Im Vergleich zu großen Photovoltaikanlagen auf dem Dach gibt es bei Steckersolaranlagen viel weniger organisatorischen Aufwand. Steckersolargeräte können selbst montiert, installiert und angemeldet werden. Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten. Wir geben einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen.

1. Installation und Anmeldung

Mit dem am 16.05.2024 in Kraft getretenen Gesetz “Solarpaket 1” wird die Anmeldung einer Steckersolaranlage stark vereinfacht, solange die maximal erlaubte Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht überschritten wird. Die Anlage muss lediglich im  arktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Mit der Anmeldung verlangt der Netzbetreiber allerdings einen Verzicht auf die Einspeisevergütung. Im EEG wurde hierfür der Begriff “unentgeltliche Wertabgabe” eingeführt. Dahinter verbirgt sich, dass für den Solarstrom aus dem  alkonkraftwerk auch dann keine Einspeisevergütung gewährt wird, wenn dessen Überschusseinspeisung über einen Zähler des Messstellenbetreibers (in aller Regel = Netzbetreiber) nachgewiesen wird. 

Der SFV hat sich dazu im Gesetzgebungsverfahren mehrfach kritisch geäußert. Die Gründe des BMWKs, warum Steckersolargeräte vergütungsrechtlich nicht mit Solartsromanlagen gleichgestellt werden, sind aus unserer Sicht nicht überzeugend. Die Installation eines Steckersolargerätes löst beim Netzbetreiber die Pflicht aus, schnellstmöglich einen digitalen Zweirichtungszähler zu installieren, um die eingespeisten Kilowattstunden zu erfassen. Das kann unter Umständen etwas dauern. Bis der Netzbetreiber Ihren Stromzähler wechselt, darf der bestehende Einrichtungszähler rückwärts laufen. Dies ist ein finanzieller Vorteil für Steckersolarbetreiber:innen mit Einrichtungszähler (Zähler ohne Rücklaufsperre), da jede eingespeiste Kilowattstunde kurzfristig die Kosten für den restlichen Strombezug effektiv reduziert.

Leider ist dieser Vorteil nicht von Dauer. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ihr Steckersolargerät vorerst nicht anzumelden, oder der Einbau der neuen Zähleinrichtungen verweigern, könnten Bußgelder folgen. Außerdem sollen künftig alle alten Zähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme ersetzt werden. Der Pflichteinbau dieser Zähler ist für Sie grundsätzlich kostenfrei. Bei älteren Zählerschränken könnte dies aber unter Umständen dazu führen, dass der Zählerschrank nicht mehr passt und neu investiert werden muss: Ein neuer Zählerschrank kann 1000 € und mehr kosten.

2. Unter welchen Bedingungen kann ich für eine Steckersolaranlage eine Einspeisevergütung erhalten?

Dafür muss die Solaranlage nicht als “Steckersolargerät”, sondern als reguläre PVAnlage beim Netzbetreiber angemeldet werden: In aller Regel startet das mit der formalen Netzanschlussanfrage und endet mit dem fachgerechten Anschluss der Anlage durch eine:n Elektriker:in. Der überschüssige Solarstrom muss vor der Einspeisung in das öffentliche Netz durch einen Zweirichtungszähler erfasst werden. Ob sich dieser Aufwand lohnt, muss individuell berechnet werden und hängt davon ab, wie viel der Anschluss durch eine Fachfirma kostet und wie viel Strom eingespeist und vergütet werden soll. Der Vorteil: Die Leistungsbeschränkung der Solaranlage wird aufgehoben. Die Solarstromanlage kann so groß sein, wie es die Fläche erlaubt - es können theoretisch also alle Balkone, Garagen, Gartenhäuser oder Rasenflächen mit Modulen bestückt werden. Die Einspeisevergütung muss ausgezahlt werden.

3. Muss ich die Steckersolaranlage versichern?

Es gibt zwar keine Verpflichtung, ein Steckersolargerät zu versichern. Allerdings verlangen Vermieter:innen und insbesondere Immobilienunternehmen und -verwaltungen oft eine Versicherung der Geräte. Hier muss zwischen Hausrat- und Haftpflichtversicherung unterschieden werden. Um Schäden an den PV-Modulen zum Beispiel durch Hagel, Feuer oder Blitzschlag abzusichern, gibt es Hausratversicherungen. Wenn es darum geht, Personenschäden oder Schäden am Eigentum Dritter durch Ihre Anlage zu versichern, kommen Haftpflichtversicherungen ins Spiel. Bei einigen Hausrats- oder Haftpflichtversicherungen sind PV-Anlagen und Balkonkraftwerke in aktuellen Versicherungspolicen bereits inbegriffen. Schauen Sie in Ihre Unterlagen oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach!

