Datum: 29.01.2003

Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erklärt zum Eckpunktepapier
des Bundesumweltministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Das Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stimmt mit unserem Ziel überein, Erneuerbare Energien deutlich auszubauen.

Zu den Änderungsvorschlägen des Bundesumweltministers im Einzelnen:

Windenergie

Wichtige Akzente sollen bei der Offshore-Windenergie gesetzt werden. So soll die Sonderregelung für Offshore-Windparks von 2006 auf 2010 verlängert werden. An sehr guten Küstenstandorten hat sich hingegen heraus gestellt, dass die hervorragende technische Entwicklung bei der Windkraft eine Absenkung der Vergütung für neue Anlagen an sehr guten Standorten ermöglichen könnte. Es ist aus meiner Sicht darüber hinaus erstrebenswert, durch die Optimierung der Anlagentechnik die Stromerträge im Binnenland zu verbessern. Durch entsprechende Anreizmechanismen und Forschungsförderung sollten wir diese Entwicklung voran bringen. Dies scheint sinnvoller als eine Diskussion über Standortqualitäten.

Fotovoltaik

Im EEG muss es - wie vom BMU vorgeschlagen - einen Ausgleich des auslaufenden 100.000 Dächerprogramms durch das EEG geben. Der Ausgleich dürfte aber noch nicht ausreichen, weitere Wachstumsimpulse in der Fotovoltaikbranche auszulösen. Über weitere Akzente sollte daher nachgedacht werden. Ein richtiger Schritt wäre auch die im Papier angeregte Öffnung des EEGs für Freiflächenanlagen oberhalb von 100 kW. Diese künstliche Grenze hatte - ohne dass dies so gewünscht gewesen wäre - dazu geführt, dass Gemeinschaftsanlagen oberhalb 100 kW in Misskredit gerieten. Ziel muss es sein, dass hier kein künstlicher Konflikt aufgebaut wird. Die bislang errichteten Freiflächenanlagen dürften meines Erachtens nach auch dazu beitragen, Vorurteile abzubauen. Dem örtlichen Bau- und Planungsrecht muss es überlassen bleiben, Negativbeispiele zu verhindern. Eine höhere Vergütung für Gebäudeanlagen als auf Freiflächen wäre ein sinnvolles Mittel, um der höheren Wertschätzung gebäudegebundener Anlagen Rechnung zu tragen, ohne zugleich den Freiflächenanlagen zu schaden. Diese sinnvolle Lösung wird in dem BMU-Vorschlag angesprochen. Ob hingegen eine angedeutete Differenzierung nach Anlagengröße machbar ist, ist unklar, da aus einer größeren Fotovoltaikanlage immer mehrere kleinere gemacht werden können.

Bioenergie

Eine angedeutete höhere Vergütung für kleinere Anlagen sowie eine besondere Berücksichtigung nachwachsender Rohstoffe wäre zu begrüßen. Letzteres muss einfach handhabbar sein.

Geothermie

Kleinere Anlagen brauchen dem BMU-Vorschlag entsprechend für einen Einführungszeitraum höhere Vergütung. Zu überlegen ist darüber hinaus auch, für sehr große Anlagen in der Zukunft im Gegenzug die Vergütung abzusenken.

Wasserkraft

Nicht angesprochen im BMU-Papier ist die Vergütungssituation für kleine Wasserkraftanlagen bis 50 kW. Auch diese könnten durch eine höhere Vergütung neuen Schwung bekommen.

Übergreifend

Besonders -- aber nicht nur - bei der Bioenergie sollte die Novellierung des EEGs genutzt werden, noch stärkere Innovationsanreize zu schaffen. Innovative technische Entwicklungen mit hohem Kostensenkungspotenzial sollten für eine Einführungsphase einen Vergütungsbonus erhalten. Vorbild wäre hier das KWK-Gesetz, in dem die Brennstoffzelle besondere Berücksichtigung findet. Das Ziel der technologischen Innovation sollte daher bereits in die Zielsetzung des EEGs aufgenommen werden. Von der technischen Entwicklung werden die Erneuerbaren Energien über die Landesgrenzen hinaus profitieren. Zudem stehen hier milliardenschwere Märkte vor der Erschließung.

Eckpunktepapier des BMU zum EEG

Hans-Josef Fell (MdB)
Sprecher für Forschung und Technologie
Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/227-72158
Fax: 030/227-76369
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