Editorial Solarbrief 3/00

vom 04.07.2000


es gibt zwei Förderprogramme zur Markteinführung der Solarenergie auf Bundesebene, das ausgezeichnete Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) - formuliert und durchgesetzt von den Abgeordneten der Regierungsfraktionen - und das inzwischen völlig verkorkste 100.000 Dächerprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft. Dazwischen liegen Welten.
Zu dem, was das Bundeswirtschaftsministerium aus dem 100.000 Dächerprogramm zur Förderung (?) der Solarenergie gemacht hat, fallen mir keine druckreifen Worte mehr ein! Ich würde denen, die das Programm selber erleiden, wohl auch kaum noch etwas Neues sagen. Ich hoffe aber sehr, daß Sie, unsere Leser, bei aller deutlichen Kritik doch zwischen Gegnern und Freunden der Solarenergie unterscheiden!
Das Bundeswirtschaftsminsterium gehört leider nicht zu den Freunden. Seine Beamten haben jahrzehntelang unter der schwarz-gelben Bundesregierung die betriebswirtschaftlichen Interessen der Stromwirtschaft über alle übrigen Interessen gestellt, über Arbeitsplatzinteressen, Umweltschutzinteressen, Modernisierungsinteressen, kurz über jedes volkswirtschaftliche Interesse.
Die Beamten dort geben uns jetzt am Beispiel des 100.000 Dächerprogramms eine Kostprobe davon, was uns nach einer Wahl erwarten würde, wenn diejenigen an die Regierung kämen, die bei der Lesung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) aus "grundsätzlichen Erwägungen" mit "Nein" gestimmt haben, weil ihnen die neue Richtung nicht paßt.
Was ist denn "die neue Richtung", was ist denn so fortschrittlich an dem neuen Gesetz? Nun, das ist schnell gesagt: Das EEG formuliert ausdrücklich das Prinzip - soweit ich weiß, als erstes Gesetz der Welt - daß die Einspeisevergütung für Strom aus Anlagen der erneuerbaren Energien deren wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen soll. Außerdem regelt dieses Gesetz detailliert, wie die entstehenden Mehrkosten gerecht bundesweit auf alle Stromkunden - nicht nur auf die Idealisten - umgelegt werden. Gewiß, das Gesetz hat noch einige Mängel (bei der Photovoltaik reicht z.B. die festgelegte Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh nicht ganz aus), doch ist es weltweit das modernste Gesetz zur Markteinführung der erneuerbaren Energien.
Seine Grundidee, die "kostendeckende Vergütung", ist - wie Sie wissen - im Solarenergie-Förderverein entwickelt worden.
Wir dürfen uns dieses Gesetz nicht kaputt machen lassen. Glücklicherweise sind wir in dieser Beziehung nicht ganz ohne Einfluß. Unsere Entscheidung für den Bau einer Solaranlage - auch ohne 100.000 Dächerprogramm, unsere Entscheidung für konstruktive Kritik und für konstruktives Mitmachen wird in der Öffentlichkeit mit Interesse beobachtet und hat damit auch eine politische Dimension.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf von Fabeck