Achtung, Versicherungsfalle!

Es gibt Fälle, bei denen sich die jährlichen Versicherungskosten durch das Steckersolargerät so stark erhöhen, dass die laufenden Kosten höher sind, als die Einsparungen durch die Anlage. Eine Prüfung im Vorfeld ist also ratsam, insbesondere, wenn Vermieter:innen den Versicherungsschutz voraussetzen.

4. PV- Anlage um ein Steckersolargerät erweitern (oder umgekehrt)

Im Solarpaket 1 ist geregelt, dass Steckersolaranlagen problemlos mit großen Dachanlagen kombiniert werden können. Dabei wird die Leistung des Steckersolargeräts bei der Bestimmung der Vergütungshöhe der Dachanlage nicht berücksichtigt. Steckersolargerät und PV-Dachanlage werden getrennt betrachtet. Beide Anlagen können im Eigenverbrauch betrieben werden. Die Nullvergütung des Steckersolargerätes wird bei der Abrechnung leistungsanteilig berücksichtigt. Eine separate Erfassung des Stroms ist nicht erforderlich, es reicht eine Messeinrichtung. Die Aufteilung der Strommengen beider Anlagen erfolgt in Abhängigkeit zu den jeweiligen Leistungen.

Beispiel: Vergütung von Dachanlage + Steckersolargerät

Bei einer vorhandenen 8 kW-Dachanlage und einem neuen 0,8 kW-Steckersolargerät wird die Leistung der Dachanlage weiterhin vollständig vergütet, während die Einspeisung des Steckersolargeräts nicht vergütet wird. Durch das neue Steckersolargerät wird über die gemeinsame Messeinrichtung insgesamt mehr Strom eingespeist. In diesem Beispiel wird die insgesamt eingespeiste Strommenge dann zu 90 % vergütet (10 % der Gesamtleistung wird nicht vergütet: 0,8 kW / 8 kW = 10 %).

Beachten Sie: Bei der anteiligen Betrachtung der Leistungen wird nach bisheriger Rechtspraxis immer die Leistung der Solarmodule (kWp-Leistung) angesetzt. Wenn die Modulleistung größer ist als die Wechselrichterausgangsleistung des Steckersolargeräts, reduziert dies die Einspeisevergütung der Dachanlage unnötigerweise. Wenn Sie Steckersolargeräte mit 2000 Wp installieren, würde sich - nach oben genanntem Beispiel - die Einspeisevergütung um 25% reduzieren.

© Anne Bussmann | Abb 1 – Die Anlage unseres Mitglieds wurde nachträglich installiert und produziert seitdem zusätzlichen Strom.

© Pia Anderer | Abb 2 –Steckersolargeräte am Balkon. Wer einen Elektriker für den Anschluss beauftragt, kann auch eine Einspeisevergütung erhalten.

5. Wohnungen und Mehrfamilienhäuser

Wenn Sie Eigentümer:in des gesamten Gebäudes sind, bestimmen Sie selbstverständlich allein, ob und wie eine Steckersolaranlage angebracht wird. Für Mieter:innen und Eigentumsgemeinschaften gilt: Die Fassade und die Außenseite der Balkone benötigen die Zustimmung von Gemeinschaft oder Eigentümer:in. Bei Eigentümergemeinschaften ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Die Zustimmungspflicht gilt nicht bei Modulen, die innerhalb des Balkons aufgestellt werden, sondern nur, wenn eine feste Verbindung des Moduls am Balkon oder der Fassade vorliegt. Einen Solartisch zum Beispiel kann Jede:r aufstellen. In den Teilungserklärungen von Eigentumsgemeinschaften ist manchmal ein “Sichtschutz” erlaubt. Findige Steckersolarbetreiber:innen konnten ihre flexiblen Solarmodule als Sichtschutz deklarieren und so eine Genehmigung umgehen.

Download: Musterschreiben für einen Antrag in der Eigentümerversammlung

Es gibt vorgefertigte Musterbeschlüsse für Eigentümergemeinschaften zum Download. Sie zielen darauf ab, mögliche Einwände, die bei Eigentümerversammlungen häufig auftauchen, vorweg zu nehmen.

