Die Minister Altmaier und Rösler schreiben einleitend zu den von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen [1] einer „Strompreisbremse“, man sei sich darüber einig, dass kurzfristige Maßnahmen notwendig seien, um die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien zu dämpfen. Unabhängig davon bestehe zwischen den Ministern Einigkeit darüber, dass das EEG grundlegend reformiert werden müsse.

Wir wollen uns noch vor der Diskussion der einzelnen von den Ministern vorgeschlagenen Maßnahmen zunächst mit deren Grundpositionen auseinandersetzen.

Sind die Erneuerbaren Energien Strompreistreiber?

Diese Frage ist für die meisten Stromverbraucher scheinbar einfach zu beantworten: Sie sehen die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien an der sogenannten EEG-Umlage, die auf den Strompreis von Gewerbe und Haushaltskunden aufgeschlagen wird. Diese Umlage beträgt derzeit etwa 5,2 ct/kWh. Sie ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, da es - glücklicherweise - zu einem zügigen Ausbau bei der Photovoltaik und einem leichten Zuwachs bei Wind- und Bioenergie gekommen ist. Viele Energieversorger haben bei ihrer alljährlichen Preisanhebung als Begründung immer wieder angegeben, die steigende EEG-Umlage sei für die Anhebung der Preise verantwortlich. Ist diese Argumentation richtig? Untersuchungen des Bundes der Energieverbraucher [2] belegen einen deutlich stärkeren Anstieg der Endverbraucherpreise als dieser allein über die angestiegene EEG-Umlage und sonstige Abgaben erklärbar wäre. Die Börsenpreise sind seit dem beschleunigten Ausbau der Photovoltaik im Sinkflug, da durch das Angebot an Erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik zur mittäglichen Spitzenlastzeit, der Bedarf an teuren Mittellast- und Spitzenlastkraftwerken gesunken ist. Die Kosten der Primärenergieträger Kohle und Erdgas sind zudem in den letzten Jahren nicht – zumindest nicht signifikant – gestiegen. Resultat: Der Stromhandel insgesamt erwirtschaftet insgesamt deutlich höhere Gewinne und begründet die von ihm maßgeblich mit verursachten Preissteigerungen vornehmlich mit der EEG-Umlage. Damit wird in Wahrheit verdeckt, dass die Unternehmen ihre Gewinnmarge auf Kosten der Haushaltsstromkunden deutlich ausgeweitet haben, und sie dann bewusst das Ansehen der Energiewende in der Öffentlichkeit diskreditieren.

Hieraus ergeben sich zwei Forderungen:

(a) Die Preisangaben müssen für die Endverbraucher endlich vollständig transparent dargelegt werden. Hierzu gehört unsere Forderung, dass den Endkunden in der Rechnung neben dem Einkaufspreis des Stroms sämtliche Aufschläge einzeln ausgewiesen werden. Insbesondere sollten nicht nur die EEG-Umlage, sondern auch die dafür gewonnene Menge an EEG-Strom genannt werden.

(b) Jedem Kunden sollte von seinem Stromanbieter per Gesetz eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, in einen Tarif zu wechseln, der stundengenau dem Börsenpreis nachgeführt wird (Dies bedingt, dass der Kunde einen intelligenten Stromzähler (sog. Smart Meter) erhält, dessen Nutzung allerdings gegenüber den immer noch üblichen Ferraris-Zählern etwas höhere Kosten des Messstellenbetriebs („Grundgebühren“) bedeutet.). Hierdurch werden die Preiskalkulationen der Stromanbieter endlich vergleichbar und der Endverbraucher hat die Möglichkeit, durch gezielte Lastverlagerung von Zeiten günstiger Strompreise und dem insgesamt sinkenden Börsenpreisniveau zu profitieren.

