Meldefrist für Bestandsanlagen bei der Bundesnetzagentur abgelaufen
Haben Sie Ihre Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Wenn nicht, sollten Sie dies schleunigst nachholen. Bereits seit Januar 2019 waren alle Anlagenbetreiber:innen von Bestandsanlagen aufgerufen, ihre EEG-Anlage und ihren Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) nachzutragen. Das traf auch für die Anlagenbetreiber:innen zu, die ihre Bestandsanlagen schon einmal im Vorgänger-Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgte nicht. Dies führte zu viel Verwirrung und Protest.
Auf Grund der Knebel-Bürokratie (darunter zählt auch die Meldepflicht) und der immer geringeren Vergütungen denken einige Anlagenbetreiber:innen darüber nach, auf die EEG-Förderung und damit auf die Einnahmen aus der Einspeisevergütung zu verzichten. Das sollte man genau überlegen, besonders bei Bestandsanlagen mit hohen Einspeisevergütungen. Aber auch bei neueren Anlagen ist eine Abkehr von den EEG-Vergütungen wirtschaftlich kritisch: Die finanziellen Verluste steigen, denn selbst mit EInspeisevergütung ist die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zunehmend gefährdet. |