Insbesondere Immobilienunternehmen stellen teilweise hohe Anforderungen an die Installation von Steckersolargeräten, die zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand erzeugen. So verlangen sie, dass die Installation durch eine Fachfirma erfolgen muss, dass vorab das Hausnetz einer Tauglichkeitsprüfung unterzogen wird, dass ein Wieland-Stecker verbaut werden muss, usw. Ein generelles Recht auf Balkon-Solar gibt es leider nicht. Die Forderungen sollten aber angemessen sein. Fachinstallationen und Wielandstecker sind durch geltende Gesetze nicht mehr begründbar. Der Vermieter ist zudem für eine taugliche Hauselektrik verantwortlich, an deren Leitungen 3,6 kW angeschlossen werden können. Wenn die Hauselektrik für die Steckersolaranlage nicht reicht, muss der Vermieter investiern.

6. Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes erwartet

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat bereits im September 2023 einen Referentenentwurf veröffentlicht, der den Einbau von Steckersolargeräten in Miets- und Mehrfamilienhäusern vereinfachen soll. Leider gibt es seitdem keine weiteren Hinweise auf die Umsetzung und Fortführung des Gesetzgebungsverfahrens (Stand Mai 2024). Konkret sollen Steckersolargeräte in den Katalog der "privilegierten Maßnahmen” aufgenommen werden. Eine Zustimmung von Vermieter:innen bzw Wohnungseigentümergemeinschaften
ist dann künftig nicht mehr notwendig. Allerdings können Steckersolargeräte auch dann noch als bauliche Veränderung eingestuft werden. Dann bedarf es dennoch eines Beschlusses. "Nein" sagen kann allerdings keiner. Jedoch obliegt die Entscheidungsbefugnis über die Frage des „Wie“ weiterhin dem Ermessen der Wohnungseigentümer:innen. Sie können nicht nur Vorgaben bezüglich der konkreten Ausführung der Maßnahme machen, sondern auch entscheiden, ob die Maßnahme durch die Gemeinschaft auf Kosten des bauwilligen
Wohnungseigentümers ausgeführt wird, oder durch diesen selber.

7. Wo kann ich Steckersolargeräte kaufen und was muss ich beachten?

Wie bekomme ich einen Marktüberblick?
Die Preise von Steckersolargeräten sind in den letzten Monaten drastisch gefallen. Gleichzeitig ist die Anzahl von Anbietern enorm gestiegen, ebenso die Vielfalt an Marken und Modellen. Mittlerweile gibt es die kleinen Anlagen nicht mehr ausschließlich online zu kaufen, sondern genauso in lokalen Elektromärkten, Baumärkten und sogar bei Discountern und Supermärkten. Bei dem riesigen Angebot den Überblick zu behalten, ist schwierig bis unmöglich. Um dennoch eine kleine Hilfe zu geben, haben wir zwei Webseiten herausgepickt, die eine gute Übersicht über den Markt bieten. Wir geben allerdings keine Gewähr für die Produkte.

  • Zackstrom ist eine Übersichtsseite mit Angeboten von verschiedenen Steckersolargeräte-Anbietern. Sie wird von einem Team regelmäßig gepflegt. Auf der Seite kann nach verschiedenen Eigenschaften gefiltert und sortiert werden. Sehr praktisch ist z.B. die Filterung der Modultypen in “Flexibel, Glas-Folie oder Glas-Glas” oder die Kategorisierung nach Anbringungsart wie z.B. “Balkonbrüstung, Terrasse, Schrägdach” usw. Außerdem werden dort besondere Angebote, sogenannte “Deals” vorgestellt.
  • mydealz.de ist eine von vielen freiwilligen Mitgliedern gepflegte Webseite mit Angeboten. Jede:r kann sich dort registrieren und “Deals” veröffentlichen. Die “Deals” werden durch andere Mitglieder mit Punkten bewertet. Besonders interessante Angebote erkennt man an hohen Punktzahlen. Für Steckersolargeräte gibt es eine eigene Rubrik. Dort finden sich oftmals sehr günstige Preise, manchmal jedoch zeitlich oder stückzahlmäßig begrenzt.

