Klimaneutralität 2045 im Grundgesetz
Neues Gutachten in Auftrag gegeben
Am 25. März 2025 trat eine Grundgesetzänderung in Kraft: Der Bund kann künftig ein Sondervermögen nutzen, aus dem in den kommenden zwölf Jahren 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen – mit dem Ziel, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Doch diese Frist vermittelt eine falsche Sicherheit. Wenn wir die 1,5-Grad-Grenze ernst nehmen – so die zentrale Aussage unserer eingereichten Klimaklage 2.0 - besitzt Deutschland kein verbleibendes Treibhausgasbudget mehr. Jede weitere Verzögerung gefährdet unsere Lebensgrundlagen – und verletzt die Rechte heutiger wie zukünftiger Generationen. Deshalb erstellt Prof. Felix Ekardt derzeit ein neues wissenschaftliches Kurz-Gutachten für das Bundesverfassungsgericht. Es soll unmissverständlich klarmachen: Deutschland ist völker- und verfassungsrechtlich verpflichtet, Klimaschutz deutlich früher umzusetzen. Um dieses wichtige Gutachten finanzieren zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir werden demnächst ausführlicher dazu berichten.
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