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Fußnote 6) Ordnungspolitische Verpflichtungen für
Bauherren (Solaranlagenpflicht) fallen aus dem Rahmen
der hier betrachteten Förderprogramme.
Nur wenn der Bau von Solaranlagen sich betriebswirtschaftlich rechnen würde, würden solche ordnungspolitischen Vorgaben den Bau von Wohn- oder von Geschäftshäusern nicht weiter verteuern und könnten dann als FLANKIERENDE Maßnahme sinnvoll sein.
Nur wenn der Bau von Solaranlagen sich betriebswirtschaftlich rechnen würde, würden solche ordnungspolitischen Vorgaben den Bau von Wohn- oder von Geschäftshäusern nicht weiter verteuern und könnten dann als FLANKIERENDE Maßnahme sinnvoll sein.
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