Solardachpflicht bei Bestandssanierungen in NRW
Die Solardachpflicht tritt ein, wenn Baumaßnahmen durchgeführt werden, bei denen die Abdichtung oder die vollständige Neueindeckung eines Daches von Bestandsgebäuden mit mehr als 50m² Nutzfläche nach dem Stichtag 1. Januar 2026 vorgenommen wird. Für Neubauten gilt die Pflicht bereits seit 1.1.2024 für Nichtwohngebäude und 1.1.2025 für Wohngebäude.
Die geltenden Mindestanforderungen für die Installation der PV-Anlage variieren je nach zu sanierendem Gebäudetyp. Bei größeren Gebäuden, wie Mehrfamilien- und Nichtwohngebäuden, müssen mindestens 30 Prozent der geeigneten Nettodachfläche mit PV-Modulen belegt werden. Für kleine Wohngebäude (bis zu zehn Wohneinheiten) gilt alternativ zur prozentualen Fläche eine pauschale Mindestleistung in Kilowattpeak, die je nach Anzahl der Wohneinheiten festgelegt ist (z. B. 3 kWp bei maximal zwei Wohneinheiten). Es bestehen Ausnahmen, wenn die Pflicht technisch unmöglich (z. B. unzureichende Statik oder ausschließliche Nordausrichtung des Daches) oder wirtschaftlich unvertretbar ist – letzteres liegt vor, wenn die Amortisationszeit der Anlage mehr als 25 Jahre beträgt. Das dürfte bei den aktuellen Angeboten nur in sehr wenigen Einzelfällen zutreffen, denn Solaranlagen sind auf Grund von Preissenkungen für Module, Wechselrichter und Speicher in aller Regel bereits viel früher wirtschaftlich. Die Solardachpflicht gilt zudem als erfüllt, wenn das Potenzial durch Solarthermie genutzt oder eine entsprechende PV-Anlage an anderen Außenflächen oder der Fassade installiert wird.
Nordrhein-Westfalen schließt sich mit dieser Pflicht anderen Bundesländern an, wie etwa Baden-Württemberg und Berlin, in denen die Sanierungspflicht für Bestandsgebäude bereits seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Wer sich detailliert über die Vorgaben im eigenen Bundesland informieren möchte, findet auf der Webseite pv-navi alle wichtigen Informationen über Förderungen, gesetzliche Rahmenbedingungen und vieles mehr in der eigenen Umgebung.
BaWü setzt dabei vorwiegend auf die flächenbezogene Anforderung von 30 Prozent der Dachfläche und verzeichnet eine deutliche Beschleunigung des PV-Ausbaus im Gebäudebestand. In Berlin werden Anforderungen mit klaren Mindestleistungen (kWp) verknüpft. Im Oktober 2025 veröffentlichte Berlin Zahlen zur Wirksamkeit der Regelung, die deutlich machen, dass sich die Zahl der installierten PV-Anlagen seit Einführung mehr als verdreifacht hat.
Die Erfahrungen aus beiden Bundesländern zeigen, dass die Solardachpflicht ein wirksames Steuerungsinstrument ist, das Planungs- und Investitionssicherheit schafft und die PV-Installation zum Standard bei Dachsanierungen macht. Das enorme Solarpotenzial der Bestandsgebäude wird erschlossen, die Bürgerinnen und Bürger machen mit und die Auftragslage für die lokalen Handwerksbetriebe sowie der Zuwachs an Know-How werden gestärkt.
Auch in NRW ist die Einführung der Solardachpflicht eine zentrale Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele des Landes und zur Beschleunigung der Energiewende. Durch die Nutzung der vorhandenen Dachflächen, die ansonsten ungenutzt blieben, soll das enorme Solarpotenzial erschlossen werden. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Kosteneffizienz: Die Installation einer PV-Anlage ist am sinnvollsten und kostengünstigsten, wenn ohnehin eine umfassende Sanierung des Daches erfolgt, da so doppelte Baumaßnahmen vermieden werden. Die Maßnahme zielt auch darauf ab, die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erhöhen und vor steigenden Strompreisen zu schützen.
Nun liegt es an der Bundespolitik, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Feste Einspeisetarife, vereinfachte Netzanschlüsse und garantierte Abnahmen des erzeugten Solarstroms müssen dringend bestehen bleiben. Andernfalls droht die Solardachpflicht zu einem weiteren Thema zu werden, das bei Bürgerinnen und Bürgern Frust statt Beteiligungsfreude an der Energiewende auslöst.