Worauf sollte ich beim Kauf achten?
Grundsätzlich sollten Sie die Komponenten der Steckersolaranlage prüfen: Welche Leistung haben die Module? Sind sie bifazial? Hat der Wechselrichter eine W-Lan-Funktion? Wie hoch sind die Transportkosten oder gibt es Abholstationen in der Nähe? Ist das Angebot vollständig oder benötige ich zusätzlich Kabel oder ein Befestigungsset? Weitere Kriterien sind die Produktgarantie (Material/Verarbeitung) und die Leistungsgarantie (Performance des Moduls nach X Jahren). Je nach Angebot schwanken diese zwischen 12 und 30 Jahren.
Bei den oben genannten Plattformen ist es vergleichsweise einfach, preisgünstige und qualitative Angebote zu finden. Lokale Firmen, die Komponenten oder Teile der Solarmodule in Deutschland bzw. Europa produzieren, haben es da schwer. In Asien gefertigte Komponenten werden zu niedrigeren Preisen angeboten, als z.B. in Deutschland hergestellte. Auch besonders nachhaltig produzierte Solarmodule, die mit Erneuerbaren Energien gefertigt werden, eine gute Recyclingfähigkeit aufweisen, auf den Einsatz von Blei und PFAS verzichten oder auf lokale Wertschöpfung setzen, können mit den niedrigen Preisen meistens nicht mithalten. Wenn Ihnen die Unterstützung der hiesigen Solarindustrie wichtig ist oder Sie Wert auf eine besonders nachhaltige Produktion setzen, sollten Sie markenspezifisch suchen. REC, Meyer Burger, Solarwatt, Heckert Solar, oder Maxeon/Sunpower sind uns bekannte Unternehmen, die hier in Frage kommen.


Wie gut sind die Angebote vom lokalen Discounter?
Immer häufiger bekommen wir die Nachfrage, ob die Angebote vom lokalen Discounter zu empfehlen sind. Während anfangs auffällig war, dass vorwiegend Komponenten wenig namenhafter Hersteller verkauft wurden, so gibt es mittlerweile durchaus auch Markenware bei den Discountern zu finden. Preislich liegen die Angebote der Discounter auf gleicher Höhe wie bei solche von mydealz oder zackstrom. Vorteilhaft ist es, wenn Versandkosten eingespart werden, da diese oft einen beachtlichen Kostenanteil ausmachen. Das ist allerdings eher im Baumarkt der Fall.

Steckersolar_Workshop

© Lukas Hilger | Abb 3 – Masterstudierende der TH Köln, Studiengang Erneuerbare Energien, bieten in Kooperation mit dem Projekt MEnergie – meine Energiewende, regelmäßig Steckersolarworkshops an. So können verschiedene Module, Wechselrichter und Aufstellsysteme getestet und die Montage geübt werden. 

8. Sammelbestellungen: Gemeinsam planen, einkaufen und montieren

Was alleine nicht gelingt, das schaffen viele gemeinsam! Zwar ist der Kauf und die Installation eines Steckersolargeräts mittlerweile viel einfacher geworden, aber eine gemeinsame Bestellung gibt Vielen den notwendigen Anstoß, endlich loszulegen. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach, ob es weitere Interessenten an Steckersolaranlagen gibt. Meistens finden sich innerhalb kurzer Zeit viele Mitmacher:innen. Das hat ggf. auch wirtschaftliche Vorteile: Durch die gemeinschaftliche Bestellung können sich die Frachtkosten reduzieren oder die Fahrt zu Abholstationen wird günstiger.
Vielleicht kann über die Bestellung hinaus auch die Montage in Teams durchgeführt werden. Viele haben noch nie ein Solarmodul aus der Nähe gesehen oder trauen sich generell die Montage nicht zu. Wenn es Leute mit Erfahrung oder handwerklichem Geschick gibt, die bereit sind, anderen bei der Installation zu helfen, reduziert das die Hürde, in ein Steckersolargerät zu investieren, zusätzlich. Außerdem funktioniert die Montage sowieso meist besser mit zwei bis drei Personen. Und so kann aus einem individuellen Kauf eine schöne Gemeinschaftsaktion werden.

Tipp: Onlinevortrag zu Balkonsolar

Was kosten Steckersolar-Anlagen?  Wo gibt es sie?  Was muss ich beim Anschluss beachten? Der Tobias Otto teilt in seinem Vortrag die SFV-Erfahrungswerte und beantwortet Fragen zu diesem Thema.

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