In einer Kabinettsvorlage zur „Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen“ will die Landesregierung die "Länderöffnungsklausel für Windabstände" so restriktiv umsetzen wie kein anderes Bundesland. Mindestabstände von 1.000 Metern zu jeder Kleinstsiedlung im Außenbereich sollen verpflichtend sein. Damit wird in vielen Regionen kaum eine Fläche zu finden sein, auf der Windenergieanlagen zweifelsfrei errichtet werden können. Sogar die Modernisierung existierender und von der Bevölkerung akzeptierter Anlagen wird durch diese restriktive Auslegung verhindert. 

NRW ist der größte Treibhausgas-Emittent in Deutschland und trägt deshalb eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Und die Windenergienutzung ist eines der wichtigsten Instrumente für den Klimaschutz. 

In Aachen bedeutet das: Mindestens die Hälfte aller möglichen Windenergie-Standorte sind bedroht und das in einer Zeit, in der die Stadt Aachen den Klimanotstand ausgerufen hat. In anderen Städten in Nordrhein-Westfalen wird es ähnlich sein.

Aachener Klimaschützer wenden sich am 8. März in einer Pressemitteilung an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

In einer aktuellen Stellungnahme wenden sich zahlreiche Aachener Klimaschützerinnen und Windkraftbetreiber an Ministerpräsident Armin Laschet. Sie fordern ihn auf, die geplanten pauschalen Abstandsregeln für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen nicht umzusetzen.

Wir sind zutiefst beunruhigt über den Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches, mit dem für Windanlagen ein Mindestabstand von 1000 m selbst zu Kleinst-Siedlungen vorgeschrieben werden soll.“ erklärt Elanor Kluttig, Sprecherin von Windkraft Aachen GbR und Bürger-Energie Aachen GbR.

Armin Laschet als Bürger Aachens könne sich Im EuroWindPark Butterweiden ein konkretes Bild davon machen, welche katastrophalen Auswirkungen die geplante Gesetzesänderung für die Windenergie-Nutzung und damit für die klimapolitischen Ziele der Stadt habe.

Ob aktueller Waldzustandsbericht oder Pariser Klimaabkommen: Gerade wir in NRW stehen unter Druck, schnell zu handeln, um den Klimawandel zu stoppen“, so Kluttig. Deutschlandweit habe der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 2019 bereits bei 42% gelegen, in NRW aber erst bei 16%.

Mit den derzeit bestehenden Gesetzen zum Einwohner-, Natur- und Artenschutz sei es trotz großer Bevölkerungsdichte NRWs sehr wohl möglich, mithilfe von Photovoltaik und in großem Maße auch durch Nutzung der Windenergie die Klimaschutzziele zu erreichen. Für die Windenergie brauche man ausreichende Flächen, die nicht durch willkürliche Abstandsregeln reduziert werden dürfen.

Welche katastrophalen Folgen die Gesetzesänderung hätte, lasse sich am Beispiel der Stadt Aachen erkennen: im Norden der Stadt stehen sechzehn Windräder, von denen viele die geplante Betriebsdauer bereits erreicht oder sogar schon überschritten haben. Die Anlagenbetreiber bemühen sich gemeinsam mit der Stadt Aachen um eine Nachnutzung der Flächen. Die Standorte von vierzehn dieser sechzehn Windräder wären durch die geplante Ausschluss-Regelung gefährdet sein, sofern der 1000m-Abstand auch zu Häusern auf der niederländischen Seite eingehalten werden müsse, wo übrigens wesentlich geringere Abstände üblich sind.

In Aachen müssten nicht weniger, sondern deutlich mehr Windräder als bisher geplant entstehen, um die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.“, so Susanne Jung, Geschäftsführerin des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V., der die Stellungnahme der Aachener unterstützt. „Umfassendere Klimaschutzmaßnahmen sind unter Einbeziehung der Bürger möglich“, erläutert Jung. Denn aktuelle Umfragen belegen, dass 83 % der Bevölkerung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien eintreten. Dort, wo es schon eine hohe Anlagendichte gibt, ist die Akzeptanz regelmäßig besonders groß! Wer ernsthaft daran interessiert ist, die Akzeptanz weiter zu erhöhen, der muss Bürger an der Windstromerzeugung beteiligen.

Die Windkraftfreunde und Klimaschützerinnen in Aachen bitten Herrn Laschet dringend, den Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen, oder zumindest eine Ausstiegs-Möglichkeit für Kommunen vorzusehen. Die Kommunen seien die Träger der Planungshoheit und könnten die lokalen Besonderheiten besser berücksichtigen.

 

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