Datum: 27.05..02
Fördermöglichkeiten von Photovoltaik ( Stand 14. Juli 2003)
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Förderprogramme.
 Die Auflistung erhebt jedoch weder den Anspruch auf Vollständigkeit,
 noch können wir dafür garantieren, dass Änderungen der einzelnen
 Programme zeitnah eingearbeitet werden. Diese Auflistung soll vielmehr
 einen ersten Überblick über PV-Fördermöglichkeiten
 bieten und Ihnen entsprechende Anschriften liefern, an die Sie sich wenden
 können, um weitergehende Informationen oder Formulare zu erhalten.
 Darüber hinaus möchten wir noch darauf hinweisen, dass es auch
 immer ratsam ist, bei den zuständigen Netzbetreibern/ Stadtwerken
 und Kommunen sowie den entsprechenden Landeswirtschaftsministerien nach
 regionalen Fördermöglichkeiten nachzufragen. Für NRW gibt
 es da beispielsweise über die Energieagentur NRW (Tel.: 0202-245520
 bzw. http://www.ea-nrw.de)  eine Aufstellung der Förderprogramme
 der Energieversorgungsunternehmen für die rationelle Energieverwendung
 und die Nutzung regenerativer Energien.
 
 
 
| Förderprogramm | EEG | 100.000-Dächer-Solarstrom- Programm | KfW-Sonder- programm Photovoltaik | 
| Fördergeber | Umlageverfahren | Bund Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt am Main Informationszentrum: ( 01801-335577 Konditionsübersicht für Investitions-kreditprogramme über Fax-Abruf: 069-74314214 Fax: 069-74312944 E-Mail: iz@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de | Alle
 hier nicht gesondert aufgeführten Bedingungen entsprechen denen des 100.000-Dächer-Solarstrom- Programms | 
| Berechtigte / geförderte Anlagen | -Anlagen
 bis 5 MW -auf Freiflächen bis 100kW | Privatpersonen,
 Vereine, private Stiftungen, freiberuflich Tätige, kleine und mittelständige
 private gewerbliche Unternehmen als Träger der Investitionsmaßnahme
 (Kirchengemeinden müssen Verein oder GBR gründen) Gefördert wird die Errichtung
 und Erweiterung von netzgekoppelten PV-Anlagen AUF BAULICHEN FLÄCHEN
 (Gebäude-Dachflächen, Fassaden) ab einer installierten
 Spitzenleistung von ca. 1 kWp
  | |
| Art und Höhe der Förderung | Mindestvergütung
 gemäß § 8 EEG: Für Anlagen, die bis 31.12.2001 neu in Betrieb genommen wurden: 50,62 Cent/ eingespeiste kWh Ab 01.01.02:48,1Cent/kWh Ab 01.01.03:45,7Cent/kWh usw. Vergütungsdauer: 20 Jahre plus das Jahr der Inbetrieb- nahme Die Auszahlung erfolgt i.d.R. durch monatliche Abschlags- zahlungen und eine Jahres- endabrechnung. | Finanziert
 werden die gesamten Investitionskosten OHNE MWST inkl. Wechselrichter,
 Installationskosten, Messeinrichtung und Planungskosten abzüglich
 der Förderungen aus anderen öffentlichen Programmen (z.B. REN). Zinsverbilligtes Darlehen mit festem Zinssatz (z.Zt. 1,91% p.a. eff.) über max. 10 Jahre zur Deckung der Investitionskosten; 100 % Auszahlung; Max. Förderhöhe bei Anlagen bis 5 kWp installierte Leistung beträgt 6230,- EUR pro kWp Über 5 kWp 3115,- EUR pro kWp Kredithöchstbetrag i.d.R. 500.000,- EUR. Zusageprovision: 0,25 % p.M. ab einem Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Max. die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei, anschließend muß in gleichhohen ½-a Raten zurückgezahlt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind zulässig (evtl. wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben). | Gegenüber
 dem Kapitalmarkt verbilligter Kredit; allerdings höher als
 beim 100.000-Dächer- Programm z.Zt. bei 3,96 % p.a. eff. Es wird der Zinssatz vereinbart, der bei Zusage des Darlehens durch die KfW galt; sofern bei Antragseingang ein günstigerer Zinssatz galt, kommt dieser zur Anwendung. Der feste Zinssatz gilt über die gesamte Laufzeit. | 
| Förderbedingungen | Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz | Projekte innerhalb der BRD | |
| Antragstellung | - entfällt
  - Abnahmeverpflichtung des Netzbetreibers, der über ein technisch für die Aufnahme geeignetes Netz verfügt, das in kürzester Entfernung zum Standort der Anlage besteht | Förderung
 muss VOR Baubeginn beantragt werden Bis Ende 2004 bzw. der Realisierung von 300 MW (Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen) | |
| Fertigstellung | Die Höhe
 der Einspeise- vergütung richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum der Anlage | Termin wird
 bei Bewilligung mitgeteilt. Der Verwendungsnachweis erfolgt innerhalb von 9 Monaten nach Darlehensauszahlung durch Vorlage des dafür vorgesehenen Formulars (KfW 140510) bei der durchleitenden Bank. Anschließend sind jährlich die eingespeisten kWh und evtl. Betriebsstörungen der KfW (KfW-Formblatt 140520) anzuzeigen. | |
| Kombinierbar? | Ja | Ja, grundsätzlich
 mit Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Der
 Kreditbetrag vermindert sich um den Betrag, der aus anderen öffentlichen
 Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von
 Krediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wird. Es werden keine Darlehen für Maßnahmen gewährt, bei denen im Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt wird, die über der Mindestvergütung des EEG liegt. Bei kleinen und mittleren Betrieben dürfen Landes- und Bundesförderungen zusammen 49 % der Investition nicht überschreiten. | |
| Bemerkungen | Bankübliche
 Sicherung der Kredite durch z.B. Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen. Bis zu 50% Haftungsfreistellung möglich. | OHNE 50 %ige
 Haftungsfreistellung 
 | |
| Antragsstelle | Zuständiger
 Netz- betreiber | Banken und
 Sparkassen Antragsformular KfW 141660, Programmnummer 127 | Programmnummer 131 | 
| Förderprogramm | REN-Programm ("Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequelle") NRW | Eigenheim- zulage  Ökozulage | EU-Förder- programme | KfW- Programm zur CO2- Minderung | 
| Fördergeber | Land NRW Landesinstitut für Bauwesen NRW Außenstelle Dortmund Ruhrallee 3 44139 Dortmund ( 0231-54151 oder - 28680 ( 01803100110 (kostenlose Antragsunterlagen) E-Mail: poststelle@lb.nrw.de Internet: http://www.lb.nrw.de | Finanzamt | ALTENER- Programm (Geltungs- dauer bis 03.04.02!) Die EU-Kommission schlägt ein neues Rahmenprogramm für 2003  2006 vor. | Siehe Angaben
 des 100.000 Dächer- Solarstrom- Programms | 
| Berechtigte / geförderte Anlagen | Natürliche
 Personen, juristische Personen (auch Vereine) , kleine und mittlere Unternehmen
 nach der Definition der Europäischen Union. Nicht antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen eines kleinen und mittleren Unternehmens nach der Definition der Europäischen Union erfüllen. (Ausnahmen möglich: Schulen, Kindergärten, Kirchen u.ä. Einrichtungen) Gefördert werden die Ausgaben für Errichtung, Reaktivierung und Ausbau von PV-Anlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 kWp. Es werden nur fabrikneue Anlagen gefördert. | PV-Anlagen an Wohngebäuden | ||
| Art und Höhe der Förderung | Bemessungsgrundlage:
 Planung, Genehmigung bis 20 % (nur bei Realisierung des Projektes), Untersuchung
 und Herrichtung des Baugrundes, Anlageninvestitionen, Installationsarbeiten,
 Blower-door-Messung Festbetragsfinanzierung
  | Jährlich
 2 % der Investition, max. 255,65 EUR über 8 Jahre (= max. 2045,20
 EUR) Erfolgt eine 100%ige Einspeisung
 des Solarstroms in das öffentliche Netz, wird KEINE Ökozulage
 im Rahmen der Eigenheimzulage bewilligt. 
  
