Anfang des Jahres haben viele Betreiber:innen von Solaranlagen über 100 kWp vom zuständigen Netzbetreiber die Aufforderung enthalten, Entscheidungen über Zuständigkeiten bei der Umsetzung des sogenannten Redispatch 2.0 zu treffen. Redispatch soll das Stromnetz vor Überlastung schützen und die Netzstabilität sichern. Dabei wird von Netzbetreibern und Direktvermarktungsunternehmen in die Erzeugungsleistungen der Anlagen eingegriffen und teilweise oder vollständig abgeregelt. Die Abregelung von EE-Anlagen könnte deutlich verringert werden, wenn umfangreiche Investitionen in Speichertechniken und den Verteilnetzausbau erfolgten, sowie schwer regelbare Fossil- und Atomkraftwerke vom Netz genommen würden. Stattdessen setzt die Bundesregierung darauf, die Abregelung von EE-Anlagen zu managen.
 

Nun hat der Bundesverband der Elektriziätswirtschaft (BDEW) beim Zeitplan zur Umsetzungspflicht von Redispatch 2.0 zurückgerudert. Der 1. Oktober 2021 könne nicht eingehalten werden. Es gäbe Implementierungsprobleme, insbesondere bei wichtigen Verantwortungsbereichen des bilanziellen Ausgleichs, so BDEW. Der Verband empfielt eine 6-monatige Übergangslösung. Dem schließt sich die BNetzA an. Damit ist klar: vorerst wird es keine Nachteile geben, wenn Anlagenbetreiber:innen die Redispatch-Pflichten nicht vollständig einhalten.

Erinnert Sie diese neue Verzögerung nicht auch an die Startschwierigkeiten beim Marktstammdatenregister oder an das ständige Hinausschieben des Smart-Meter-Rollouts? Ist das nur "Murphys Gesetz"? Wir sagen Nein! Bürokratie, Überwachung, Abregelung und Digitalisierung der Energiewende basieren auf zentralen Strukturen. Sie widersprechen einer bürgernahen, regionalen Energieversorgung mit Wind, Solar und Speichern, die überall in den Startlöchern für ein exponentielles Wachstum stecken. Das muss die zukünftige Bundesregierung dringend begreifen.