Gliederung

1. Vorbemerkungen

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) hat am 27.02.2015 eine umfangreiche Stellungnahme zum Grünbuch des BMWi abgegeben.
Unsere Stellungnahme ist dort unter Nr. 208 registriert worden. Im Weißbuch (1), das auf viele der unterschiedlichen Vorschläge anderer Organisationen ausführlich eingeht, werden weder unsere Stellungnahme noch unsere konkreten Vorschläge aufgenommen oder auch nur erwähnt.

Über die Gründe kann man spekulieren. Wir nehmen an, dass unsere weitreichenden Vorschläge (Forderung nach einem „Spotmarkt Only“, Vorschlag zur Einrichtung mehrerer Preiszonen im deutsch/österreichischen Strommarkt, Dezentralisierung der Stromversorgung) dem BMWi denn doch zu weit abweichend vom „Mainstream“ erschienen.

Das BMWi hatte bereits im Grünbuch eine klare Präferenz für einen sogenannten Strommarkt 2.0 (siehe Kasten) erkennen lassen und diese Wertung durch Studien zu belegen versucht. Als einzige Alternative zum Strommarkt 2.0 schien den Autoren des Grünbuchs die Einrichtung eines Kapazitätsmarkts diskussionswürdig. Eine wirklich offene Aussprache über die Frage, wie ein Marktmodell für eine in Richtung 100% Erneuerbare Energien (EE) gehende Energieversorgung sein muss und wie die dafür notwendigen Instrumente aussehen können, war offensichtlich gar nicht gewünscht.

Strommarkt 2.0
Als Strommarkt 2.0 bezeichnet das BMWi einen neuen gesetzlichen Ordnungsrahmen, der vom Bundeskabinett am 04. November 2015 beschlossen wurde.

Dieser umfasst u.a. gesetzliche Regelungen zur
• fairen Preisbildung beim Stromhandel,
• Überwachung der Versorgungssicherheit,
• Einführung einer Kapazitätsreserve,
• Weiterentwicklung der Regelenergiemärkte,
• Erhöhung der Transparenz im Strommarkt sowie eine
• Verlängerung der Netzreserve.

2. Die Vorschläge des BMWi

Ausgehend von der Vorfestlegung des BMWi auf einen Strommarkt 2.0 wird im Weißbuch die Ansicht vertreten, mit wenigen Änderungen am jetzigen System die Stromversorgung zukunftssicher aufstellen zu können. Die im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen (eine Übersicht findet sich auf Seite 59, Kapitel 5 des Weißbuchs) sind jedoch weder neue Instrumente, noch wird auf solche verzichtet, die sich in der Zwischenzeit als problematisch herausgestellt haben.

Die als Baustein 1 aufgeführten Maßnahmen (Stärkung bestehender Marktmechanismen) sind eigentlich nichts Neues. Die dort erwähnten Punkte von Transparenz, Missbrauchsaufsicht, Überprüfung der Bilanzkreistreue sollten eigentlich Selbstverständlichkeiten in einem funktionierenden Markt darstellen; dies umso mehr, als dieser Markt von Teilnehmern mit extrem unterschiedlicher Wirtschaftsmacht genutzt wird.

Die in Baustein 2 aufgeführten "Flexibilitätsoptionen" beinhalten ebenfalls aus unserer Sicht keine Instrumente, die als Fortschritt zu werten sind. Insbesondere die Einführung von Smart Metern sehen wir als SFV als sowohl unnötig kostentreibend als auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr durch IT-Angriffe sicherheitstechnisch äußerst kritisch (siehe hierzu unseren Beitrag: „Machen Smart Grids und Smart Meters Europa anfällig für Cyberwar-Angriffe?“).

Bereits bei einem Anteil der Erneuerbaren von nur 30% an der Stromversorgung eine Spitzenkappung von EE-Anlagen zur Vermeidung von Speicherbaukosten vorzunehmen, ist nicht erklärbar. Wir können nur vermuten, dass das BMWi der Ideologie anhängt, wonach Netzausbau billiger sei als der Bau von Stromspeichern. Netze können den Strom aber nur räumlich verteilen, speichern für Zeiten des Mangels können sie ihn nicht.
An dieser Stelle möchten wir erneut herausstellen, dass die Markteinführung von Speichern in das Stromversorgungssystem jetzt begonnen werden muss. Dazu gehören sowohl Puffer-Kurzzeitspeicher zur Glättung des stark volatilen Angebots z.B. von Solaranlagen als auch Langzeitspeicher z.B. als power-to-gas (P2G) oder power-to-liquid (P2L), siehe hierzu unseren Beitrag: „Fernübertragungstrassen oder Speicherausbau - Folienvortrag“).

Die in Baustein 3 aufgeführten Maßnahmen zur Einführung einer Kapazitätsreserve und der Weiterentwicklung der Netzreserve führen ebenfalls aus unserer Sicht nicht zum Ziel. Mit beiden entstehen den Verbrauchern zusätzliche Kosten, ohne dass damit ein zukunftssicheres Konzept einer Stromversorgung verbunden wäre. Dass die Versorgungssicherheit in einem liberalisierten Markt überwacht werden muss, stellt aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit dar. Die Erfahrungen mit der Liberalisierung in den USA und den häufigen Stromausfällen dort sollten Berücksichtigung finden. Ob übrigens ein Strommarkt der Zukunft der Doktrin des liberalisierten Marktes folgt, erscheint uns im Übrigen nicht alternativlos und sollte im Lichte der Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte vorurteilsfrei überprüft werden.

