Die im Rahmen der Wachstumsinitiative geäußerten Pläne der Ampel-Parteien sowie die immerwährenden Forderungen der FDP zur Abschaffung der EEG-Förderung haben nicht nur bei uns sondern auch bei vielen Investor:innen Sorge um die Zukunft der solaren Energiewende hervorgerufen. Bei vielen steht die Frage im Raum, ob Investitionen weiter geplant und bestehende Solaranlagen wirtschaftlich sicher betrieben werden können. Auch die Medien tragen zu einer großen Verunsicherung bei. 

Wir haben die häufigsten Fragen und Argumente, die an uns herangetragen wurden, aufgegriffen und einem Faktencheck unterzogen. 

1. Die EEG-Förderung läuft in Kürze aus

1. "Die EEG-Förderung läuft in Kürze aus."

Das ist so nicht korrekt. Es gibt derzeit keine Gesetzesvorschläge, die eine Kürzung oder Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 1.1.2025 vorsehen. Allerdings diskutiert die Bundesregierung aktuell darüber, wie die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien systemdienlich gestaltet werden kann. Dies kann leider auch Einfluss auf die Gestaltung der Einspeisevergütung und deren Finanzierung haben.

Der SFV setzt sich aktiv für die Beibehaltung der Einspeisevergütung ein. Wir setzen auf die in § 1a des EEG 2023 festgelegte Regelung, dass die EEG-Förderung erst nach dem Kohleausstieg, also ab 2038 oder möglicherweise auch früher, durch Marktanreize ersetzt werden sollte. Rückmeldungen einiger Bundestagsabgeordnete von B90/Die Grünen zeigen, dass man sich auch dort dafür stark macht, den Solarausbau nicht zu gefährden und für Gebäude-PV die Vergütung gemäß dem geltenden EEG 2023 zu erhalten.

2. Alle Änderungen gelten auch für Bestandsanlagen

2. "Die Abschaffung der EEG-Förderung wird mich als Betreiber einer Bestandanlage in jedem Fall treffen."

Stimmt nicht. Investitionen, die zu aktuell geltendem Recht getätigt werden, genießen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz. Wenn sich die Gesetzeslage in Zukunft ändert, gilt dies für neue Investitionen - jedoch nicht für bereits in Betrieb genommene Solaranlagen. Wenn Sie Ihre Anlage heute in Betrieb nehmen, haben Sie weiterhin einen Anspruch auf eine feste 20-jährige EEG-Vergütung.

3. Negative Strompreise gefährden jede Solaranlage

3. "Wegen der vielen Stunden mit negativen Strompreisen lohnt sich die Investition in eine Solaranlage nicht."

Als Solareinspeiser von kleinen Gebäude-Solaranlagen bekommen Sie von negativen Strompreisen erstmal nicht viel mit - über die EEG-Förderung ist Ihre Investition weiterhin abgesichert. Nach derzeitige Rechtslage bekommen lediglich PV-Anlagen ab 400 kWp - also mittelgroße Gewerbeanlagen - die negativen Strompreise zunehmend zu spüren. Sie erhalten nach § 51 EEG 2023 in diesen Stunden keine Vergütung und werden bei Netzengpässen zudem häufig sogar abgeschaltet.

4. Negative Strompreise gefährden auch kleine Anlagen

4. "In Kürze sollen bereits kleinere PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen
abgeschaltet werden."

Ab 2025 soll laut der Wachstumsinitiative der Bundesregierung die Leistungsgrenze der Anlagen, die von der Abregelung bei negativen Strompreisen betroffen sind, weiter herabgesetzt werden. Es wird diskutiert, die Leistung der betroffenen Anlagen ab 2025 in drei Schritten bis 2027 auf 25 kWp abzusenken.  “Kleine Anlagen” sollen demnach auch in Zukunft nicht betroffen sein. Bis heute, Mitte Oktober, gibt es hierzu allerdings noch keinen Referentenentwurf für ein Gesetz, in dem diese Planungen konkret werden. 

SFV-Faktencheck als Download

5. Bei negativen Strompreisen muss ich draufzahlen

5. "Bei negativen Strompreisen muss ich als Anlagenbetreiber:in Geld zahlen, statt eine Vergütung zu erhalten."

