Solaranlage im Denkmalschutz
Bevor Solaranlagen an denkmal- oder ensemble-geschützten Gebäuden installiert werden können, braucht es in der Regel die Genehmigung von den örtlichen Behörden. Nehmen Sie mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde daher Kontakt auf, sobald Ihre Idee ausgereift ist. Die weiteren Schritte und grundlegenden Fragen, die zu berücksichtigen sind, finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden.
Schritt-für-Schritt-Leitfaden
(in Anlehnung an den Leitfaden der HTW Berlin)
Idee entwickeln: Zu Beginn steht die Idee, wo die PV-Anlage installiert werden soll und welche Leistung geplant ist. Es gibt verschiedene technische und optische Möglichkeiten, Solarmodule in das denkmalgeschützte Bauwerk zu integrieren. farbige Solarmodule, Sondergrößen oder Solarziegel sind möglich, allerdings häufig auch in der Anschaffung deutlich teurer. Auch die Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Standard-Hochleistungsmodulen ist nicht identisch. Entwickelne Sie Ihre Idee für Ihre Solaranlage.
Kontakt zur Denkmalschutzbehörde: In einer Sprechstunde oder durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde können erste Pläne vorgelegt und Ideen vorgestellt werden. Dabei können Fragen geklärt und mögliche Probleme identifiziert werden.
Vor-Ort-Besichtigung mit Denkmalpfleger:in: Eine Vor-Ort-Besichtigung mit einem/einer Denkmalpfleger:in bietet sich an, wenn Fragen offen bleiben. Hier könnten u.a. folgende Punkte besprochen werden:
- Wie kann die Anlage angebracht werden?
- Welche Alternativstandorte gibt es am Gebäude?
- Gibt es Ansprüche an Form, Farbe und Größe?
- Wie soll die Anlage angeschlossen und die Leitungslegung gestaltet werden?
- Sind die bisherigen Vorkehrungen für Blitz- und Brandschutz hinreichend?
- Gibt es kommunale Fördermittel oder sonstige Unterstützung von der Stadt?
Angebote einholen und Genehmigungsantrag stellen: Nach Klärung aller offenen Fragen können Angebote von Installateuren eingeholt werden. Wir empfehlen, hier vorrangig auf regionale Handwerksbetriebe zu setzen, sofern diese Sonderwünsche erfüllen können (z.B. Solardachziegel). Mehrere Angebote helfen, Preise zu vergleichen und die technische Ausstattung zu checken. Hier bietet der SFV gern Hilfe an. Anschließend kann der offizielle Genehmigungsantrag bei der Denkmalschutzbehörde eingereicht.
Dranbleiben: Etwa sechs Wochen nach Antragstellung lohnt es sich, den Bearbeitungsstand zu erfragen und gegebenenfalls nachzuhaken, ob weitere Unterlagen benötigt werden oder ob bereits Entscheidungen gefallen sind.
Zusage? Nun kann es losgehen: Erteilen Sie nun den Auftrag an den Installateursbetrieb Ihrer Wahl. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Abwicklung haben (Netzanschlussanfrage beim Netzbetreiber, Zahlungsbedingungen, Steuer, Messung etc), melden Sie sich gern auch bei uns. Wir beraten Sie gern.
Absage? Bei Unstimmigkeiten können Sie Widerspruch einlegen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und die weiteren Schritte zu planen. Im Zweifel wenden Sie sich auch an Politik oder die Presse. Solaranlagen beschädigen weder das Bauwerk, noch sind es irreversible bauliche Anlagen. Die meisten Denkmalschutzgesetze der Bundesländer sehen vor, dass das öffentliche Interesse am Klimaschutz in der Abwägung vor dem ästhetischen Denkmal- und Ensembleschutz gesetzt wird.
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