Bisher war nur von gestiegenen Kosten durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien die Rede. Wie verhält es sich jedoch mit dem Nutzen? Hiervor berichten die Minister nicht. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, der über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern (ausgenommen: Energieintensive Unternehmen) finanziert wird, bringt volkswirtschaftlich eine Fülle von Vorteilen mit sich, deren wichtigste nachfolgend genannt werden sollen:

  • Reduktion des klimaschädlichen Ausstoßes an CO2
  • Einsparung von Kosten für den Import von Primärenergieträgern
  • Reduktion der Importabhängigkeit von knapper werdender Ressourcen
  • Schaffung einer Vielzahl neuer Arbeitsplätze, vorwiegend in Deutschland selbst (Herstellung, Montage und Betrieb von Anlagen für Erneuerbare Energien)

Die beiden wichtigsten Argumente werden aber im hektischen und kurzatmigen Politik-Alltag ausgeblendet:

  • Nur Erneuerbare Energien können auf lange Sicht bezahlbare Preise sicherstellen, da die Kosten für fossile und atomare Energien aufgrund der Verknappung ständig steigen werden.
  • Ein verzögerter oder verlangsamter Umstieg auf Erneuerbare Energien bedingt zwangsläufig höhere Emissionen an Treibhausgasen, damit steigen die Kosten für Klimaschäden, die unsere Kinder und Enkelkinder zu tragen haben, dramatisch an.

Vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den Klimawandel ist mit Blick auf zukünftige Generationen eine beschleunigte Umstellung auf Erneuerbare Energien ethisch verpflichtend. Die damit verbundenen – temporären – Mehrkosten muss die Gesellschaft jetzt tragen. Dabei ist selbstverständlich, dass die Politik darauf zu achten hat, dass die durch den (vorübergehenden) Anstieg der Energiepreise entstehenden sozialen Probleme durch die Gesellschaft abgefedert werden. Die Politik hat hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten, die sie jedoch – so verstehen wir das Positionspapier von Herrn Altmaier und Herrn Rösler – allesamt nicht nutzen möchte. Sozialer Ausgleich ist eine besondere Aufgabe der Sozialpolitik. So ist denkbar, benachteiligten Mitgliedern der Gesellschaft aus Steuermitteln einen Teil der Energiekosten zu erstatten. Wenn dafür die Steuern zu erhöhen wären, so ist eine solche Lösung allemal gerechter und verfassungskonform umsetzbar, nicht jedoch der Vorschlag von Hr. Altmaier, einen Soli für Betreiber von EE-Bestandsanlagen einzuführen.

Welche grundlegende Reform des EEG haben die Minister im Blick?

Welche grundlegende Reform des EEG die Herren Minister anstreben, lassen sie in ihrem Positionspapier im Dunkeln. Aus kürzlich erfolgten Äußerungen von Herrn Rösler kann geschlossen werden, dass es der FDP dabei um eine mehr oder weniger vollständige Abschaffung des EEG gehen soll [3]. Die FDP zielt weiterhin auf Quotenmodelle, trotz und obwohl praktisch alle derartigen Programme in unseren Nachbarländern gescheitert sind. So kann angenommen werden, dass die FDP im Falle der Fortführung der schwarz-gelben Regierung nach der Bundestagswahl 2013 energisch auf eine EEG-Abschaffung hinarbeiten wird.

In der Union scheint die Zielsetzung bei der grundlegenden Reform des EEG noch nicht klar absehbar. Obwohl sich Minister Altmaier zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien bekennt, so plädiert er in öffentlichen Stellungnahmen doch für einen verlangsamten Ausbau. Was er nicht sagt: Ein verlangsamter Ausbau bedeutet, dass verstärkt fossile Kraftwerke – vor allem die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke – zum Tragen kommen werden. So ist vor allem wegen des verstärkten Einsatzes von Braunkohle bei der Stromerzeugung im Jahr 2012 der CO2-Ausstoß Deutschlands nach einer neueren Schätzung des BMU wieder angestiegen [4].

Eine ehrlich gemeinte Energiewende sieht anders aus!

Wir als Solarenergie-Förderverein Deutschland möchten nochmals betonen, dass das EEG momentan unser einziges gut funktionierendes Instrument der Energiewende ist. Eine Reform darf daher die wesentlichen Punkte für den planbaren und verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht angreifen: Den unbedingten Einspeisevorrang und eine mehr als kostendeckende Vergütung.

