Fördermitgliedschaft im Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.  (SFV)

Firmen, Institutionen, Vereine und Gemeinden können Fördermitglied im SFV werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Die Höhe des Förderbeitrages kann selbst festgelegt werden.

 
Bitte füllen Sie hierzu die folgenden Felder aus und klicken Sie anschließend auf "Absenden". Die Satzung des SFV finden Sie hier.


Beitrittserklärung
Firma, Institution, Verein
Vorname, Name des Ansprechpartners:
Tel.:
Fax:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Email :

 

 Wir möchten in den E-Mail-Verteiler aufgenommen werden.
Rundmails erscheinen etwa ein- bis dreimal monatlich. Sie können jederzeit wieder abbestellt werden.

 

Jahresbeitrag:
Unser Jahresbeitrag beträgt

 

Lokale SFV-Infostellen
Alle Mitglieder werden zentral von der Bundesgeschäftsstelle betreut.

Wenn Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag zusätzlich eine lokale Info-Stelle des SFV (z.B. Nordbayern, Amberg) unterstützen wollen, so geben Sie diese bitte in das folgende Textfeld ein. Einen vollständigen Überblick zu den SFV-Infostellen finden Sie hier

 
Abbuchungsermächtigung
Bitte buchen Sie den Beitrag von folgendem Konto ab:

Kontonummer:
Bankleitzahl:

Wenn keine Einzugsermächtigung erteilt werden kann, bitte nichts eingeben.

 

Wie sind Sie auf unseren Verein gestoßen?
(z.B. Google, Solarbrief, Flyer, Installateur, Bekannte .. )


Sind Sie Solarinstallateur ?
  Gerne nehmen wir Ihre Kontaktdaten als kostenlose Werbung in unsere Installateurliste auf.


 

Hinweise

  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie vom SFV eine schriftliche Bestätigung zur Fördermitgliedschaft.
  • Die Fördermitgliedschaft kann von Ihnen jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den SFV gekündigt werden und endet mit dem Eingang der Mitteilung beim SFV. Ein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Beitrags für das laufende Jahr besteht nicht.
  • Der erste Fördermitgliedsbeitrag wird am Beitrittstag fällig. Die folgenden Jahresbeiträge werden jeweils zum Jahrestag des Beitritts fällig. Der Einzug erfolgt am jeweils folgenden Quartalsbeginn.
  • Die Einzugsermächtigung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Bereits eingezogene Beträge können Sie durch Widerspruch bei Ihrem Kreditinstitut innerhalb von 6 Wochen ohne Angaben von Gründen und ohne Kosten für Sie zurückfordern.
  • Mitgliedsbeiträge sind steuerabzugsfähig. Bis 200.- Euro genügt die Vorlage eines einfachen Zuwendungsnachweis mit der Steuererklärung.
  • Sie können diesen Beitrittsantrag entweder am Computer ausfüllen, ihn ausdrucken und per Post an den SFV senden oder faxen. Anschrift und Faxnummer siehe unter Kontakt

    Sie können ihn aber auch online ...