Argumente gegen die kostendeckende Vergütung ...
und warum sie nicht stichhaltig sind
vom 10.8.2001
Photovoltaik sei die teuerste Methode, CO2 einzusparen!
Jede neue Technik ist zu Beginn teuer, wird aber bei Massenproduktion
billiger.
Die Enquetekommission "Schutz der Erdatmosphäre" des 11. Deutschen
Bundestages rechnet mit Preissenkungen von Solarstrom sogar auf unter 20 Pf/kWh.
Zuerst sollten CO2-Spartechniken genutzt werden, die ein günstigeres
Preis-Leistungsverhältnis aufweisen als die Photovoltaik.
Die größte Bedrohung für das Weltklima geht vom Aufbau neuer
Energieversorgungen auf fossiler Basis in den Schwellenländern Indien und China
sowie in den Entwicklungsländern aus. Diese Bedrohung kann durch Spartechniken
nicht gebannt
werden. Es kommt vielmehr darauf an, die Photovoltaik als Alternative so
rasch wie möglich in den Markt einzuführen.
Das Geld für die kostendeckende Vergütung würde bei anderen
CO2-Sparmaßnahmen fehlen!
Im Gegenteil! Da die Kosten auf den Strompreis aller Stromkunden umgelegt
werden, ist die Strompreiserhöhung sogar ein zusätzlicher Anreiz zum
Stromsparen.
Kostendeckende Vergütung würde die Photovoltaiktechnik im jetzigen
Entwicklungsstand fixieren und keinen Anreiz für Verbesserung der Technik oder
Preissenkungen bieten.
Unsinn! Gerade bei kostendeckender Vergütung sind technisch
fortschrittliche, zuverlässige und preiswerte Anlagen im Vorteil. Das bewirkt einen
harten
Konkurrenzkampf um die effektivsten, zuverlässigsten und preiswertesten
Anlagen.
Wenn Photovoltaik billiger wird, wird auch die kostendeckende Vergütung für
Neuanlagen herabgesetzt. Ab 01.01.97 betrug die kostendeckende Vergütung
nicht mehr 2,- DM/kWh, sondern nur noch 1,89 DM/kWh und ab 01.01.99 liegt sie bei
1,76 DM/kWh.
Die Europäische Kommission würde das EEG als verbotene Beihilfe vom
Europäischen Gerichtshof kassieren lassen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 13.03.01 festgestellt, dass die Festsetzung von
Mindestvergütungen im Stromeinspeisungsgesetz keine unzulässige staatliche
Beihilfe darstellt. Warum sollte er eine kostendeckende Mindestvergütung im EEG
anders beurteilen?
Der Wirtschaftsstandort würde gefährdet, weil höhere Strompreise
die
Produkte verteuern.
Tatsächlich sind bei fast allen Produkten die Stromkosten im Vergleich zu
den Lohnkosten eher zu vernachlässigen. Im Vergleich zu den Gesamtkosten
des Produkts liegen sie im Durchschnitt sogar weit unter 3 %. Würden die
Stromkosten um 1 % ansteigen, dann würden die Gesamtkosten des Produkts um
weniger als 0,3 Promille steigen. Lediglich bei der Herstellung der
sogenannten "Halbzeuge" (z.B. Aluminiumprofile, Kupferdraht, Garne, Kunstleder
Papiere, elektronische Bauteile etc.) haben die Stromkosten einen höheren Anteil. Halbzeuge
würden wieder teurer. Ergebnis: Es wird sich wieder lohnen, Geräte oder
Gebrauchsgegenstände zu reparieren, anstatt sie materialverschwendend durch
neue zu ersetzen. Die Zunahme von Reparaturbetrieben verringert die
Ressourcenverschwendung und verbessert die Arbeitsplatzsituation.