Im EEG wurden die technischen Vorgaben beim Anschluss von EE-Anlagen an die geplante Digitalisierung der Energiewende angepasst. Demnach müssen für EE-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 7 Kilowatt mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgerüstet werden. Von dieser Pflicht auch betroffen sind Betreiber*innen, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen (z.B. Ladeeinrichtungen für Elektromobile, Stromspeicher, Wärmepumpen) (§ 9 (1) EEG 2021).

Bei Anlagen größer 25 kW müssen die eingebauten Smart-Meter zusätzlich zur Abrufung der Ist-Einspeisung auch die Einspeisung stufenweise (sobald die technische Möglichkeit besteht sogar stufenlos) ferngesteuert regeln können. Die Bundesregierung kann im Rahmen einer Verordnungsermächtigung die Grenze von 25 kW weiter absenken. Falls dies geschehen sollte, sollen die Kosten für Einbau und Betrieb ähnlich der Preisobergrenze im Messstellenbetriebsgesetz gedeckelt werden.

Die Smart-Meter-Pflicht gilt nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandsanlagen. Sie startet mit der Markterklärung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Einhaltung der technischen Möglichkeiten nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes.

Eine Markterklärung zum Pflichteinbau gibt es noch nicht und es könnte noch dauern. Anfang März diesen Jahres stoppte das Oberverwaltungsgericht NRW (AZ 21 B 1162/20) die Einbaupflicht für Smart Meter bei Letztverbraucher*innen mit einem Stromverbrauch von über 6000 kWh/a. Ein privates Unternehmen aus Aachen klagte und gewann. Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme würden nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Der Funktionsumfang sei zu stark reduziert und die Bauteile verschiedener Hersteller nicht miteinander kombinierbar. 

Der Eingriff in den Bestandsschutz ohne Kostenausgleich und Risikoübernahme ist ärgerlich. Neue Zähler und damit veränderte Messkosten, die Datenspeicherung und -verarbeitung von Messwerten zur Stromerzeugung und zum -verbrauch sowie vereinfachte Mechanismen zur Abregelung der Solaranlagen führen zu höheren Kosten und Unsicherheiten.

Ohne einen nachweislichen Vorteil für Anlagenbetreiber*innen (z.B. Weitergabe von stündlichen Preissenkungen des Strommarktes an den Stromkunden, Speicher- und die Ladestationsbetreiber) bleiben die Pflichten zum Einbau von Smart Meter nicht nur in Bestands- sondern auch in Neuanlagen unverhältnismäßig. Der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen wird gefährdet. Smart-Meter-Einbaupflichten flankieren die zentrale Steuerung der Energiewende, anstatt dezentrale Umstrukturierungen zu fördern.