Verschattung durch Bäume
Damit ein Baum weichen darf, muss in der Regel eine sogenannte unzumutbare Härte vorliegen – ein Nachteil, der unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt mehr tragbar ist. Bloße Ertragsminderungen aufgrund von Verschattung reichen hierfür meist nicht aus. Eigentümer müssen belegbar machen, dass durch den Erhalt des Baumes der Betrieb der PV-Anlage praktisch unmöglich oder wirtschaftlich völlig sinnlos würde. Beispielhaft zeigen zwei aktuelle Urteile vor dem Verwaltungsgericht Minden, in denen Grundstückseigentümer aus Bad Oeynhausen gegen eine geforderte Baumfällung klagen, weil hohe Rückschnittkosten den wirtschaftlichen Anlagenbetrieb gefährdeten. In diesen Einzelfällen bekamen die Solaranlagenbetreiber vor Gericht Recht. Der regelmäßige Schnitt eines schnell wachsenden Ahorns oder - wie im zweiten Fall - die Gefahr, die durch das Wurzelwerk eines Mammutbaumes auf Rohre und Mauerwerk ausgingen, wurden als unzumutbare Härte eingestuft. Die Bäume sollen nun entgegen der sonst vorliegenden örtlichen Baumschutzsatzung gefällt werden. Aber das sind nur Einzelfälle.