Wertschätzung statt Wertstoffhof
Das EEG stammt aus dem Jahr 2000, also waren Ende 2020 die ersten Anlagen vom Förderende betroffen. Seitdem wächst ihre Zahl von Jahr zu Jahr immer schneller, genauso, wie 20 Jahre zuvor die Energiewende Fahrt aufnahm. Ende 2025 fallen Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 900 MW aus der Förderung; das bedeutet etwa eine Verdoppelung der bis Ende 2024 vorhandenen Ü20-Anlagenleistung.
Dass es das Phänomen Ü20 gibt, ist also eine Spätfolge des größten Erfolges, den die deutsche Energiepolitik je zu verzeichnen hatte. Das vom SFV entwickelte, im Jahr 2000 ins Erneuerbare-Energien-Gesetz übernommene Konzept der kostendeckenden Einspeisevergütung ging von folgendem Gedanken aus: Privatleute investieren in eine Photovoltaik-Anlage. Durch die Einspeisung des Stroms, den diese Anlagen erzeugen, ins allgemeine Stromnetz können sie diese Investition im Laufe der Zeit amortisieren. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten sie einen festen Betrag, der von allen Stromkund:innen gemäß deren Stromverbrauchs gegenfinanziert wird. Nach 20 Jahren, so die Kalkulation, sind die Investitionskosten, die laufenden Kosten (für Wartung etc.) und ein gewisser Gewinn erwirtschaftet, und die Förderung endet.
Was nach diesen 20 Jahren passiert – darüber hat sich am Anfang kaum jemand Gedanken gemacht. Die Anlagen liegen meist voll funktionsfähig auf den Dächern, aber sie verursachen weiterhin laufende Kosten, denen ein angemessener Ertrag gegenüberstehen muss, damit sie nicht abgebaut werden. Der SFV hat dieses Problem verstärkt in die Politik und in die Öffentlichkeit getragen, seit sich das Förderende der ersten Anlagen ankündigte. So haben wir im Mai 2020 über 120.000 Unterschriften der von uns gestarteten Campact-Petition "Kein Aus für Solaranlagen nach 20 Jahren" an das Bundeswirtschaftsministerium überreicht.
Die seitherigen Novellen des EEG haben jedoch allenfalls Stückwerk-Lösungen für einige Jahre geliefert, ohne das grundsätzliche Problem zu adressieren. Nach der derzeitigen Rechtslage erhalten ausgeförderte Anlagen den (auf 10 ct / kWh gedeckelten) Jahresmarktwert Solar, was jedoch mit dem Jahr 2032 endet – egal wann die Anlagen aus der ursprünglichen Förderung herausfallen. Viele Anlagenbesitzer:innen möchten ihre Volleinspeise-Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten, und die jetzige Rechtslage forciert auch für diese Anlagen ab 7 kWp den nachträglichen Einbau von Smart Meter; all das verursacht Kosten, die zu den Wartungskosten noch hinzukommen. Statt eine auskömmliche Vergütung zu gewährleisten, redet die Regierung nun auch noch von weiteren Belastungen der Anlagen, wie z. B. der Erhebung von Netzgebühren für den eingespeisten Strom. All dies verunsichert die Anlagenbetreiber:innen und drängt sie dazu, ihre ausgeförderten Anlagen eher abzubauen als weiterzubetreiben.
Gewiss: Die Mehrzahl dieser Anlagen hat durch die zwanzigjährige Förderung eine vollständige Amortisierung und oft auch einen finanziellen Gewinn erlebt – das genau war ja der Grundgedanke unserer Idee einer „kostendeckenden Einspeisevergütung“. Dennoch wissen wir aus dem Kontakt mit unseren Mitgliedern: Die meisten Menschen, die im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts in eine (damals noch ziemlich teure) PV-Anlage investierten, taten dies nicht in erster Linie wegen der Gewinnaussichten, sondern weil sie vom Bewusstsein für das Problem durchdrungen waren, auf das die Energiewende die Antwort darstellt: die Klimakrise. Deswegen gingen sie auch ein nicht unbeträchtliches Risiko ein; denn der damals zugegebenermaßen ordentlichen Einspeisevergütung standen zunächst sehr hohe Investitionskosten als Vorleistung gegenüber. Im Jahr 2000 kostete ein Kilowatt installierter Anlagenleistung ca. 6000 € (heute sind es ca. 1500 €). Diese Kosten waren sicher und fielen sofort an, die Vergütungserwartung setzte hingegen ein Vertrauen ins langjährige Funktionieren der Anlagen voraus.
