Auswertung der Sendung "ServiceZeit - Geld" zur Solarenergie

vom 06.03.2001


Erstmals in der Geschichte der Solarstromnutzung wurde das Betreiben privater Solarstrom-Dachanlagen in einer Fernsehsendung des WDR vom 1.3.01 ausschließlich unter dem Gesichtspunkt betrachtet, ob man damit Geld verdienen könne.


Zu dieser Premiere ein Kommentar:

Mit dem Betrieb von Solaranlagen kann man Geld verdienen! Kostendeckende Vergütung macht es möglich! Schon seit 1993 wird in verschiedenen Städten die kostendeckende Vergütung (KV) gezahlt. Eine Eigenkapitalverzinsung von 6,5%, etwa vergleichbar mit dem Zinssatz einer langfristigen Bankanlage, erwies sich dort als wirkungsvoller Anreiz! Zwar kann sich niemand bei 6,5% eine goldene Nase verdienen und im Vergleich zur Eigenkapitalverzinsung in Höhe von fast 10 Prozent für den Betrieb von Braunkohle- und Atomkraftwerken beim RWE sind die Renditen bei der kostendeckenden Vergütung für Solarstrom eher bescheiden. Aber die Betreiber haben ein gutes Gewissen und sind durchweg zufrieden.

Leider wurden die lokalen KV-Programme nicht mehr fortgesetzt, nachdem die alte schwarz-gelbe Regierung das Energiewirtschaftsgesetz auf reinen Preis-Wettbewerb umgestellt hatte. Der SFV hat damals vergeblich auf diese Mängel hingewiesen, siehe z.B. Solarbrief 4/99,
Versäumnisse der schwarz-gelben Koalition
Perversion des Wettbewerbs
Appell an Entscheidungsträger.

Dieser Rückschlag wurde durch die neue Bundesregierung wieder ausgeglichen, indem sie das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erließ, welches den Betreibern von Wind-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen eine kostendeckende Einspeisevergütung und allen Betreibern von PV-Anlagen immerhin eine Mindestvergütung von 99 Pf/kWh (im Gegensatz zu den bis dahin gezahlten 16 Pf/kWh) zusichert. 99 Pf/kWh sind zwar noch nicht kostendeckend, aber mit der Mindestvergütung von 99 Pf/kWh vermindern sich die Verluste, die ein Betreiber zu tragen hat, deutlich. Statt einiger örtlich konzentrierter KV-Inseln entsteht nunmehr bundesweit eine breit angelegte Nachfrage, die von Menschen getragen wird, die bereit sind, für eine gute Sache etwas Geld zu opfern.

So bescheiden diese Nachfragesteigerung auch ist, so ungern wird sie trotzdem von bestimmten Interessengruppen gesehen. Die Gegner der Photovoltaik behaupten bereits, die 99 Pf/kWh würde eine Überförderung darstellen und verlangen eine Absenkung.

Ungewollt unterstützen einige Installateursbetriebe die Argumentation der Gegner, wenn sie Kunden nicht mit den Umweltvorteilen einer PV-Anlage werben, sondern mit der falschen Behauptung, man könne mit dem Betrieb einer PV-Anlage Geld verdienen. Wir haben bereits im Solarbrief 2/00 S 24 ff davor gewarnt, dass solche fehlerhaften Informationen jede politische Anstrengung konterkarieren, endlich eine Einspeisevergütung zu erreichen, die den wirtschaftlichen Betrieb nach den knallharten Maßstäben der Betriebswirtschaft ermöglichen. Abgesehen davon wird hier die Gutgläubigkeit vieler Solarfreunde ausgenutzt.

So sind wir nicht unglücklich darüber, dass sich jetzt eine Wirtschaftsredaktion in "ServiceZeit-Geld" des Themas annahm.

Es ging hier nicht um die Freude, die ein Betreiber empfindet, wenn er Solarstrom erntet, es ging nicht um die Schöheit einer gelungenen Dach- oder Fassadenintegration, es ging nicht darum, ob Solaranlagen einen Beitrag zur Energiewende bringen, sondern es ging - wie der Titel der Sendereihe besagt - ausschließlich um Geld.
Die Journalisten Katharina von Bormann und Andreas Bülow kamen zu folgendem Ergebnis:
Mit dem Betrieb einer Solarstromanlage kann man zur Zeit im Regelfall kein Geld verdienen; im Gegenteil, man zahlt drauf.

Wir sehen das genauso. Wer eine Solarstromanlage nur mit der Mindestvergütung von 99 Pf/kWh und einem zusätzliche 100.000 Dächerkredit finanzieren will, zahlt drauf!

In der Sendung wurde insbesondere davor gewarnt, dass auf die Nutzer des HTDP-Kredits bei seiner Rückzahlung erhebliche finanzielle Belastungen zukommen, die von der Einspeisevergütung nicht abgedeckt werden. Die Sendung nannte einen Betrag bis zu 500 DM monatlich. Nach unseren Berechnungen liegt die monatliche Belastung bei einer 3 kW-Anlage zwar "nur" bei 300 DM monatlich, die nicht abgedeckt sind und deshalb irgendwie aus der Privatschatulle entnommen werden müssen.
Aber 500 DM monatlich, oder 300 DM monatlich, beides kann für einen angespannten Privathaushalt, der mit dieser Ausgabe nicht rechnete, zu einem heftigen Problem werden. Vor dieser "Schuldenfalle" wurde bisher nur selten gewarnt.

Fazit: Aus rein finanzieller Sicht kann man vom Betrieb einer Solaranlage nur abraten, solange die gezahlte Vergütung nicht dem Prinzip der Kostendeckung entspricht.
Wir als Verein empfehlen trotzdem weiterhin den Bau von Solarstromanlagen, denn uns geht es nicht vorrangig um die wirtschaftlichen Aspekte!
Wir wissen aber auch, dass der Durchbruch für die Solarenergie nur erreicht werden kann, wenn sich der Bau einer Solaranlage nach den Regeln der Betriebswirtschaft rechnet.

Deswegen fordert der SFV (immer noch und immer wieder) die kostendeckende Vergütung!

Mit freundlichen Grüßen

Wolf von Fabeck