Zur Verfassungsbeschwerde (anonymisierter derzeitiger Text)

Wie geht es weiter?

Rückblick - Wie funktioniert der Treibhauseffekt (vereinfachte Darstellung)

Die Temperatur der Erdoberfläche wird bestimmt durch die Einstrahlung von Licht und Wärme aus der heißen Sonne und durch die Abstrahlung von Wärmestrahlung in den extrem kalten Weltraum.
Die wenigen CO2-Moleküle, die in der vorindustriellen Zeit in der Atmosphäre vorhanden waren (ca. 280 ppm), führten zu einer Anhebung der Oberflächentemperatur auf angenehme 15°C
natürlicher Treibhauseffekt

 

Durch Nutzung der fossilen Energien Kohle, Erdöl und Erdgas erhöhte sich die Zahl der CO2-Moleküle in der Atmosphäre und damit die Erwärmung. Derzeit beträgt der Anteil der CO2-Moleküle bereits über 400 ppm.
antropogen

 

Die Forderung nach einer Obergrenze von 1,5° Temperaturerhöhung - ein hilfloses Kompromissangebot an die Naturgewalten

1,5° Temperaturerhöhung ist ein hilfloser politischer Kompromiss zwischen verschiedenen physikalisch ungeeigneten Temperaturangaben, jedoch keine physikalisch begründbare und ausreichende Forderung zur Vermeidung einer Klimakatastrophe.
 

Die Zunahme der Klimagase in der Atmosphäre kommt zum Ausdruck in der Keeling-Kurve
 
keeling kurve Mouna Loa

Die Keeling-Kurve steigt an

  • nicht nur wegen der antropogenen Klimagasemissionen
  • sondern auch wegen der Ausgasung von Klimagasen aus den zahlreichen Kippelementen

Der zweite Grund ist bei weitem der Gefährlichere, wird aber in unserer Verfassungsbeschwerde - soweit sie den IPCC zitiert - nicht angemessen erwähnt.

Auf Seite 32 unserer Klageschrift findet sich folgende IPCC-Aussage: "Auch besteht das Risiko, dass zwischen 1,5 Grad und 2 Grad wichtige Kipppunkte im Klimasystem erreicht werden, etwa das Abschmelzen der Polkappen, das zu einem langfristigen Meeresspiegelanstieg von mehreren Metern führen würde, was dann – entsprechend der naturwissenschaftlichen Bedeutung von Kipppunkten – den weiteren Klimawandel deutlich beschleunigen, damit auch die Folgen verschärfen und die Kontrollierbarkeit der Situation deutlich reduzieren oder im Sinne von Irreversibilität ausschließen könnte."

Bei allem Respekt vor der gründlichen Arbeit des IPCC muss hier richtig gestellt werden, dass die Polkappen nicht erst zukünftig zwischen 1,5 Grad und 2 Grad abschmelzen können, sondern dass sie bereits seit den Warnungen des NASA-Wissenschaftler James Hansen im Juni 1988 tatsächlich abschmolzen.

Auch auf Seite 124 findet sich noch die Aussage, dass ausweislich des IPCC Kipppunkte bereits bei über 1,5 Grad globaler Erwärmung erreicht werden könnten. Dies ist (auch wenn es vom IPCC stammen sollte) sachlich falsch. Viele Kipppunkte wurden bereits in der Vergangenheit erreicht.

Grund 1 ist die Fortsetzung der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Grund 1 kann durch Umstieg von den fossilen Energien auf dezentrale Sonnen- und Windenergie mit Stromspeichern sowie durch Umstellung der Landwirtschaft auf extensiv genutzten biologischen Landbau beseitigt werden.