 | Zinsverbilligtes
 Darlehen über 100 % Investitions- summe max. 3 Jahre tilgungs- frei; Laufzeit 20 Jahre; Zinssatz ca. 4,7 % eff. für 10 Jahre | |
| Förderbedingungen | Vorhaben innerhalb NRW | |||
| Antragstellung | Antragsunterlagen
 zum download: www.callnrw.de Link Broschürenservice Vorhaben werden nur gefördert, wenn vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurde (Reparaturen oder Ersatzteilbeschaffungen gelten nicht als Vorhaben). Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen sollen mit dem Antrag eingereicht werden. Antragsverfahren: Antragstellung
 ab 27.01.03 bis 30.09.03; Einreichung persönlich oder per Post (nicht
 per Fax) beim Landesinstitut für Bauwesen.
  Bewilligungsverfahren:
  Verwendungsnachweisverfahren: Verwendungsnachweise haben gem. dem Grundmuster 3 zu Nr. 10.3 VVG zu § 44 LHO zu erfolgen. | Der Einbau muss vor dem Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und noch im Jahr 2002 erfolgen. | Banken und Sparkassen | |
| Fertigstellung | Testate und Qualitätsnachweise (u.a. Bestätigung, das eine fabrikneue Anlage installiert wurde) sind als Anlage zum Verwendungsnachweis vorzulegen. | |||
| Kombinierbar? | Die Summe aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen Dritter darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Die Kumulation von Zuschüssen, die im Rahmen dieser Richtlinie bewilligt werden, mit anderen staatlichen Subventionen ist zulässig, wenn sie nicht aus Programmen des Landes NRW stammen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die Höhe aller staatlichen Subventionen auf 49 % und bei allen übrigen Vorhaben auf 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. | 
| Förderprogramm | Sonne in der Schule | ERP-Darlehen
 und DtA-Umweltprogramm | 
| Fördergeber | Bund Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 414/415 Postfach 5160 65726 Eschborn ( 06196-908625 | Deutsche Ausgleichsbank
 Bonn Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53170 Bonn ( 0228-8313-0 ( 0228-8313-2400 Info-Line E-Mail: dtabonn@t-online.de Internet: http://www.dta.de | 
| Berechtigte / geförderte Anlagen | Schulträger
 (außer
 Grundschulen) Zuschuss für PV-Anlagen ab 1 kWp | Solarprogramm für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Betreibergesellschaften (rechtsform egal) | 
| Art und Höhe der Förderung | 3000 EUR pauschal | Zinsverbilligte Kredite ( unterschiedliche Laufzeit- und Haftungsvarianten möglich) z.B.: 10 Jahre mit max. 2 Jahren tilgungsfrei und einem eff. Zinssatz von 6,07 % ohne Haftungsfreistellung bis i.d.R. 5 Mio. EUR | 
| Antragstellung | s. o. | Über die Hausbank | 
| Kombinierbar? | Kumulierbar mit anderen öffentlichen Mitteln bis zu einer Gesamthöhe von 6000 EUR | |
| Bemerkungen | Bankübliche
 Sicherheiten erforderlich. Unter best. Umständen kann eine 50%-ige Haftungsfreistellung gewährt werden. |