Nach 20 Jahren ist Schluss mit der garantierten EEG-Vergütung – doch das Ende der Förderung bedeutet nicht das Ende der Anlage! Dieser Artikel beleuchtet die vier wichtigsten Optionen für den Weiterbetrieb Ihrer PV-Anlage. Wir zeigen Ihnen, welche technischen Anpassungen nötig sind und wie Sie auch nach 20 Jahren das Maximum aus Ihrem Solardach herausholen können.


1. Volleinspeisung mit reduzierter Einspeisevergütung

Die meisten PV-Anlagen aus den 2000er-Jahren oder früher sind aufgrund der hohen Vergütung als Volleinspeiseanlagen installiert worden. Nach 20 Jahren Förderung haben sich diese Anlagen in der Regel wirtschaftlich amortisiert. Die niedrige Ü20-Anschlussvergütung veranlasst viele, auf Eigenverbrauch umzustellen. Doch was ist, wenn der Aufwand zu groß, zu teuer oder vor Ort kein Eigenverbrauch möglich ist? Die einfachste Lösung wäre dann, den Strom weiterhin vollständig ins Netz zu speisen. Dafür sind in der Regel keine Änderungen an der Anlage notwendig und sie kann weiterlaufen wie bisher. Es sind auch keine weiteren Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber notwendig. Voraussetzung ist allerdings ein gültiger geeichter Stromzähler. Die Anschlussvergütung wird anhand des Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungskosten bestimmt und aktuell bis 2032 ausgezahlt.

Der Weiterbetrieb in Volleinspeisung ist also besonders für Betreiber:innen interessant, die keine größeren Investitionen mehr tätigen wollen. Die Umstellung auf Eigenverbrauch kostet meist ca. 300 – 1000 €. Wenn jedoch der Zählerschrank vollständig erneuert werden muss oder weitreichende Änderungen notwendig sind, können die Kosten schnell steigen. Zu beachten sind auch die Betriebskosten der PV-Anlage, z. B. Versicherung und Zählergebühren. Deckt die Anschlussvergütung diese Kosten nicht, sollten vielleicht andere Betriebskonzepte ins Auge gefasst werden.

Volleinspeisung

Ergänzung durch Speicher

Auch Ü20-Anlagen können mit einem Speicher nachgerüstet werden, um den Eigenverbrauch noch weiter zu erhöhen. Die Nachrüstung eines Batteriespeichers ist nicht zwingend erforderlich, kann sich in manchen Situationen aber rechnen. Ist der Speicher zu teuer, amortisieren sich jedoch die Umrüstkosten innerhalb der Restlebensdauer der PV-Anlage nicht mehr. Grundsätzlich gibt es zwei technische Möglichkeiten, dies umzusetzen:
 

  • AC-geführte Systeme: Die PV wird mit einem separaten Batteriewechselrichter mit Batteriemodulen ergänzt. Auf dem Weg vom PV-Modul zur Batterie wird der Strom zweimal umgerichtet. PV-Module erzeugen Gleichstrom (Dircet Current/DC), der PV-Wechselrichter erzeugt daraus Wechselstrom (Alternating Current/AC). Die Geräte im Haushalt können den Wechselstrom direkt nutzen. Die Batteriemodule benötigen jedoch wieder Gleichstrom, weshalb ein separater Batteriewechselrichter notwendig ist. Der große Vorteil des Systems besteht für Ü20-Anlagen darin, dass es einfach nachgerüstet werden kann, ohne technische Änderungen an der Ü20-Anlage und dem alten Wechselrichter vorzunehmen. Durch die doppelte Umrichtung des Stroms (DC zu AC zu DC) entstehen jedoch etwas höhere Effizienzverluste.
  • DC-geführte Systeme: Bei diesen Systemen werden PV-Module und Batterie an einen einzigen Hybridwechselrichter angeschlossen. Bei einer Ü20-PV-Anlage wird dafür der alte Wechselrichter durch den neuen Hybridwechselrichter ausgetauscht. Dadurch ergeben sich mehrere Vorteile: Zum einen sind DC-geführte Systeme effizienter, da PV-Module und Batterie direkt über Gleichstrom verbunden sind, ohne verlustbehaftete Umrichtung in Wechselstrom. Das heißt, es geht weniger Energie in Form von Wärme verloren, verglichen mit einem AC-geführten System. Zum anderen ist die Lebensdauer von Wechselrichtern begrenzt – man geht von einer üblichen Lebensdauer von 15 – 20 Jahren aus. Bei einer Ü20-Anlage ist davon auszugehen , dass sich der Wechselrichter dem Ende seiner Lebensdauer nähert.Die PV-Module halten hingegen deutlich länger, etwa 30 Jahre. Wenn also ein Batteriespeicher gewünscht ist, kann es je nach Zustand des alten Wechselrichters sinnvoll sein, ihn durch einen modernen Hybridwechselrichter zu tauschen. Die Preisunterschiede zwischen einem reinen Batteriewechselrichter und einem Hybridwechselrichter sind recht klein. Dafür fallen ggf. Mehrkosten bei der Installation an, da der alte Wechselrichter demontiert wird und ggf. weitere elektrische Anpassungen nötig werden.