3. Die Alternative

Die Linie des BMWi beschreibt – so wie sie im Weißbuch dargelegt ist – im Wesentlichen ein „weiter so“ des bestehenden, liberalisierten Strommarkts.
Dabei wird vollständig verneint oder verkannt, dass es künftig eines gänzlich anderen Strommarkts bedarf, nämlich eines, der für Erneuerbare Energien konzipiert wurde und in den sich die für die Übergangszeit noch benötigten fossilen Energien einzupassen haben. Nur so kann eine ehrlich gemeinte Energiewende hin zu einer vollständigen Versorgung aus Erneuerbaren Energien gelingen.
Eine Schlüsselrolle hierbei kann das vom SFV propagierte „Spotmarkt-Only“-Konzept spielen. Das Modell beschreibt einen Strommarkt, der für fluktuierende Eneuerbare Energien (wie Wind und Sonne sie darstellen) passend ist. Erst am Tag vor der Lieferung kann aus Wetter- und Bedarfsprognosen über das Wind- und Solarstromangebot hinlänglich genau der Differenzbedarf („Residuallast“) abgeschätzt werden, wenn man den CO2-freien bzw. CO2-armen Erneuerbaren Energien absoluten Vorrang im Netz einräumt. Am Spotmarkt können dann wie bisher die fossilen Restkapazitäten vergeben werden.
Ein Termin- und OTC-Handel hat im SFV-Konzept keinen Platz mehr, hebeln doch die dort getroffenen Handelsverträge unter Umständen den Vorrang der Erneuerbaren Energien zumindest teilweise aus und führen damit – neben anderen schädlichen „Nebenwirkungen“ – zu einer unnötig hohen CO2-Emission (nähere Erläuterungen finden Sie hier ).
Aus Sicht des SFV ist es aber darüber hinaus nicht zielführend, an einer gemeinsamen Preiszone für ganz Deutschland festhalten und dafür einen massiven Netzausbau in Kauf zu nehmen.
Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass die Stromversorgung stärker regionalisiert werden muss. Hierzu ist es erforderlich, in Deutschland unterschiedliche Preiszonen zu schaffen und Stromtransport abhängig von der Transportentfernung zu bepreisen.

Zwar heißt es auf Seite 50 des Weißbuchs, „Voraussetzung für nachhaltige und innovative Lösungen im Strommarkt 2.0“ seien die richtigen Rahmenbedingungen. Hierzu müssten „die CO2-Preise die tatsächlichen externen Kosten von Emissionen reflektieren“. In der praktischen Politik war bzw. ist die Bundesregierung davon jedoch sehr weit entfernt. Da – auch infolge deutscher Interventionen – der europäische Emissionshandel offensichtlich gescheitert ist, fordern wir ergänzend bzw. stattdessen eine ambitionierte CO2-Besteuerung.

Da die fossilen Brennstoffe inzwischen zweifelsfrei als hauptverantwortlich für den weltweit fortschreitenden tödlichen Klimawandel identifiziert sind, gehören sie so rasch wie irgend möglich durch Erneuerbare Energien ersetzt. Unser Staat, der in seinem Grundgesetz den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit festgeschrieben hat, darf sich an diesem extrem kritischen Punkt nicht mit halbherzigen Maßnahmen (Emissionshandel) zufriedengeben. Wenn er es dennoch tut, macht er sich mitverantwortlich für die Folgen des Klimawandels und muss sich über massive Proteste aller am Umweltschutz und am Schutz des Lebens interessierten Bürger nicht wundern.

4. Zusammenfassung

Misst man die im Weißbuch beschriebenen Maßnahmen an den Herausforderungen des Klimaschutzes, so sind sie als allenfalls kosmetisch zu werten. Der Strommarkt 2.0 des BMWi führt erkennbar in die Sackgasse. Durch keine der Maßnahmen wird der CO2-Ausstoß maßgeblich gesenkt. Schon jetzt erkennbar ist, dass ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien zu einer Verschärfung der derzeitigen Probleme des Strommarkts führen wird: Preisverfall an der Strombörse, Vernichtung von Strom bzw. Verschleuderung zu Zeiten hoher Erzeugung aus Sonne und Wind ins Ausland. Der „Strommarkt 2.0“ ist genau wie der jetzt bestehende mit einer Umstellung auf fluktuierende Erneuerbare Energien nicht kompatibel und muss daher überwunden werden.

Dies umso dringlicher, als der tödliche Klimawandel immer schneller voranschreitet. Von einer „Dekarbonisierung der Energieversorgung“ kann mit den im Weißbuch beschriebenen Mitteln keine Rede sein. Die konkreten Planungen lassen vermuten, dass das Kohlezeitalter auch in Deutschland noch lange anhalten soll. Beschreiten wir den vom BMWi vorgeschlagenen Weg, werden die Folgekosten des Klimawandels gesteigert, was nicht nur moralisch, sondern auch volkswirtschaftlich und unter dem Aspekt der ‚Staatskunst‘ bedenklich wäre.

Quelle
(1) Weißbuch des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Juli 2015, www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=718200.html