Grund 2 sind die verschiedenen Kippelemente, zu denen z.B. die auftauenden Permafrostgebiete oder die brennenden Wälder gehören. Es gibt noch etwa ein Dutzend weitere Kippelemente.
Emissionen stoppen

Die Gefährlichkeit der Kippelemente deutlicher aufzeigen

Grund 2, die Auswirkung der Kippelemente, lässt sich nur schwer beseitigen, denn die Kippelemente sind nicht abhängig von den antropogenen CO2-Emissionen, sondern sie sind von den Globaltemperaturen abhängig. Je höher die Globaltemperatur steigt, desto mehr CO2 geben die Kippelemente ab, desto höher steigt die Globaltemperatur - ein typische Fall von "positiver Rückkopplung bzw. von Mitkopplung!. Jeder weitere Temperaturanstieg muss deshalb vermieden werden.

Die weit verbreitete Meinung, man könne einen weiteren Temperaturanstieg bis auf 1,5° C gegenüber der vorindustriellen Globaltemperatur notfalls noch hinnehmen und dürfe nur danach keine weiteren antropogenen Klimagas-Emissionen dulden, führt massiv in die Irre.

Teufelskreis

Dieser Kreislauf kommt nicht zum Stillstand - im Gegenteil, er beschleunigt sich fortwährend, so lange es noch Permafrostgebiete auf der Erde gibt.

Teufelskreis Waldbrand

Auch dieser Kreislauf, der bereits vor einigen Jahren begonnen hat, kommt erst zum Stillstand,wenn es keine Wälder mehr gibt.

Schon jetzt ist die Globaltemperatur auf etwa ein Grad über die Temperatur der vorindustriellen Zeit angestiegen. Schon jetzt kommt es zur Mitkopplung. Da sich die Globaltemperatur nicht direkt beeinflussen lässt , ist noch nicht ersichtlich, welche Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr ergriffen werden können.
Doch die Tatsache, dass bisher für das tödlichste aller Probleme kein Lösungskonzept vorliegt, ist kein Grund, diese Gefahr aus allen Überlegungen auszublenden und sie in der Verfassungsbeschwerde nicht in ihrer vollen Konsequenz zu erwähnen.

Auf jeden Fall ist an Maßnahmen zur CO2-Rückholung zu denken. Die Rückholung muss noch schneller erfolgen als die sich beschleunigenden Emissionen aus den Kippelementen.

Letztlich muss es zu einer Rückabwicklung der Keeling-Kurve kommen. Sozusagen zu einer Wiedergutmachung gegenüber der Natur.

Rückabwicklung Keeling-Kurve (Prinzip-Skizze)
Rückabwicklung

Die Kluft zwischen den physikalisch notwendigen Maßnahmen und dem zaghaften Pariser Abkommen aufzeigen

Aus den vorstehenden Überlegungen ergibt sich zweifelsfrei, dass die Forderung nach Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze keine naturwissenschaftlich belegbare Forderung ist, sondern ein zufälliger Wert, der sich aus den politischen Diskussionen auf der Pariser Konferenz als Kompromiss ergeben hat. Für Juristen, die sich auf Gesetze und Verträge berufen, ist es zwar einfacher, sich auf solche gesetzlich geadelte Werte zu berufen, aber hier geht es darum, ein Verhalten einzufordern, mit dem das Grundrecht der Bürger auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegenüber den erbarmungslosen Naturgewalten gewahrt werden kann. Mit Kompromissen ist das nicht möglich.

BVerfG erbittet Stellungnahmen

Am 8.Aug.2019 hat das BVerfG unsere Verfassungsbeschwerde dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, dem Ministerium für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. November 2019 gegeben.

Bundestagsausschuß für Recht und Verbraucherschutz

Stellungnahmen des Bundestagsausschuß für Recht und Verbraucherschutz wurden angekündigt und die Rechtsprofessorin Prof, Dr. Ann-Katrin Kaufhold von der Ludwig-Maximilians-Umversität München wurde als Prozessbevollmächtigte bestimmt.
Es wurde gleichzeitig um Terminverlängerung bis zum 20. Dezember gebeten, die auch gewährt wurde.

Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat eine Stellungnahme angekündigt

Außerdem hat auch das BMU eine Fristverlängerung bis 20. Dezember erhalten.