Die first mover, deren Anlagen jetzt „ausgefördert“ sind, haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Anlagenpreise in der Folge durch Massenfertigung dramatisch sanken und somit auch die Einspeisevergütung sinken konnte. Die enormen Kostensenkungen wirkten überdies global, d. h. weltweit wurde Photovoltaik dadurch zur preiswertesten Form, Strom zu erzeugen. Diese Menschen sind also – auch objektiv – Pionier:innen der Lösung des größten Problems, vor dem die Menschheit im 21. Jahrhundert steht. Schon aus diesem menschlichen Grund ist es ein fatales Zeichen, wenn man diese Pioniere nötigt, ihre Anlagen nach 20 Jahren wieder abzubauen.
Die Ü20-Anlagen sind überdies ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Lösung des Klima-problems bereits zur Jahrhundertwende bekannt war.
Rüdiger Haude
Die Ü20-Anlagen sind überdies ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Lösung des Klimaproblems bereits zur Jahrhundertwende bekannt war. Deswegen mögen sie manchen ein Dorn im Auge sein, die in Wirtschaft, Politik und Medien seit mehr als zwanzig Jahren auf der Bremse dieser Problemlösung gestanden haben und noch heute stehen. Dies ist ein weiterer Punkt, weshalb uns diese alten Anlagen wichtig sein sollten: als Statement zur Geschichte einer langen politischen Auseinandersetzung.
Und das Problem, auf das die Erneuerbaren Energien die Antwort darstellen, ist in den vergangenen 25 Jahren wahrlich nicht kleiner geworden. Die globalen Treibhausgas-Emissionen sind von Jahr zu Jahr weiter gestiegen (von einer kleinen Corona-Delle im Jahr 2020 abgesehen). Was ist das denn für ein Signal, in dieser Situation funktionierende Anlagen einer sicheren, sauberen und günstigen Stromversorgung der Schrottpresse zu überantworten?
Man hat bei der Verabschiedung des EEG im Jahr 2000 eine Amortisierungszeit von 20 Jahren auch deshalb angesetzt, weil man von einer längeren Haltbarkeit der PV-Module nicht sicher ausgehen konnte. Inzwischen wissen wir aber, dass viele Module auch nach 30 oder gar 40 Jahren mit nur geringen Leistungsverlusten funktionieren und wertvolle Ressourcen enthalten. Auch aus diesem Grund sollte alles getan werden, um ihre Lebenszeit nicht gesetzgeberisch zu verkürzen. Wenn funktionierende Module weiter ihren Dienst versehen dürfen, dann lässt sich auch die anstehende Entsorgungswelle, der solar trash tsunami, ein wenig dämpfen. Man nennt das Nachhaltigkeit – ein Prinzip, das für das Überleben der Menschheit von überragender Wichtigkeit ist und von den Vereinten Nationen in 17 Zielen nachhaltiger Entwicklung (sustainable development goals) festgeschrieben wurde. Es lohnt sich, diese Ziele immer wieder mal zur Kenntnis zu nehmen.
Der Fortbestand der Ü20-Anlagen stellt eine Umsetzung der Ziele mit den Nummern 7, 9, 12 und 13 dar. Die Forderung an die Politik muss daher unmissverständlich lauten: Ü20-Anlagen müssen ihren Strom auch weiterhin ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Dafür braucht es eine faire und verlässliche Vergütung, die mindestens den aktuellen Marktwert Solar abbildet.