Das stimmt nicht. Für Stunden, in denen negative Strompreise an der Strombörse entstehen, erhalten derzeit Anlagen ab 400 kWp keine Vergütung. Es erlischt in diesen Momenten der Anspruch auf eine Einspeisevergütung, auch der geldwerte Vorteil des Eigenverbrauchs fällt weg. Im schlimmsten Fall - bei einer Voll-Abregelung der Solaranlage - müssen Anlagenbetreibende draufzahlen, da der Strom, den man sonst aus der eigenen Anlage selbst genutzt hätte, über einen Stromlieferanten zuzukaufen ist. Eine explizite Gebühr oder Strafzahlung auf Grund der negativen Strompreise fällt jedoch nicht an.

6. Bei Netzüberlastung wird ohne Entschädigung abgeregelt

6. "Bei zu viel Strom im Netz wird meine Solaranlage abgeregelt und kann keinen Strom mehr erzeugen."

Wenn das Netz überlastet ist, können Solaranlagen ab 25 kWp abgeregelt werden. Bei Nutzung von intelligenten Messsystemen oder bei Anlagen ab 100 kWp kann das in Stufen erfolgen. Für die entgangene Einspeisevergütung gibt es eine Entschädigung, die allerdings geringer ausfällt als die Einspeisevergütung. Die nicht mehr mögliche Eigenversorgung wird allerdings nicht entschädigt. Dieses Gesamtproblem kann auch solche Anlagen treffen, deren Strom größtenteils oder vollständig in den Eigenverbrauch geht, sofern mit Netzbetreibern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Es gibt zu viel Solarstrom im Netz

7. "Die Netze sind überlastet, da wir zu viel Solarstrom erzeugen."

Das stimmt so nicht, denn wir benötigen noch viel mehr Solarstrom, um die Energiewende zu schaffen! Leider wurde es bislang versäumt, die Einspeisung von EE-Strom sowie das Stromverbrauchs-Verhalten systemdienlich zu gestalten. Es ist wichtiger denn je, die Netze zügig auszubauen und um intelligente Speicher zu ergänzen, die den Solar- und Windstrom in Spitzenzeiten zwischenspeichern. 

Zu den Verursachern gehören aber auch unflexible fossile sowie atomare Kraftwerke im europäischen Verbundnetz. Sie sind nicht in der Lage, ihre Produktion schnell und flexibel an die Nachfrage anzupassen und speisen weiterhin eine Grundlast in das Netz ein, um ihre Betriebskosten zu decken und die Anlagen am Laufen zu halten. Dies führt dazu, dass der Markt zusätzlich mit Strom überflutet wird, was die Preise weiter drückt. Die Leidtragenden sind die regelbaren Erneuerbaren.

Der SFV hat seit 15 Jahren immer wieder auf diese erwartbare Problematik hingewiesen, aber große Thinktanks und Lobby-Verbände wiegelten ab, und die politischen Entscheidungsinstanzen haben das Problem bis heute verschlafen. 

8. Besser warten als jetzt investieren

8. "Mit der Investition in einer Solaranlage sollte besser gewartet werden, bis die neuen politischen Rahmenbedingungen klar definiert sind."

Nein! Aktuell ist der beste Zeitpunkt, in eine PV-Anlage zu investieren: Die Modulpreise sind sukzessive gesunken und erreichen einen absoluten Tiefpunkt, gleichzeitig sind Handwerkskapazitäten wieder verfügbar. Wer jetzt investiert, kann auch weiterhin 20 Jahre lang von der gesetzlichen Einspeisevergütung profitieren. Künftige Veränderungen der Rahmenbedingungen sind hingegen schwer zu prognostizieren und hängen u.a. vom Ergebnis der Bundestagswahl 2025 ab.

Nachgefragt: Warum so viele Falschaussagen?

Dank dem EEG galt Deutschland lange Zeit weltweit als “Energiewendeland”. Seit einiger Zeit werden die Stimmen gegen die kostendeckende Einspeisevergütung des EEG jedoch immer lauter. Einseitige Berichterstattungen - wie beispielsweise Mitte September 2024 im ARD Magazin “plusminus” erschienen - beleuchten dabei lediglich die Kosten für Netzausbau und EEG-Umlage, die die Steuerzahler belasten würden. Die Notwendigkeit des Klimaschutzes sowie die Vorteile, mit Solar günstigen Strom zu erzeugen sowie die Energiewende zu dezentralisieren, wird dabei erfolgreich verschwiegen. Wir haben uns deshalb mit 12 Fragen an die Plusminus-Redaktion gewandt und um Aufklärung gebeten.


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