Förderprogramme Baden-Württemberg

Die Förderprogramme für netzdienliche Photovoltaik-Speicher aus den Jahren 2018/19 und 2021 wurden beendet.

 

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/dachflaechen-photovoltaik/faq-photovoltaikanlagen-auf-dachflaechen

 

Förderungen in einzelnen Städten und Gemeinden:

 

Denzlingen

Stand Juni 2023

Eine Antragstellung ist ausschließlich NACH der Umsetzung der Maßnahme möglich

  • 100€/ kWp - Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Maximalbelegung der Dachfläche laut Potential des Solardachkatasters der Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg

Weitere Infos

https://denzlingen.de/eip/pages/pv-anlagen-mit-maximalbelegung.php

https://www.denzlingen.de/eip/pages/solar-potential-analyse.php

 

  • Balkonmodule: 220€ pauschal pro Steckersolaranlage mit mindestens 300 Watt- pro Haushalt

https://denzlingen.de/eip/pages/foerderantrag-balkonmodul.php

 

 

FREIBURG

Stand Juni 23

  • Kostenlose Einstiegsberatung
  • Steuerberatung Photovoltaik bis 31.12.23
  • PV-Anlage: 150 EUR pro kWp, Maximalförderung 1.500 EUR, Mindestförderung 200 EUR
  • Innovationsbonus von 150 €/kWp, max. 1.500 € für Gründach und PV, PVT-Kollektoren, Fassaden PV sowie denkmalgeschützte Anlagen
  • Für Mieterstromanlagen gibt es einen Bonus von 15 €/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, maximal 3.000 €
    Hinweis: Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die die Mindestgröße aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) überschreiten
  • Batteriespeicher: 150 €/kWh nutzbare Speicherkapazität 
    Maximale Förderhöhe 1.500 €
  • Balkonmodule: pauschaler Zuschuss von 200 EUR für die Anschlusskosten mit einem Wieland-Stecker

Weitere Infos

Antrag

 

 

Heidelberg

Stand Juli 2923

Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen bzw. Bestellungen der Materialien dürfen erst nach Zuschussbewilligung erteilt werden.

  • PV auf Dachflächen - 100€/ kWp
  • PV an Fassadenflächen - 200€/ kWp
  • aufgeständerte PV Anlagen über begrünten Dachflächen oder Parkplatzflächen - 150€/ kWp
  • Balkonmodule - 50% der förderfähigen Kosten, max. 1.500 Euro

Weitere Infos

https://www.heidelberg.de/hd/H/Lebe/foerderbaustein+_photovoltaikanlagen_.html

 

 

Karlsruhe

Stand Juni 2023

Bei Photovoltaikanlagen kann der Antrag innerhalb eines
Jahres nach der Installation gestellt werden

  • 250 €/kWp, max. 2.500 € je Gebäude
  • Fassaden-PV-Anlagen und Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und
    Solarthermie-Erzeugung (sog. PVT-Modulanlagen) 
    Innovationsbonus von 100 € pro kWp, max. 1.000 € je Gebäude
  • bei PV Anlagen von mind. 10kWp Steuerberatungskosten von max. 500€
  • Vorraussetzung. PV-Anlage wurde von einem Fachunternehmen installiert

Weitere Infos

https://www.kek-karlsruhe.de/klimabonus-2/

 

 

Schönau

Stand Juli 2023

nur für Kunden der Elektrizitätswerke Schönau mit einem Vertragsabschluß vor 1.1.2023! 

Für Neukunden greift die Strompreisbremse, die gesetzlich untersagt, Förderungen wie die für PV-Anlagen an Neukunden auszuzahlen

  • 50 € pro kWp Leistung, max. 1.000 €

Weitere Infos

https://www.ews-schoenau.de/unser-foerderprogramm/foerderung-fuer-photovoltaik-anlage-erhalten/

 

 

STUTTGART

Stand Juni 2023

  • max. 350 Euro je Kilowatt‐Peak für begleitende Maßnahmen beim Bau von PV Anlagen wie z.B. die Ertüchtigung der elektrischen Installationen, die Einrichtung des Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüsts oder Statikarbeiten
  • 450 Euro je kWp bei PV Installation über einer Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade
  • Balkonmodule: 100 EUR für Anschlusskosten für steckerfertige PV‐Anlagen
  • Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV‐Anlagen: max. 300 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität
  • Elektro‐Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Photovoltaik: max. 1000 Euro: Errichtung von vorgelagerter

Weitere Infos

 

  • Plusenergieprogramm: Förderung von Gebäuden, die über das Jahr hinweg mehr Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen als im Gebäude benötigt wird: 50 Euro je m² Nettogrundfläche für Wohn‐und Nichtwohngebäude. max.  6.000 Euro je Wohneinheit
  • bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten max. 3.750 Euro je Wohneinheit. Pro Antrag werden maximal 200.000 Euro bezuschusst.

Witere Infos

 

 

KORNWESTHEIM

01. Juli 2023

  • 30 EUR Beratungszuschuss bei LEA
  • Pv-Anlagen 150 EUR pro kWp, max. 1.500 EUR
  • Batteriespeicher: 150 EUR pro kWh, max. 1.000 EUR
  • Stecker-Solargeräte: pauschal 200 EUR
  • Thermische Solaranlage 150 EUR pro m2 Kollektorfläche max. 1.500 EUR
  • Kombination aus Solaranlage und Gründach: 30 EUR pro kWp, max. 300 EUR
  • Ladestation für Elektroautos  in Verbindung mit einer PV-Anlage oder Bezug von Ökostrom: 20 % der förderfähigen Kosten, max. 500 EUR
  • E-Lastenrad oder e-Dreirad: pauschal 500 EUR

Weitere Infos

Anträge

 

Förderungen Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

  • 900 EUR pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter (kein Unternehmen für gewerbliche Nutzung)

Weitere Infos

 

 

ULM

Stand Juni 2023

  • Baubegleitung durch Sachverständige, maximal 4.000 EUR
  • 75 € je kWp Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und als Parkplatzüberdachung
  • Bau eines Plusenergie-Hauses 70 € je m² Wohnfläche, max. 10000 EUR
  • Neubau Holzhaus 20 € je m2 Bauteilfläche, max. 5000 EUR
  • Umstellung der Gas oder Ölheizung auf regenerative Quellen, 3000 EUR plus Solarthermiebonus von 1000 EUR
  • 400 € je kWp Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) an Wohn- und Bürogebäuden
  • Stecker-PV-Anlagen 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit
  • Mieterstrommodell 150 € je kWp
  • Prüfung bestehender PV-Anlagen und Solarthermie-Anlagen (älter als 20 Jahre, bis 500 EUR Einmalzahlung)

Weitere Infos