Datum: 31.10.2005

SFV-Rechenschaftsbericht 04/05
&
Vorstellung der weiteren Arbeit

Termin zur Mitgliederversammlung 2005     Programm der Bischöflichen Akademie

 

Themen:
Boom der Solarstromerzeugung
Verbraucherschutz

Der SFV fordert ein Stromspeichergesetz

Lokale Initiative

Einsatz für Arbeitsplätze durch höhere Energiesteuer

Die Bundestagswahl

Solarbriefe

Mitgliederzahlen

Mitgliedsbeiträge

Politische Forderungen für das neue Vereinsjahr

Unabhängigkeit - Dank an Mitglieder und Spender

 


Boom der Solarstromerzeugung

Die im EEG deutlich verbesserten Einspeisevergütungen führten zur erhofften Nachfrage nach PV-Anlagen, die sich auch über den Jahreswechsel - trotz Reduzierung der Einspeisevergütungen um 5% - nicht abschwächte. Die Gewinnung von reinem Silizium für die Solarzellenfertigung konnte erwartungsgemäß nicht schnell genug gesteigert werden; die Abfälle aus der Elektronik-Siliziumherstellung reichten nicht mehr aus. Der Bau neuer Produktionsanlagen für ausreichend reines Solarsilizium wurde begonnen, braucht bis zur Fertigstellung aber noch Zeit. Dieser Engpass hat auch nachteilige Folgen, die weiter unten angesprochen werden. Die nachteiligen Folgen sind jedoch vorübergehend und zweitrangig im Vergleich zur Gesamtentwicklung. Diese geht in die richtige Richtung - endlich werden mit dem Bau von Solarsiliziumfabriken die Voraussetzungen für die Massenproduktion geschaffen! Wichtig ist, dass die Politik nicht in einer ungeduldigen Reaktion - in einer Verwechslung von langfristiger Entwicklung und vorübergehenden Nachteilen - das Ruder herumwirft. Der SFV wurde deshalb nicht müde, gegen das kurzsichtige Argument anzugehen, man müsse die Einspeisevergütung noch stärker als bisher vorgesehen absenken, um die Preise für Solaranlagen zu verringern.

