Wohin steuert das EEG?
Status (12.05.2026) — Der Referentenentwurf ist noch in der politischen Abstimmung. Er wurde bislang weder den Verbänden noch den Ländern zur Anhörung vorgelegt. Das EEG 2027 soll zum 1.1.2027 in Kraft treten.
1. Einspeisevergütung gestrichen
Neu
Alle neuen PV-Gebäude-Anlagen bis 25 kW sollen künftig keine Einspeisevergütung mehr bekommen. Eine auf 30 Monate zeitlich befristete „Netzbetreiberabnahme“ zum Jahresmarktwert soll einen Übergang schaffen.
Folgen für Betreiber:innen
Eine Amortisation von kleinen PV-Anlagen in 20 Jahren ist ohne hohen Eigenverbrauch (>50 %) und Speicher (>1kWh/kWp) kaum mehr möglich. Der Strom kann zwar im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung ohne Förderung verkauft werden. Bei Anlagen unter 25 kWp müssen die Erlöse sehr hoch sein, damit sie nicht durch die Vermarktungskosten aufgefressen werden.
Folgen für die Energiewende
Ungenutzte Flächen, verzögerte Energiewende: Weniger Anreiz für den Solarausbau. PV-Dachflächenpotenziale werden zukünftig nicht mehr vollständig genutzt. Dabei wird jede solargeeignete Dachfläche für die Energiewende gebraucht.
2. Zweiseitige Differenzverträge
Neu
Für PV-Anlagen ab 100 kW sollen künftig zweiseitig ausgestaltete Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) gelten: Übersteigt der an der Strombörse erzielte Jahresmarktwert den festgelegten anzulegenden Wert, sind Betreiber verpflichtet, einen sogenannten Refinanzierungsbeitrag (Clawback) an den Netzbetreiber abzuführen.
Folgen für Betreiber:innen
Übergewinne werden abgeschöpft: Verdient eine Anlage an der Börse mehr als den festgelegten Wert, muss der Mehrerlös an den Staat zurückgezahlt werden. Liegt der Jahresmarktwert unter dem anzulegenden Wert, erhält der Betreiber die Differenz vom Staat.
Folgen für die Energiewende
Investitionshemmnis: Wenn Gewinne abgeschöpft werden, reduziert das den Investitionsanreiz für Großanlagen, innovative Konzepte und Bürgerenergiegesellschaften – die Energiewende wird verzögert. Gab es so was je für fossile Kraftwerke?
3. Höhere Wirkleistungsbegrenzung
Neu
Die maximale Wirkleistungseinspeisung neuer PV-Dachanlagen soll auf 50 % reduziert werden. Unklar ist noch, ab das für Anlagen bis 25 kWp oder auch bis 100 kWp gilt.
Folgen für Betreiber:innen
Bis jetzt besteht ohne Smart Meter bereits eine 60 % Wirkleistungsgrenze. Zukünftig dürfen maximal 50 % der möglichen Solarleistung ins Netz eingespeist werden. Das gilt für alle Neuanlagen, sowohl mit Smart Meter als auch ohne. Das erhöht den Anreiz, in Heimspeicher, Wärmepumpen oder E-Autos zu investieren.
Folgen für die Energiewende
Die bundesweit einheitliche Begrenzung der Einspeiseleistung – unabhängig von Netzzustand, installierter Speicherinfrastruktur oder regionaler Strombedarfen von Haushalten, Gewerbe und Co. – verlangsamt den Umstieg auf 100 % Erneuerbare.
4. Pflicht zur Direktvermarktung
Neu
PV-Anlagenbetreiber sind zur Direktvermarktung verpflichtet, wenn sie für den Solarstrom eine Marktprämie haben wollen. Dies gilt ab 1.1.2027 für Anlagen über 25 kW bis 1 MW.
Folgen für Betreiber:innen
Hoher Aufwand für eine Einspeisevergütung: Für Betreiber wird es schwer, Direktvermarkter zu finden, die Rest-Solarstrom aus Eigenverbrauchs-Anlagen vermarkten. Die mangelnde Verfügbarkeit intelligenter Messsysteme schränkt die Teilnahme zusätzlich ein.
Folgen für die Energiewende
Verzögerung! Anlagen werden nicht gebaut oder werden zum Investitionsrisiko. Mehr dazu im nächsten Solarbrief.
5. Ausschreibungen ab 750 kWp
Neu
Alle PV-Anlagen ab 750 kWp (vorher 1 MWp) müssen in die Ausschreibung.
Folgen für Betreiber:innen
Ausschreibungen benachteiligen insbesondere Bürgerenergie-Projekte, da sie aufgrund höherer Preise für Planung und Verwaltung nicht mit kommerziellen Anbietern konkurrieren können.
Folgen für die Energiewende
Bis 2030 sollen die Flächen zwar verdreifacht werden, trotzdem limitieren Ausschreibungen den jährlichen solaren Ausbau, anstelle alle EE-Investoren mitzunehmen. Der Preisdruck schränkt die Akteursvielfalt zudem ein – kostenintensivere Innovationen oder Bürgerenergieprojekte können nicht mithalten. Letztlich werden nicht alle geplanten Projekte umgesetzt
6. Volleinspeisebonus abgeschafft
Neu
Der Volleinspeise-Bonus für PV-Dachanlagen soll wegfallen.
Folgen für Betreiber:innen
Eine einfache Lösung, alle solargeeigneten Dachflächen ohne Eigenbedarf zu nutzen wird abgeschafft. Damit entfällt auch eine gute Übergangsoption, insbesondere für Mehrfamilienhäuser.
Folgen für die Energiewende
PV-Dachflächenpotenziale werden zukünftig ungenügend genutzt. Solaranlagen auf MFH werden nur noch realisiert, wenn Eigenverbrauch vor Ort stattfindet.
7. Neu: Nulleinspeisung
Neu
Für PV-Gebäudeanlagen unter 100 kWp sollen – sofern auf Grund eines hohen Eigenverbrauchs keine Direktvermarktung möglich ist – sogenannte Nulleinspeiseanlagen eingerichtet werden können.
Folgen für Betreiber:innen
Die verhinderte Einspeisung reduziert die Wirtschaftlichkeit der Anlage, erspart aber organisatorischen Aufwand einer Direktvermarktung.
Folgen für die Energiewende
Wenn die Einspeisung pauschal verhindert wird, verliert man grundsätzlich wertvollen Erneuerbaren-Strom für die Energiewende. Zudem werden PV-Anlagen dann zu gering dimensioniert und das Dachpotenzial nicht ausgenutzt.
8. Negative Strompreise
Neu:
Alle neuen Anlagen, die eine Marktprämie erhalten (ab 25 kWp), bekommen zunächst keine Vergütung, wenn negative Strompreise entstehen. Die Zeiten negativer Strompreise werden nach 20 Jahren angefügt.
Folgen für Betreiber:innen?
Einnahmeverluste: Die Rückvergütung negativer Strompreise gilt nur für Anlagen, die über die Direktvermarktung überhaupt eine Vergütung erhalten. In diesem Fall werden die jährlichen Einnahmen risikobehaftet. Die Amortisation der Anlagen sinkt bei zunehmenden negativen Strompreisen um ca. 8 %.
Folgen für die Energiewende?
Hätte die Bundesregierung schon früher den Speicherausbau angestoßen, hätten auch negative Strompreise reduziert werden können. Nun sind die Anlagenbetreibenden die Leidtragenden – und es verzögert die Energiewende.