Als Kund:in genießen Sie umfassenden Schutz vor fehlerhaften Produkten. Dabei spielen Gewährleistung und Garantie eine zentrale Rolle – doch diese Begriffe werden oft verwechselt. In diesem Artikel klären wir die Unterschiede und zeigen, wie Sie Ihre Rechte bestmöglich nutzen können.

1. Gewährleistung

Mit der Gewährleistung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, sichert der Verkäufer zu, dass die gekaufte Ware frei von Mängeln ist. Für Photovoltaikanlagen, die fest auf einem Hausdach montiert werden, gilt in der Regel eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.

Grundlage dafür ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese wertet die Installation als "Arbeit an einem Bauwerk", da die Anlage dauerhaft und fest mit dem Gebäude verbunden wird. Der gesamte Vertrag über Lieferung und Montage wird daher meist als Werkvertrag eingestuft, bei dem die längere Frist zum Tragen kommt.

Die früher oft angenommene Frist von zwei Jahren kommt nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung, beispielsweise beim Kauf einzelner Komponenten ohne Montage oder bei nicht fest installierten Systemen (z.B. "Balkonkraftwerke" ohne feste Verschraubung).

Während dieser Zeit müssen auftretende Mängel, speziell bei der Installation, vom Handwerksbetrieb behoben werden. Die Kosten für Reparatur, Transport, Arbeit und Material trägt der Handwerksbetrieb. Tritt innerhalb der ersten 2 Jahre ein Defekt an Solarmodulen oder Batterien aufgrund von Materialfehlern auf, ist der Hersteller dafür verantwortlich. Der Installateur kann die entstandenen Kosten an den Hersteller weitergeben.

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits von Anfang an bestand. Der Handwerksbetrieb muss in diesem Zeitraum beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war oder vom Kunden verursacht wurde. Erst nach Ablauf dieses Jahres kehrt sich die Beweislast um, und der Kunde muss belegen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Diese Verlängerung von sechs auf zwölf Monate gilt für Verbraucherverträge, die seit dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden.

Es wird empfohlen, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die Anlage auf Mängelfreiheit und erwartete Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Ein Ertragsvergleich mithilfe der Ertragsdatenbank kann dabei hilfreich sein.

2. Garantien

Garantiebestimmungen für Solaranlagen sind grundsätzlich freiwillige Zusagen der Hersteller. Die konkreten Versprechen bezüglich der Solarmodule, Montagegestelle, Speicher und Wechselrichter variieren je nach Hersteller. Es ist entscheidend, auf den zugesicherten Service (Wartung, Austausch defekter Teile) zu achten, da im Garantiefall der Nachweis des Schadens möglicherweise kompliziert werden kann.

Bei defekten Modulen kann die Garantie die Festlegung eines Gutachters für den Nachweis des Fehlers vorsehen. Der Abbau und Versand der Module gehen oft zu Lasten der Betreiber. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Garantiegeber einen Großteil der Garantiekosten übernehmen und diese nicht den Käufer:innen aufbürden. Der Gerichtsstand sollte idealerweise in Deutschland liegen, um mögliche Streitigkeiten mit ausländischen Herstellern zu erleichtern. Diese Information könnte bei der Wahl der Produkte ggf. eine wichtige Rolle spielen.

Es empfiehlt sich, eine schriftliche Garantieurkunde zu verlangen und die Vertragsbedingungen sorgfältig zu überprüfen. Die Urkunde sollte Angaben zum Garantiegeber, zur Laufzeit und zu allen Details der Garantie enthalten. Einige Hersteller verlangen vor der Verankerung des Garantieanspruchs die Registrierung der erworbenen Produkte mit Seriennummern.

Tipp: SFV-Ertragsdatenbank

In der Ertragsdatenbank des SFV können die eigenen Solarstromerträge eingetragen, verwaltet und ausgewertet werden. Die Gesamtauswertung aller Einträge ist offen einsehbar – z.B. sortiert nach Postleitzahlen, Dachausrichtung oder Dachneigung. 

Der Vergleich mit vielen anderen Anlagen hilft, die Leistung der eigenen Solarstromanlage zu kontrollieren, eventuelle Probleme rechtzeitig aufzuspüren oder aber die mögliche Wirtschaftlichkeit einer geplanten Anlage abzuschätzen.

3. Was ist eine Produktgarantie?

Diese Garantie deckt Materialfehler ab und erweitert die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Mängel. In der Regel beträgt die Laufzeit dieser Garantie bei Solarmodulen 20 Jahre, wobei es Hersteller gibt, die sogar 25 bis beeindruckende 40 Jahre anbieten. Dies dient nicht nur als geschickte Marketingstrategie, sondern auch als selbstbewusster Claim für ein robustes, langlebiges Produkt. Produktgarantien werden auch von Herstellern von Wechselrichtern, Batterien und Gestellen angeboten.

4. Was ist eine Leistungsgarantie?

Der Garantiegeber sichert für eine festgelegte Zeitspanne zu, dass die Leistung der verkauften Ware nicht abnimmt. Im Fall von Solarmodulen locken die Hersteller oft mit Garantien von 20 oder 25 Jahren, manche sogar mit 40 Jahren, in denen die Solarleistung bleibt. In den ersten zehn Jahren wird in der Regel eine Leistungsgarantie von 90 % gewährt, danach sinkt sie auf 80 %. Mess- und Leistungstoleranzen sind dabei oft ebenfalls festgelegt. Bei Batterien sind Kapazitäts-Garantien von zehn bis 15 Jahren üblich, häufig in Verbindung mit Ladezyklen.

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