Verbraucherschutz

Da Solarmodule fehlten, konnten Händler und Installateure die steigende Nachfrage leider nur in wenigen Fällen zur Vergrößerung ihrer Betriebe nutzen. Stattdessen reduzierten sie ihre Werbeanstrengungen und Bemühungen um neue Kunden. In einigen Fällen sank sogar die Qualität der gelieferten Solarmodule, die Sorgfalt beim Bau der Anlagen und die Sorgfalt bei der Betreuung von Kunden. Noch nie war die Position der Solaranlagenkäufer gegenüber den Installateuren so schwach. Versuche des SFV, Musterverträge zur einfacheren Regelung von Ersatzansprüchen bei Qualitätsmängeln und Musterverträge mit verbindlichen Wartungsleistungen einzuführen, waren chancenlos - wir werden aber auf dieses Thema zurückkommen, wenn Angebot und Nachfrage in einem ausgeglicheneren Verhältnis stehen. Umso wichtiger erweist sich der Schutz der Solaranlagenkäufer bei Qualitätsmängeln durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB schützt den Anlagenkäufer vor unfairen Verkäufern und Installateuren. Dies hat der SFV in mehreren Internet- und Solarbriefbeiträgen erläutert. Für den juristischen Laien ist es immer wieder überraschend, wie gut die BGB-Bestimmungen den allgemeinen Vorstellungen von Anstand und Fairness im Umgang zwischen Verkäufer und Käufer entsprechen. Das BGB verlangt zum Beispiel (§ 433 und § 434), dass - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung - die verkaufte "Sache" eine Beschaffenheit haben muss, die bei Sachen der gleichen Art "üblich" ist. Zur Beschaffenheit einer Solaranlage zählen auch ihre Erträge. Welche Erträge bei Solaranlagen "üblich" sind, kann das BGB natürlich nicht unter Nennung von geographischer Lage und Zeitraum konkret beziffern, aber hier springt der SFV ein. Die von Dieter Kaunat betreute Ertragsdatenbank auf unserer Internetseite enthält inzwischen - nach PLZ geordnet - die Daten von über 5.000 PV-Anlagen in ganz Deutschland mit über 100.000 Monatserträgen. Hier kann jeder PV-Anlagenbetreiber feststellen, ob die Erträge seiner Anlage eines beliebigen Monats im PLZ-Bereich "üblich" waren. Man muss also nicht mehr das Ergebnis des ersten Betriebsjahres abwarten. So werden begründete Beanstandungen innerhalb der ersten 6-Monate möglich. Eine Reklamation innerhalb dieser Frist lässt sich rechtlich leichter durchsetzen. Die Ausrede mancher Installateure, der Monat sei besonders regnerisch oder neblig gewesen und man solle erst einmal ein volles Betriebsjahr verstreichen lassen, zieht hier nicht mehr, denn die anderen Anlagen im PLZ-Bereich erlauben einen guten Vergleich. Beim Verbraucherschutz verfolgen der SFV und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) unterschiedliche Strategien. Die DGS setzt auf ausführlich detaillierte, umfangreiche technische Detailbestimmungen nach RAL (ehemals "Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen"), zu deren Einhaltungen die Installateure sich freiwillig verpflichten können. Diese Installateure erhalten dann ein Zertifikat als Beleg für besondere Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit. Der SFV geht hingegen davon aus, dass auch ein RAL-Zertifikat keine Garantie für zuverlässige Arbeit darstellt, zumal die RAL-Regeln ohnehin in einschlägigen Vorschriften enthalten sind. Wir helfen lieber dem Anlagenbetreiber, Minderleistungen rechtzeitig zu erkennen, damit er ggf. den ihm gesetzlich zustehenden Schadenersatz fordern und notfalls einklagen kann. Unsere Datenbank steht natürlich auch allen Mitgliedern der DGS und jedem Anlagenbetreiber kostenfrei zur Verfügung. Der SFV appelliert an die Eigentümer von Asbestdächern, dort keine Solaranlagen zu errichten, obwohl das für PV-Anlagen derzeit aufgrund einer gutgemeinten, aber letztlich kurzsichtigen Ausnahmegenehmigung bei Verwendung besonderer fasernabsaugender Werkzeuge erlaubt ist. Es ist abzusehen, dass innerhalb der vorgesehenen Betriebsdauer von zwanzig Jahren die Auflösung der Faserstruktur so weit fortschreitet, dass wegen des steigenden Gefährdungspotenzials eine Demontage unter Einhaltung ausgesprochen kostspieliger Sicherheitsauflagen angeordnet wird. Ebenfalls zum Schutz der Installateure haben wir eine Zusammenstellung der wichtigsten Sicherheitsbestimmungen für Bau oder Reparatur von PV-Dachanlagen erstellt, deren Missachtung im Fall eines Unfalls auch den Anlagenbetreiber haftpflichtig machen kann. Vor der krebserzeugenden Wirkung der im vergangenen Frühjahr besonders intensiven UV-B-Strahlung - deren hohes Ausmaß von einem Solarinstallateur bei Messungen an Solaranlagen zufällig festgestellt wurde - haben wir unsere Leser gewarnt. Schließlich haben wir einen Beitrag veröffentlicht, in dem Dr. Bernd Brinkmeier darauf eingeht, in welchem Ausmaß verschiedene Typen von PV-Anlagen zur Bildung von Elektrosmog beitragen. Zur finanziellen Ermutigung von Menschen, die eine an ein Fernwärmenetz angeschlossene Wohnung mit einer besseren Wärmedämmung versehen wollen, berichteten wir von einem Fall, in dem der Eigentümer einer solchen Wohnung dem Fernwärmenetzbetreiber erfolgreich den Grundpreis kürzte. Abwehrkampf der