Um den gesellschaftlichen Nutzen zu honorieren, ist ein ergänzender Klimabonus wünschenswert (z. B. 2,5ct / kWh bei Teileinspeisung, 4,5c t/ kWh bei Volleinspeisung). Entscheidend ist zudem eine dauerhafte Lösung: Die jetzige zeitliche Begrenzung der Regelungen bis Ende 2032 schafft keine Planungssicherheit – oder die Sicherheit eines Zuschussgeschäfts. Wir brauchen eine dauerhafte Anschlussregelung oder einen garantierten Mindestpreis, damit Betreiber wissen, dass sich Wartung und eventuelle Modernisierungen langfristig lohnen.
Und die Regelungen müssen unbürokratisch sein: Für kleine Ü20-Anlagen (das sind die allermeisten) wäre eine Pflicht zur aufwendigen Direktvermarktung und der teure Einsatz intelligenter Messsysteme (Smart Meter) unverhältnismäßig und unwirtschaftlich. Die messtechnischen Anforderungen, der Netzanschluss und die Abrechnung müssen einfach bleiben. Zudem müssen Netzbetreiber ohne Wenn und Aber verpflichtet bleiben, den Solarstrom aus Ü20-Anlagen unkompliziert abzunehmen, ohne zusätzliche technische oder administrative Schikanen.
Tausende Ü20-Anlagen – was jetzt?
In Solarbrief Ü20-Anlagen 1x1 widmen wir uns den vier wichtigsten Optionen, die für Eigentümer:innen von Ü20-Anlagen nach Ablauf des Vergütungszeitraums in Frage kommen: Dem Weiterbetrieb als Volleinspeiseanlage, der Umstellung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung, der sonstigen Direktvermarktung oder dem Abbau, mit optionalem Repowering, also dem Austausch der alten Anlage. Der 1x1 Beratungsteil ab Seite 12 in diesem Heft diskutiert diese Möglichkeiten auf Basis der politischen Rahmenbedingungen, der Wirtschaftlichkeit und ökologischen Aspekten.
Die Herzen der Solarpioniere werden ab Seite 8 höher schlagen: Hier präsentieren wir die zahlreichen Beiträge, die uns auf die Umfrage „Wer hat die älteste Solaranlage“ eingereicht wurden. Die vielen Beispiele bestätigen die Statistiken: Solaranlagen haben ihre damaligen Erwartungen in Sachen Lebensdauer weit übertroffen! Die älteste uns zugeschickte Anlage von 1991 verzeichnet trotz 34 Jahren Laufzeit keinen nennenswerten Leistungsverlust – was für ein Erfolg! Doch selbst die beste Solartechnik erreicht irgendwann das Ende ihres Lebenszyklus. Aufgrund berechtigter Sorgen vor riesigen Mengen Photovoltaik-Elektroschrott in naher Zukunft haben wir uns auf den aktuellen Stand des PV-Recyclings bringen lassen. Ab Seite 34 erfahren Sie, wie es um die Recyclingfähigkeit von PV-Modulen bestellt ist. Für den Fall, dass Module abgebaut werden sollen, obwohl sie noch funktionsfähig sind, kann ihr Einsatz für die Energiewende womöglich auf dem Second-Hand-Markt oder mittels kreativer Upcycling-Ideen verlängert werden (Seite 31).
Viele Themen in diesem Solarbrief betreffen nicht nur Betreiber:innen von Ü20-Anlagen: Wir bieten Ihnen eine Schatz an Erfahrungen von Anlagenbetreibenden, Einblicke in Betriebskonzepte, in Wirtschaftlichkeitsabschätzungen und die überzeugende Langlebigkeit von Solarmodulen. Lassen Sie sich von uns mitnehmen – als Teil der Energiewende.
Solarbrief
Das kleine Ü20-Anlagen 1x1
In diesem Solarbrief dreht sich alles um Ü20-Anlagen. Das sind Solaranlagen, die aus der 20-jährigen EEG-Vergütung fallen. Wie können diese Anlagen bestmöglich weiterbetrieben werden? Wir stellen die vier wichtigsten Betriebsoptionen vor: den Weiterbetrieb als Volleinspeisealage, die Umstellung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung, Direktvermarktung sowie den Abbau mit möglichem Repowering.
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