Balkonsolar im MFH
Die Anlagen können selbst installiert und in Betrieb genommen werden, es wird lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister gefordert. Aktuell sind Anlagen bis 800 W für die vereinfachte Anmeldung zugelassen. Der eingespeiste Strom wird jedoch nicht vergütet. Bei Umzug können die Anlagen mitgenommen werden.