Hinweis: Die aktuellen Regelungen für Ü20-Anlagen können Sie hier abrufen:
https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/ue20-anlagen




Problematik

Von Betreibern von Solar- und Windstromanlagen, deren Vergütungsanspruch in Kürze ausläuft, werden Anschlussregelungen zum wirtschaftlich tragbaren und praktikablen Weiterbetrieb händeringend erwartet. Aus ökologischen und klimapolitischen Überlegungen wäre dies dringend notwendig, denn es ist nicht einzusehen, warum einwandfrei arbeitende EE-Anlagen nicht weiterhin am Netz bleiben sollten. Fehlende Anschlusslösungen wären ein schwerer Fehler bei einer schleppend vorangehenden und von Vertrauensverlust geprägten Energiewende.

Besonders bei Ü20-PV-Anlagen ist die geltende Rechtslage nicht tragbar. Nach dem aktuellen EEG 2017 ist ein Weiterbetrieb nur dann möglich, wenn Anlagenbetreiber den in das öffentliche Netz gespeisten Strom ohne Förderung durch das EEG direktvermarkten (sog. sonstige Direktvermarktung). Außerdem wird für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch 40% EEG-Umlage fällig.

 

 

Gesetzentwurf zum EEG 2021

Am 23.09.2020 verabschiedete das Bundeskabinett nunmehr die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die sogenannte EEG-Novelle 2021. Sie soll noch vor Weihnachten im Deutschen Bundestag in der 2. und 3. Lesung beschlossen werden.

Der Gesetzesentwurf steht hier als pdf-Datei zum Download bereit.

Angebot für Ü20-Solaranlagen im geplanten EEG 2021

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit, keine Rechtsverbindlichkeit)

  • Der Anspruch auf Netzanbindung soll bestehen bleiben.
  • Für Anlagen bis maximal 100 kW soll es einen Anspruch auf Einspeisevergütung geben. Zur Bestimmung der Höhe soll der Jahresmarktpreis als anzulegender Wert je Kilowattstunde genutzt werden. Für 2020 werden unter 2,5 Ct/kWh prognostiziert.
  • Von dem anzulegenden Wert der Einspeisevergütung wird ein Anteil für Vermarktung abgezogen. Dieser beträgt 0,4 Ct/kWh.
  • Der Abzug von 0,4 Ct/kWh reduziert sich um 0,2 Cent pro Kilowattstunde, wenn ein intelligentes Messsystem (iMSys) - Smart Meter - eingebaut ist.
  • Die Einspeisevergütung soll maximal bis 2027 gewährt werden.
  • Volleinspeisung: Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber den gesamten in der Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, solange kein intelligentes Messsystem (iMSys) - Smart Meter - eingebaut ist.
  • Eigenverbrauch: Wenn Anlagenbetreiber den Strom selbst verbrauchen möchten, müssen sie iMSys einbauen.
  • Pönale (Strafzahlungen) Wenn Anlagenbetreiber den Strom selbst nutzen, ohne ein iMSys einzubauen, wird eine Pönale fällig. Diese soll dem Arbeitspreis im Versorgungsgebiet entsprechen.
  • Für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch wird - unabhängig von der Größe der Anlage - die 40%ige EEG-Umlage fällig.
  • (sonstige) Direktvermarktung: Netzeingespeister Strom kann direktvermarktet werden. Der Anspruch auf eine Förderung (Marktprämie) besteht nicht. Bedingung für die Direktvermarktung ist die Nutzung iMSys zur Abrechnung und Bilanzierung des Stroms.
  • Übergangsvorschriften zu intelligenten Messsystemen : Die derzeit verfügbaren iMSys sind noch nicht fernsteuerbar. Ebenso fehlt noch die notwendige offizielle Markterklärung zum Pflichteinbau. Solange beides noch nicht vorliegt, sollen Anlagenbetreiber vorhandene digitale Messtechnik nutzen, die später auf die volle Funktionalität von iMSys erweitert werden kann.

Fazit

Die geplanten Vergütungsregelungen für PV-Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Vergütung sind ein wirtschaftliches Desaster für die Pioniere der Energiewende. Mit einer Einspeisevergütung in Höhe des Jahresmarktpreises ist der Weiterbetrieb von Volleinspeiseanlagen wirtschaftlich nicht zumutbar. Die jährlichen Betriebskosten für Versicherung, Wartung und Zähler werden damit nicht einmal annähernd abgedeckt. Der Pflichteinbau von Smart Meter bei Eigenversorgung und die Androhung von Pönalen, sollte man dieser Pflicht nicht nachkommen, setzen der Verantwortungslosigkeit der Autoren des Referentenentwurfs noch die Krone auf. Offensichtlich nimmt man in Kauf, dass bis 2025 ca. 1 Gigawatt Solarenergie vom Netz gehen. Wohlgemerkt: Es handelt sich um einwandfrei arbeitende Solaranlagen, die klimaneutralen Strom produzieren könnten. Das ist ein schwerer Fehler bei einer schleppend vorangehenden und von Vertrauensverlust geprägten Energiewende.