ab 01.01.2023
Steuererleichterungen für PV-Anlagenbetreiber:innen
Die Bundesregierung hat für 2023 umfangreiche Steuererleichterungen für den Betrieb von PV-Anlagen beschlossen. So fällt beim Kauf von PV-Anlagen die Mehrwertsteuer weg (Nullsteuersatz). Außerdem müssen Betreiberinnen und Betreiber die Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 Kilowatt auf EFH und bis 15 Kilowatt pro Wohneinheit im MFH (max. 1000 Kilowatt) nicht mehr in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Der Anlagenbetrieb gilt als Liebhaberei. Wer die PV-Abschreibung von 20 Jahren dennoch nutzen möchte, soll Unterstützung bei der Steuerberatung bekommen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Informationen zur Einkommensteuerbefreiung und zum Nullsteuersatz