Stromwirtschaft gegen das EEG Die Stromwirtschaft wird nicht müde, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu behindern. Es ist schwer zu unterscheiden, ob ihre Akteure immer noch Zweifel am Potenzial der Erneuerbaren haben, oder ob sie solche Zweifel nur vorschieben, um die rücksichtslose Verfolgung ihrer Geschäftsinteressen gegen die Konkurrenz der Erneuerbaren Energien zu verschleiern. Die Erneuerbaren Energien liefern derzeit schon etwa 11 Prozent des Strombedarfs. Die alte Behauptung der Stromwirtschaft - von Frau Merkel in einem ihrer ersten Statements als Umweltministerin gehorsam wiederholt - dass Sonne, Wind- und Wasserkraft auch langfristig nicht mehr als 4 % unseres Strombedarfs decken könnten, ist innerhalb eines Jahrzehntes glänzend widerlegt. Die Windenergie hat trotzdem in den letzten zwei Jahren herbe Niederlagen hinnehmen müssen. Die Beschränkung auf windgünstige Gebiete mit dem Scheinargument, man dürfe Windanlagen nur dort zulassen, wo sich ihr Betrieb wirklich lohne, und manch ein Gerichtsurteil und manche Stadtratsentscheidung gegen den Bau von Windanlagen lassen sich nur vor dem Hintergrund böser Vorurteile gegen diese Technik erklären. Die Vertreter der Solarstromnutzung können von Glück sagen, dass es solche Aggressionen gegen ihre Technik nicht gibt. So gewarnt, sollten sie sich weiterhin bei der Durchsetzung von Freilandanlagen zurückhalten. Ein publikumswirksames Argument der Stromwirtschaft, dass mit zunehmender "ungesicherter" Leistung der Aufwand zur Bereithaltung von Reserveleistung immer weiter zunehme, so dass die sicherheitshalber unter Dampf gehaltenen konventionellen Kraftwerke genau so viel Kohle verbrauchen, wie die betriebenen Windanlagen einsparen, wurde vom SFV in einer Veröffentlichung ausdrücklich widerlegt. Die Stromwirtschaft arbeitet unermüdlich daran, Fakten in ihrem Sinne zu schaffen, z. B. indem sie den Ersatz ihrer überalterten Kraftwerke durch neue fossile Kraftwerke eingeleitet hat. Andererseits sabotiert sie mit Hilfe des Netzmonopols durch schlichte Anschlussverweigerung die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einem Erfindungsreichtum, der einer besseren Sache würdig wäre. E.DIS und Envia verweigerten sogar den Anschluss kleiner PV-Anlagen mit der Behauptung, ihr Hochspannungsnetz sei bereits mit Windenergie überlastet, oder verlangen den Einbau von Rundsteuergeräten, mit denen sie die Einspeisung kleinster PV-Anlagen unterbrechen können. Leider ist unser Vorschlag aus dem Jahr 2004 noch nicht im EEG aufgenommen worden, dass der Netzbetreiber eine Bereitstellungsgebühr (in Höhe der EEG-Mindestvergütung) zahlen muss, solange er eine fertiggestellte Anlage zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien - aus welchen Gründen auch immer - nicht an sein Netz anschließt. Wir halten eine solche Bestimmung weiterhin für die einzige adäquate Gegenmaßnahme des Gesetzgebers gegen die stets neuen - und zumeist vorgeschobenen - Gründe zur Anschlussverweigerung. Mit welchen Finessen die Energiewirtschaft das EEG zu Fall bringen will, zeigt die Einführung des Handelssystems RECS, mit dem der freie grenzüberschreitende Handel von Strom aus Erneuerbaren Energien zur Regel gemacht werden soll. RECS setzt auf freiwilligen Kauf von Strom aus Erneuerbaren Energien. Es steht damit im Widerspruch zum Prinzip des EEG, nach dem die Netzbetreiber verpflichtet sind, Strom aus Erneuerbaren Energien gegen Bezahlung der gesetzlich festgesetzten Mindestvergütung in ihr Netz aufzunehmen, ihn dem allgemeinen Strommix "beizumischen" und schließlich alle Stromhändler mit den Mehrkosten zu belasten, unabhängig davon, ob die es wünschen oder nicht. Der Nachteil von RECS gegenüber dem EEG wird jedem Solaranlagenbetreiber sofort klar, wenn er sich vorstellt, dass er sich für den von seiner Anlage erzeugten Solarstrom ständig nach freiwilligen Käufern umsehen müsste. Fände er keine freiwilligen Käufer, würde er keine Vergütung bekommen. Der SFV hat zunächst einmal in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, ob eine europarechtliche Gefahr von diesem RECS-Handel für das EEG ausgehen könne, weil grundsätzlich in Europa der freie Handel Vorrang hat. Nach Auffassung des Gutachters besteht eine solche europarechtliche Gefahr eindeutig nicht. Die politische Gefahr besteht aber weiterhin, dass eine Regierung das EEG aus ideologischen Gründen durch ein Handelssystem oder Quotensystem ersetzt, weil solche Systeme angeblich "marktnäher" seien. In diesem Zusammenhang ist auch der neue Vorstoß von VDEW zu werten, mit dem die Erneuerbaren Energien "in den Markt eingebunden werden" sollen. Der Strommarkt ist allerdings kein freier Markt mit gleichberechtigten Teilnehmern, sondern wird in Deutschland dominiert von den vier übermächtigen Großkonzernen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall, allesamt erbitterte Gegner der Erneuerbaren Energien. Aus all diesen genannten Gründen dürfen wir das Thema 100 Prozent Erneuerbare Energien und Detailvorschläge zur Vereitelung unseres Ziels auch weiterhin nicht aus den Augen lassen.

