Stand: 05.09.03

Empfehlung für PV-Interessenten

Der SFV gab am 30.08.2003 in einer Rundmail eine Empfehlung für künftige PV-Betreiber heraus. Aufgrund zahlreicher Rückfragen ergänzen wir diese hier noch im Detail und verweisen dabei mit Links auf die jeweilige Passage des EEG-Referentenentwurfs.
Alle Empfehlungen können wir natürlich nur nach dem jetzigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens geben.

Soll ich jetzt eine PV-Anlage bauen oder soll ich abwarten, so fragen uns täglich viele verunsicherte PV-Interessenten. Wird das neue EEG eine bessere Vergütung für Solarstrom vorsehen, oder bleibt alles so wie es ist, oder setzt sich gar Wirtschaftsminister Clement durch und die Vergütung wird noch abgesenkt?

Betrachten wir die drei Möglichkeiten:

  • Wenn die Vergütung für Anlagen mit dem Betriebsbeginn 2004 verbessert wird, möchte man gerne dazugehören und seine Anlage lieber erst 2004 in Betrieb nehmen.
  • Wenn die Vergütungsregelung gleich bleibt wie im bisher geltenden EEG (für jedes Jahr späteren Betriebsbeginns wird die Vergütung für Solarstrom bekanntlich um 5% abgesenkt), möchte man seine Anlage lieber noch 2003 in Betrieb nehmen.
  • Wenn die Vergütungsregelung im Vergleich zum bisher geltenden EEG gar verschlechtert wird, möchte man erst recht seine Anlage so schnell wie möglich in Betrieb nehmen, denn eine nachträgliche Herabsetzung der Einspeisevergütung für Anlagen, die noch während der Geltungsdauer des bisherigen EEG errichtet werden, ist wegen des Vertrauensschutzes nicht möglich.
Im Grunde müsste man wissen, wie das neue EEG aussehen wird; bleibt es bei dem jetzt bekannt gewordenen Referentenentwurf, oder wird er verändert, oder kann man sich nicht einigen und lässt alles beim alten. Wer kann schon in die Zukunft schauen? Doch ein Gesetz fällt nicht einfach vom Himmel. Es muss vielmehr drei öffentliche Lesungen im Bundestag überstehen. Somit bleibt also eine Frist von wenigen Wochen, in denen man sich entscheiden kann. Allerdings reicht diese kurze Frist nicht aus, folgende zeitraubende Tätigkeiten sorgfältig zu erledigen:
  1. Angebote einzuholen und zu prüfen,
  2. die Finanzierung aufzustellen,
  3. die PV-Anlage zu bestellen,
  4. die PV-Anlage zu errichten
  5. die PV-Anlage in Betrieb zu nehmen.
Da es für die Vergütungsregelung nur auf Punkt 5 ankommt, nämlich auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme, haben wir folgende Empfehlung für Sie: Erledigen Sie die Punkte 1 bis 4 schon jetzt. Bauen Sie Ihre Anlage jetzt gleich, aber nehmen Sie sie erst dann in Betrieb, wenn Sie wissen, wie das Gesetz wird. Sie können dann auch gelassen abwarten, ob der derzeit diskutierte Referentenentwurf für das neue EEG so bleibt wie er ist, oder ob er abgeändert wird.
Diese Regelung hat noch einen zusätzlichen Vorteil für Sie persönlich und für das Solargewerbe: Die unübersichtliche Situation anlässlich der Beendigung des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms und anlässlich der zur Zeit geplanten EEG-Novellierung mit etlichen Ausnahmeregelungen lässt viele Interessenten mit dem Kauf einer PV-Anlage zögern. Für die Solarinstallateure ist das Zögern ihrer Kunden eine existenzgefährdende Situation. Um überhaupt Anlagen zu verkaufen, bieten sie die Anlagen zur Zeit extrem günstig an. Die derzeit niedrigen Preise sollten Sie nutzen. Kaufen Sie Ihre PV-Anlage JETZT! Sie helfen damit einem wichtigen Handwerkszweig und Sie haben obendrein noch einen finanziellen Vorteil!

Ob Sie die Anlage jetzt bereits anschließen oder ob Sie damit bis nach dem 31.12.03 warten, ergibt sich aus Ihrer persönlichen Situation. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

1. Sie haben noch rechtzeitig vor dem 30.06.03 einen Kreditantrag nach dem 100.000 Dächerprogramm gestellt.

a. Sie können oder wollen auf den 100.000 Dächer-Kredit nicht verzichten; Sie verzichten lieber auf die verbesserte Vergütung im nächsten Jahr:

b. Sie möchten lieber die verbesserte Einspeisevergütung nach dem neuen EEG erhalten als den 100.000 Dächer-Kredit

2. Sie haben keinen Kredit nach dem 100.000 Dächerprogramm beantragt und wollen die verbesserte Einspeisevergütung nach dem neuen EEG erhalten.

Unsere Empfehlungen

Empfehlung zu Fall 1 a

Drängen Sie darauf, dass Ihre Anlage noch in diesem Jahr ans Netz kommt.

Begründung: Anlagen mit einem Betriebsbeginn nach dem 31.12.03 erhalten voraussichtlich eine höhere Vergütung als nach dem alten EEG. Die KfW hat jedoch angekündigt, Sie würde ihren Kredit umgehend zurückfordern, wenn die Einspeisevergütung höher ist als nach dem alten EEG (diese Einschränkung gilt aber nicht für das CO2-Minderungsprogramm der KfW).

Empfehlung zu Fall 1 b und Fall 2

Lassen Sie die Anlage fertigstellen, aber zögern Sie den Anschluss an das Netz über den 31.12.03 hinaus. Teilen Sie dem Netzbetreiber schriftlich mit, dass Sie ihm Strom aus dieser Anlage erst ab dem 1.1.2004 anbieten werden. Der Referentenentwurf des neuen EEG sieht nämlich vor, dass das erstmalige Anbieten den Betriebsbeginn bedeutet.
Lesen Sie unsere Betreibermails, damit wir Sie rechtzeitig über Änderungen der Lage informieren können.

Vollständiger Text des Referentenentwurfs