Stellungnahme des SFV zu den von den Ministern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kostenbegrenzung

Die Minister schlagen (etwas verkürzt dargestellt) folgende Maßnahmen vor:
(a) zeitlich begrenzte Anfangs-Reduktion der Vergütung für Neuanlagen auf Börsenpreisniveau
(b) generelle Reduktion der Anfangsvergütung für Windenergieanlagen
(c) Reduktion der Vergütung von nach EEG einspeisenden Anlagen im Fall von Netzmanagement
(d) verpflichtende Direktvermarktung für neue Anlagen ab 150 kW
(e) Entfall des Gülle-Bonus
(f) pauschale Absenkung der Vergütung in 2014 für Bestandsanlagen um 1,5 Prozent
(g) stärkere Beteiligung von energieintensiven Betrieben durch Anhebung der Mindestumlage
(h) Mindestbeteiligung für neue Anlagen zum Eigenverbrauch an den Umlagekosten

Der SFV lehnt die Vorschläge (a) bis (d) im Grundsatz ab. Sie sind alle darauf angelegt, die Planungssicherheit für einen weiteren zügigen Ausbau der Erneuerbaren einzuschränken und werden damit zu einer Ausbaubremse. Der notwendige Klimaschutz wird damit ebenfalls ausgebremst. Das Gegenteil muss angestrebt werden: Nur ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien kann den Klimawandel abbremsen!

Maßnahme (e) ist ebenfalls nicht geeignet, den Biomasse-Bestandsanlagen Betriebssicherheit zu garantieren. Der SFV, der einer Biomassenutzung (ausgenommen Abfall- und Reststoffe) ablehnend gegenübersteht, möchte jedoch nicht, dass Investitionen im Nachhinein entwertet werden.
Der Vorschlag (f) einer pauschalisierten Absenkung (Herr Minister Altmaier nannte sie einen „Energie-Soli“) lehnen wir ab. Eine derartige Regelung ist rechtsstaatlich problematisch und wird daher – sollte sie denn kommen – vor Gericht geprüft werden müssen.

Einzig der Vorschlag (g) bietet Ansatzpunkte zu einer besseren und gerechteren Verteilung der gesamtgesellschaftlichen Kosten der Energiewende. Insbesondere muss die energieintensive Industrie spürbar an den Kosten beteiligt werden. Sie trägt praktisch nur minimale EEG-Umlagekosten und profitiert signifikant vom gesunkenen Börsenpreis. Ihr Stromeinkauf ist in den letzten Jahren permanent billiger geworden. Somit entzieht sich die energieintensive Industrie vollständig der gesellschaftlichen Aufgabe, einen angemessenen Beitrag zu leisten. Zudem werden durch die gesunkenen Preise alle Anreize zur Energieeinsparung unwirtschaftlich. Somit wird Deutschland auch das Energieeinsparungsziel deutlich verfehlen.

Der Vorschlag (h) würde die Wirtschaftlichkeit der EEG-Vergütung weiter vermindern und müsste deshalb durch einen gleich großen Zuschlag auf die EEG-Vergütung wieder ausgeglichen werden.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Das gemeinsame Positionspapier der Umwelt- und Wirtschaftsminister zur Strompreisbremse ist in Wirklichkeit eine Ausbaubremse für Erneuerbare Energien und damit überhaupt nicht geeignet, die Energiewende weiter voranzubringen.

Quellen:
[1] Veröffentlichung auf der Seite des Umweltministeriums: http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Erneuerbare_Energien/20130213_Eckpunktepapier_Strompreissicherung_bf.pdf
[2] Bund der Energieverbraucher, Download der Studie unter http://www.energieverbraucher.de/files_db/1353571314_3501__12.pdf
[3] Bundeswirtschaftsminister Rösler im Interview mit dem Bonner Stadtanzeiger (30.01.2013) http://www.bmwi.de/DE/Presse/namensartikel-reden-interviews,did=548856.html
[4] Veröffentlichung des Umweltbundesamts vom 25.02.2013 http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hintergrund_treibhausgasausstoss_d_2012_bf.pdf