Der SFV fordert ein Stromspeichergesetz

Unseres Wissens gibt es keine Studie, nach der die zur Verfügung stehenden Mengen speicherbarer Biomasse zur Strom-Vollversorgung Deutschlands in einer mehrwöchigen trüben und windstillen Wetterperiode ausreichen. Biomasse darf zumindest nicht verschwendet werden. Der SFV hat deshalb ein Stromspeichergesetz - ein Gesetz zur konsequenten Liberalisierung des Stromhandels - vorgeschlagen. Bei jederzeitiger kurzfristiger Preisbildung nach den Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage ergibt sich ein Anreiz zur Dezentralisierung der Stromspeicherung. Jeder kann Strom kaufen, wenn er wegen Überangebots billig ist, und jeder kann gespeicherten Strom zum Marktpreis wieder einspeisen, wenn wegen Strommangels der Preis steigt. Je größer der Unterschied zwischen hohem und niedrigen Stromangebot werden würde, je wichtiger also der Einsatz von Stromspeichern, desto größer wird auch der Preisunterschied für Strom zu den verschiedenen Tages und Jahreszeiten sein und desto lohnender die Einrichtung auch kleiner Stromspeicheranlagen durch Privatleute. Sogar die Anschaffung von modernen Batteriesätzen im Keller würde sich schließlich lohnen. Welches Potenzial sich durch Aktivierung privater wirtschaftlicher Interessen erschließen lässt, hat schon der große Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes demonstriert. Der Vorschlag eines Stromhandelsgesetzes für alle müsste eigentlich wegen seiner radikalen Marktkonformität begeisterte Zustimmung bei den bekennenden Vertretern der freien Marktwirtschaft erhalten. Er findet allerdings nicht das Gefallen der Stromwirtschaft, die das Geschäft nicht aus der Hand geben und die Erlaubnis zum Stromhandel weiterhin auf Großanlagen beschränkt sehen will. Da die Dezentralisierung der Stromspeicher auch die Strompreisschwankungen glätten und die Sicherheit der Stromversorgung verbessern würde, besteht die Aussicht auf Unterstützung solcher Überlegungen auch aus anderen Interessengruppen.

Lokale Initiative

Anknüpfend an unsere früheren Erfolge bei der Durchsetzung der kostendeckenden Vergütung haben wir eine neue lokale Initiative gestartet. Sie nutzt eine Verbesserung des Baugesetzbuchs, die den Gemeinden das Recht einräumt, im Bebauungsplan für ganze Baugebiete die Nutzung Erneuerbarer Energien vorzuschreiben. Der von uns formulierte Bürgerantrag wird am 15. November 2005 im Aachener Bürger- und Beschwerdeausschuss behandelt werden. Nach unserem Antrag sollen Bauherren die freie Wahl zwischen PV-Anlagen, Solarwärmeanlagen, anderen Anlagen nach EEG, die in Kraftwärmekopplung betrieben werden und einer Wärmedämmung nach Passivhausstandard haben. Völlig neu an unserem Antrag ist die Bedingung, dass Solarwärmeversorgung nur in Verbindung mit einem Langzeitspeicher zur Nutzung auch von Heizwärme akzeptiert wird. Wir wollen damit erreichen, dass die in den Sommermonaten mögliche hohe Ausbeute an Wärmeenergie thermischer Solaranlagen genutzt wird. In München wurde von der dortigen ÖDP nach unserem Vorschlag ebenfalls ein Antrag gestellt.

