Update zur Klimaklage 2.0
Klimakrise erfordert mehr als Finanzspritzen
Am 17. Juni haben der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zusätzliche Unterlagen für die sogenannte Klimaklage 2.0 überreicht. In diesen Papieren verweisen sie auf die alarmierenden Einschätzungen des Expertenrats für Klimafragen, die zeigen, wie wichtig sofortiges Handeln für den Klimaschutz in Deutschland ist.
Ein Kernpunkt des neuen Schriftsatzes ist die Auseinandersetzung mit dem erst kürzlich eingeführten Artikel 143h des Grundgesetzes. Dieser neue Artikel erlaubt die Verwendung eines Sondervermögens für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Die Kläger betonen jedoch, dass diese Ergänzung nichts an der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates ändert, einen deutlich ambitionierteren Klimaschutz zu betreiben, als er ihn bislang verfolgt. Diese Auffassung stützt sich sowohl auf den genauen Wortlaut des neuen Artikels als auch auf die Gesamtlogik des Grundgesetzes.
Gleichzeitig macht der neue Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen deutlich, dass die Bundesregierung und der Bundestag nicht einmal die aktuellen, aus verfassungsrechtlicher Sicht ohnehin schon zu schwachen Klimaziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) einhalten – sie sind sogar dabei, diese deutlich zu verfehlen.
Der Klimawandel stellt eine doppelte Gefahr für unsere grundrechtliche Freiheit dar: Entweder werden unsere Lebensgrundlagen so zerstört, dass Freiheit unmöglich wird, oder der Staat muss später mit sehr harten und einschneidenden Regeln reagieren, was unsere Freiheit ebenfalls stark einschränkt. Um diese Gefahren abzuwenden, sind schnelle Nachbesserungen von Seiten der Politik zwingend notwendig. Die derzeitige Klimapolitik verletzt nach Ansicht der Kläger die Grundrechte der Bürger in zweierlei Hinsicht: Sie schützt uns nicht ausreichend vor den Folgen des Klimawandels und sie schränkt gleichzeitig unsere Freiheit nicht rechtzeitig und angemessen ein, um diese Folgen zu verhindern.