In der folgenden Abbildung werden die Unterschiede zwischen AC- und DC-gekoppelten Systemen veranschaulicht.

htw-systemtopologien-ac-dc-kopplung-pfade


2. Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung

In der Regel ist der Eigenverbrauch des PV-Stroms die wirtschaftlich interessanteste Lösung. Hier wird der erzeugte PV-Strom vorrangig im eigenen Haushalt verbraucht. Nur der PV-Überschuss wird ins Netz eingespeist und mit der Ü20-Anschlussvergütung abgerechnet. Der finanzielle Vorteil entsteht maßgeblich durch die eingesparten Netzstromkosten. Die meisten Ü20-Anlagen wurden in Volleinspeisung realisiert, aber in vielen Fällen ist die Umstellung auf Eigenversorgung mit überschaubarem finanziellen Aufwand möglich. Technisch erfordert die Umrüstung meist eine Anpassung im Zählerschrank durch einen Fachbetrieb. Der PV-
Ertragszähler wird demontiert und die PV-Anlage in den Stromkreis des Haushalts integriert. Sofern nicht schon vorhanden, muss der Haushaltsstromzähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden, um die PV-Überschüsse erfassen zu können. Weiterhin können Kleinarbeiten wie z. B. der Austausch der Sicherungen anfallen. Die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch ist keine „wesentliche Änderung der PV-Anlage“, weshalb die Anlage weiterhin Bestandsschutz gegenüber aktuellen Normen und Vorschriften hat. Ist der Zählerschrank so alt, dass die aktuellen Anforderungen für die Stromzähler des Netzbetreibers nicht mehr erfüllt werden, muss ein neuer Zählerschrank installiert oder ggf. der alte Schrank ertüchtigt werden.

Überschusseinspeisung


3. Sonstige Direktvermarktung

Neben der Anschlussvergütung gibt es noch die Sonstige Direktvermarktung. Anders als bei der Anschlussvergütung, in der ein Jahresmittelwert des Börsenstrompreises ausgezahlt wird, kann bei der sonstigen Direktvermarktung der Strom direkt an der Börse veräußert werden. In manchen Situationen sind so höhere Erträge möglich. Im folgenden Abschnitt werden wir ein paar zusätzliche technische Details erläutern. Sowohl Volleinspeiseanlagen, als Eigenverbrauchsanlagen können an der Sonstigen Direktvermarktung teilnehmen. Wichtigste Voraussetzung ist ein Smart Meter, das im 15-Minuten-Takt die eingespeisten Strommengen übermittelt. Weiterhin muss ein Direktvermarktungsunternehmen beauftragt werden.
 

Die Strompreise an der Börse schwanken stark und es werden Kosten für die Direktvermarktung fällig. Unserer Einschätzung nach lohnt sich die sonstige Direktvermarktung eher für größere PV-Anlagen mit mindestens 30 kWp und mehr. Ist ein Batteriespeicher eingebunden, kann dieser den PV-Strom zu Zeiten höherer Börsenstrompreise einspeisen. Dies setzt jedoch ein gut integriertes Energiemanagement mit Speicher voraus. Für Ü20-Anlagen oftmals eine verhältnismäßig große Investition, die gut überlegt sein sollte. PV-Anlagen mit mehr als 25 kWp Leistung müssen zusätzlich mit einer Fernsteuereinrichtung versehen werden. Ab 100 kWp-Leistung ist die Direktvermarktung auch für Ü20-Anlagen verpflichtend.


4. Repowering oder Neuanlage

Grundsätzlich wird mit Repowering das Ersetzen von Anlagen am selben Standort bezeichnet. Bei Ü20-Anlagen kann dies bedeuten, dass die bestehende Anlage teilweise oder vollständig erneuert wird. Die Neuanlage muss neu angemeldet werden und erhält dann die aktuell gültige EEG Vergütung. Im Solarpaket 1 wurde zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, eine repowerte Anlage mit alter EEG-Vergütung zu betreiben, sofern die 20 Jahre noch nicht abgelaufen sind. Es fehlt jedoch die beihilferechtliche Genehmigung der EU. Aktuell (Dezember 2025) ist nicht abzusehen, wann die Genehmigung erteilt wird. Vermutlich erst nach in einer umfangreichen EEG-Novelle im Jahr 2027. Ob dann bereits repowerte Anlagen rückwirkend eine Altvergütung erhalten, ist unklar.

Repowering kann aus vielen Gründen sinnvoll sein: beispielsweise, weil die Leistungsfähigkeit der Komponenten stark gesunken ist, oder weil sowieso eine Sanierung des Daches notwendig ist. Die Installation größerer elektrischer Verbraucher wie Wärmepumpe oder E-Auto kann auch mehr PV-Leistung nötig machen. Ist eine eigene Nutzung des Gebäudes über weitere 20 Jahre oder mehr geplant, kann sich die neue Investition ebenfalls lohnen. Es ist auch problemlos möglich, eine alte Bestandsanlage durch eine neue Anlage zu ergänzen. Beide PV-Anlagen können auch über den gleichen Stromzähler abgerechnet werden. Es wird dann eine Mischvergütung anteilig zur Leistung bestimmt und ausgezahlt. Moderne PV-Module können etwa die doppelte PV-Leistung auf der gleichen Dachfläche erbringen. Zusätzlich wird eine neue EEG- Vergütung gewährt, die aktuell höher ist als die Anschlussvergütung für Ü20-Anlagen. Stand Dezember 2025 liegen die schlüsselfertigen Preise für neue PV-Anlagen (ohne Speicher) bei ca. 1200 – 1600 € / kWp. Speicherpreise reichen von ca. 300 – 600 € / kWh.

Die Rückbaukosten sind zu beachten. Im besten Fall wird der Rückbau in einem Zuge mit der Neuinstallation durchgeführt. Weiterhin ist der Zustand des Daches zu überprüfen, ob die Eindeckung eine Demontage und Neumontage übersteht, oder ob eine eventuelle Neueindeckung nötig wird. Bei einer Neuanlage sind die aktuell gültigen Gesetze und Normen zu beachten. Seit Februar 2025 ist die Begrenzung der Netzeinspeisung oder die Installation eines Smart Meters verpflichtend. Weiterhin kann die Ertüchtigung oder Erneuerung des Zählerkastens und der Hauptverteilung notwendig werden.