Einsatz für Arbeitsplätze durch höhere Energiesteuer

Das Thema Energiesteuer nimmt einen immer breiteren Raum in unserer Vereinsarbeit ein. Es geht um Entlastung der Arbeitgeber von den Zahlungen für die Sozialversicherung, Auszahlung eines Energiegeldes und die Finanzierung über eine Besteuerung der Energie. Wir bringen die Idee auf zwei Wegen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Einerseits vermitteln wir die theoretischen Grundlagen und erläutern das erschreckende Ungleichgewicht zwischen Produktionsmächtigkeiten und Faktorkostenanteilen der Produktionsfaktoren Arbeit und Energie auf wissenschaftlichem Niveau. Andererseits geht es uns um eine allgemeinverständliche Darstellung der Notwendigkeit einer radikalen Umstellung im politischen Raum. Der erste Teil der Aufgabe ist in den Veröffentlichungen von Jürgen Grahl und Reiner Kümmel gut gelöst, Menschen mit vorwiegend analytischer Denkweise werden hier von der theoretischen Notwendigkeit einer radikalen Umstellung zumeist sofort überzeugt. Probleme ergeben sich eher bei Lesern oder Zuhörern, die mehr vom praktischen Beispiel oder der praktischen Erfahrung, weniger aber von wissenschaftlichen Analysen ausgehen. Für sie ist mehr der Vortrag von Wolf von Fabeck, "Arbeitsplätze und Soziale Gerechtigkeit - Aber wie?" gedacht. Dieser Vortrag wird nach jeder Diskussionsveranstaltung unter Berücksichtigung der dort aufgetretenen Fragen und Einwände weiter konkretisiert und aktualisiert. Im Internet findet sich die jeweils neueste Version. Die Bekanntheit dieses Artikels ist erstaunlich. Bei Google.de findet man ihn unter über 400.000 Beiträgen an erster Stelle, wenn man nur die zwei Stichworte: "Arbeitsplätze" und "Gerechtigkeit" eingibt. Zur weiteren Verbesserung fehlt noch eine Beispielsammlung von Gewinnern und Verlierern einer solchen Reform. Wer das Thema in die Öffentlichkeit tragen will, kann sich vom SFV die jeweils letzte Solarbriefsonderausgabe zur Energiesteuer - auch in größeren Stückzahlen - zusenden lassen. Um eine Spende zur Fortführung der Aktion wird gebeten; sie ist aber nicht die Voraussetzung für die Zusendung. Die Unterschiede unseres Vorschlages gegenüber der Ökosteuer liegen darin, dass wir von einer ökonomischen Begründung ausgehen, dass wir ein Energiegeld auszahlen wollen und dass wir ein möglichst hohes Umsetzungstempo für notwendig halten. Die ökologische Wirkung unseres Vorschlages verschweigen wir natürlich nicht. Sie passt sich nahtlos in unsere Vereinsziele ein. Höhere Energiekosten führen letztendlich zur besseren Energie-Effizienz, zum Energie-Sparen und zur Nutzung der Erneuerbaren Energien auch im Wärmemarkt.

Die Bundestagswahl

Der Schluss des Vereinsjahres war von einem Wahlkampf um das falsche Thema mit den falschen Argumenten überschattet. Die Umweltverbände, die sich aus fehlverstandener Solidarität mit den Grünen ängstlich jeder Kritik am Programm der alten Regierung enthalten hatten, waren nicht unschuldig an der Nichtbeachtung umweltrelevanter Themen im Wahlkampf. Geholfen hat es den Grünen überhaupt nicht. Während sich weltweit die Unwetterkatastrophen häuften und die letzten Zweifel an einer beginnenden Klimakatastrophe zerstoben, stritten Frau Merkel und Herr Schröder um die Steuerbefreiung für Nachtarbeit und ähnliche Themen. Nach der Wahl einigten sich ausgerechnet die beiden Parteien, die die meisten Stimmen verloren hatten, auf eine Regierungsbildung. Es bleibt zu hoffen, dass dennoch im künftigen Regierungsgeschäft solche Politiker Gehör finden, die zum ständig teurer werdenden Erdöl eine klimafreundliche Alternative erkannt haben, die sogar Arbeitsplätze schafft!

Solarbriefe

Im Vereinsjahr sind vier Solarbriefe (4/04 bis 3/05) erschienen. Außerdem wurde der Solarbrief 1/04 (zur Energiesteuer) zum fünften Mal überarbeitet und neu aufgelegt. Von ihm sind jetzt 19.000 Exemplare gedruckt.

Mitgliederzahlen

Die Vorjahresstände zeigen das langsame Anwachsen des Vereins: Persönliche Mitglieder: 2194 (2076, 2010, 2147, 2040, 1738, 1597) Fördermitglieder: 179 (171, 160, 155, 150, 106, 78)

Mitgliedsbeiträge

wurden seit Januar 1998 nicht erhöht. 61,36 EUR entsprechen exakt den ehemals 120 DM.

