Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

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Fördermitgliedschaft im Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.  (SFV)

Firmen, Instituitionen, Vereine und Gemeinden können Fördermitglied im SFV werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Die Höhe des Förderbeitages kann selbst festgelegt werden.

 
Bitte füllen Sie hierzu die folgenden Felder aus und klicken Sie anschließend auf "Absenden". Die Satzung des SFV finden Sie hier.


Beitrittserklärung
Firma, Institution, Verein
Vorname, Name des Ansprechpartners:
Tel.:
Fax:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Email :

 

Wir möchten in den E-Mail-Verteiler aufgenommen werden.
 Bitte senden Sie uns Energie-Mails zu.
        (Energie-Mails befassen sich mit allgemeinen Fragen der Energiewende und der Energiebesteuerung.)
 Bitte senden Sie uns Betreiber-Mails zu.
        (Betreiber-Mails befassen sich mit speziellen Themen für PV-Betreiber.)

 

Jahresbeitrag:
Unser Jahresbeitrag beträgt

 

Abbuchungsermächtigung
Bitte buchen Sie den Beitrag von folgendem Konto ab:

Kontonummer:
Bankleitzahl:

Wenn keine Einzugsermächtigung erteilt werden kann, bitte nichts eingeben.

 

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Hinweise

  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie vom SFV eine schriftliche Bestätigung zur Mitgliedschaft.
  • Der erste Mitgliedsbeitrag wird am Beitrittstag fällig. Die folgenden Jahresbeiträge werden jeweils zum Jahrestag des Beitritts fällig. Die Abbuchung erfolgt am jeweils folgenden Quartalsbeginn.
  • Fördermitgliedsbeiträge sind steuerabzugsfähig. Bis 100.- Euro genügt die Vorlage des Zahlungsnachweises mit der Steuererklärung.
  • Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den SFV (Anschrift siehe unten) gekündigt werden und endet mit dem Eingang der Mitteilung beim SFV. Ein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Beitrags für das laufende Jahr besteht nicht.
  • Die Abbuchungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Sie können diesen Beitrittsantrag entweder am Computer ausfüllen, ihn ausdrucken und per Post an den SFV senden (Anschrift siehe unten) oder an die unten angegebene Fax-Nr. faxen.

    Sie können ihn aber auch online ...


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