Im „Strategiepapier Photovoltaik“ des Bundeswirtschaftsministeriums überwiegen die begrüßenswerten Entwicklungen. Viele Probleme, auf die wir seit Jahren hingewiesen haben, werden endlich ernst genommen. Anders als in der vorigen Legislaturperiode, nimmt die Bundesregierung (oder jedenfalls das BMWK) die eigenen Klimaziele ernst und versucht, sie zu erreichen.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Ziele unzureichend sind!

Klimaneutralität erst im Jahr 2045 zu erreichen, bedeutet, den Beitrag unseres Landes zum Einhalten des Pariser Klimaabkommens zu verweigern. Wenn man die Berechnungen des „Weltklimarats“ (IPCC) über die noch maximal erlaubten Emissionen zugrunde legt, dann müsste Deutschland bereits im Jahre 2029 bei Null-Emissionen sein – um wenigstens eine 50%-Chance zu wahren, dass die Erderwärmung bei 1,5°C stoppt. Um diese Chance auf 66% zu erhöhen, müsste Deutschland sogar bereits 2026 – also in drei Jahren – klimaneutral sein. 

Das Wirtschaftsministerium hat uns auf unsere 2022 beim Portal „Fragdenstaat“ eingereichte Anfrage versichert, dass es nicht von solchen „Budget“-Berechnungen ausgeht. Aber damit missachtet es das „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021. Das BVerfG hatte aufgrund mehrerer Klagen, deren erste vom SFV angestrengt worden war, das „Klimaschutzgesetz“ der damaligen Bundesregierung als teilweise verfassungswidrig eingestuft, weil das Gesetz den größten Teil der Klima-Anstrengungen der nachfolgenden Generation aufbürdete. Mit dem daraufhin geänderten Gesetz hat sich daran aber nur wenig geändert, und die jetzige Bundesregierung geht nach wie vor von dem unzureichenden Zieljahr 2045 aus.

Das BVerfG legte seinem Urteil durchgängig die „Budget“-Berechnungen des IPCC und deren Konkretisierung durch den von der Bundesregierung selbst eingesetzten “Umweltrat” zugrunde. Und es betonte die der Bundesregierung „aufgegebene Anstrengung, den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen“ (und nicht z.B. auf 1,75°C) (vgl. Rn 235). Indem die Bundesregierung die Berücksichtigung dieser Berechnungen verweigert, stellt sie sich also gegen das höchste Gericht – was ihr nicht zusteht.

Er reicht nicht aus, viel besser zu sein als die Vorgänger-Regierung. Denn die Latte hing sehr tief! Die Regierung muss ihr Handeln am Notwendigen ausrichten: dem Erhalt der Bewohnbarkeit des Planeten. So weit ist sie noch lange nicht.

 

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