Politische Forderungen für das neue Vereinsjahr

    1. Wir fordern ein Genehmigungsverbot für den Neubau fossiler Kraftwerke.
    2. Eine Baupflicht für Solaranlagen - thermisch oder elektrisch - auf Neubauten muss ins Baugesetzbuch aufgenommen werden.
    3. Der Schutz von Solaranlagenbetreibern gegenüber nachträglicher Verschattung muss gesetzlich geregelt werden.
    4. Eine Haftungsbegrenzung für Schäden, die von Anlagen Erneuerbarer Energie am öffentlichen Netz verursacht werden, entsprechend der Haftungsbegrenzung für die Stromwirtschaft.
    5. Paragraph 5 Absatz 2 des EEG besagt, "Der vorgelagerte Netzbetreiber ist zur Vergütung der von dem Netzbetreiber nach § 4 Abs. 6 abgenommenen Energiemenge ... verpflichtet. Von den Vergütungen sind die nach guter fachlicher Praxis vermiedenen Netznutzungsentgelte in Abzug zu bringen." Diese Bestimmung konterkariert jede vertragliche Einigung zwischen Versorgungsnetzbetreiber und Anlagenbetreiber über eine netzentlastende bedarfsgesteuerte Einspeisung, da jede Einsparung an Netzkosten weder dem Anlagenbetreiber noch dem Versorgungsnetzbetreiber zugute kommt. Hier wollen wir weiterhin eine Änderung anmahnen.
    6. Die Bereitstellung von Strom aus Erneuerbaren Energien muss nach EEG vergütet werden, auch wenn ein Anschluss an das Netz - gleichgültig aus welchen Gründen - nicht erfolgt.
    7. Ein Gesetz zur konsequenten Liberalisierung des Stromhandels auch für Kleinlieferanten soll - wie oben erläutert - die Stromspeicherkapazitäten bundesweit vergrößern.

Unabhängigkeit - Dank an Mitglieder und Spender

Unser Verein nimmt eine wichtige Funktion in der Energie- und Wirtschaftspolitik als Vordenker und Mitinitiator ein, indem er Grundsatzprobleme anpackt, sie leicht verständlich aufarbeitet und in die öffentliche Diskussion hineinträgt. Wir können stolz darauf sein. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe verlangt finanzielle und geistige Unabhängigkeit, die auf die treue Unterstützung von mehr als 2000 Mitgliedern zurückgeht und für die der Vorstand ausdrücklich dankt!

 

Der Vorstand bittet Sie um Entlastung und um Beauftragung für das nächste Vereinsjahr!
 

SFV-Mitgliederversammlung 2005
Termin: 12. November 2005,
Ort: Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen,
19.00 Uhr Leonhardstr. 18-20, 52064 Aachen

 

Rahmenprogramm der Bischöflichen Akademie (Tagungs-Nr.: A 9741)
Thema: "Höhere Energiesteuern und niedrige Lohnkosten:
Beitrag zu einer sozialeren Marktwirtschaft?"

 

Samstag, 12.11.2005

10.00: Einführung und Begrüßung: "Höhere Energiesteuern und niedrige Lohnkosten:
Beitrag zu einer sozialeren Marktwirtschaft?"

10.15: Die Energie der Wirtschaft: Quellen und Verteilung des Reichtums
Prof. Dr. Reiner Kümmel, Institut für Technische Physik und Astrophysik, Universität Würzburg

11.00 : Kritisches Koreferat
Bernhard Hillebrand, Energy Environment Forecast Analysis, Berlin

12.15: Mittagessen

14.00: Thesen zur Notwendigkeit wirtschaftlichen Wachstums,
Dr. Jürgen Grahl, Math. Institut d. Uni. Würzburg

14.30: Kritisches Koreferat,
Bernhard Hillebrand, anschließend Diskussion

15.30: Kaffee

16.00: Höhere Energiesteuern zugunsten von Lohnsteuern und Sozialabgaben,
Dr. Jürgen Grahl

18.00: Abendessen

(19.00: Mitgliederversammlung des Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.)

 

Sonntag, 13.11.2005

9.30: Verteilungswirkungen und Neutralisierungsmöglichkeiten einer Energiesteuer-Reform
Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck, Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

10.00: Kritisches Koreferat,
Dipl. -Ing. Gerhard Hübener, Postdam und anschließende Diskussion

11.15: Thesen zur politischen Umsetzbarkeit einer Energiesteuer-Strukturreform
Hans-Josef Fell MdB, Hammelburg/Berlin

11.45: Kritisches Koreferat,
N.N. und anschließende Diskussion

13.00: Mittagessen

 

Informationen zur Tagungsgebühr, Übernachtung und Verpflegung unter 0241- 47996 - 29 (Frau Hüggens) - Vorherige Anmeldung ist erforderlich.