Laschets Lehren aus dem Klimaurteil

 

Als Reaktion auf die revolutionäre Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen Pläne der Bundesrepublik Deutschland zum Klimaschutz die Freiheit kommender Generationen gefährden und daher unzureichend sind, hat das CDU-Präsidium beschlossen, die Absenkung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 von 55 auf 65 Prozent gegenüber 1990 verschärfen zu wollen. Die Richtung dieses Schrittes stimmt, obwohl er bei weitem nicht ausreicht.

Dass plötzlich etwas geht, das noch vor einer Woche als technisch und wirtschaftlich absurd abgetan worden wäre, beweist, dass Regierungs-Entscheidungen niemals alternativlos sind. Es geht immer darum, den Druck, den Konzerne auf die Regierungen in Richtung einer Verschlechterung der Lage aufbauen, durch einen Druck der Klimaschutzbewegung in Richtung einer Verbesserung zu übertrumpfen. Die SFV-Klimaklage sowie die weiteren Klagen, denen das Bundesverfassungsgericht vorige Woche teilweise recht gab, sind ein weiterer Beweis hierfür.

Doch der Teufel steckt im Detail. Der CDU-Vorsitzende Armin Laschet verkündete im Zusammenhang der nagelneuen Klimaziele seiner Partei, dass zu den Maßnahmen, diese Ziele zu erreichen, auf keinen Fall ein früherer Braunkohleausstieg gehören solle. „Korrekturen am Kohleausstiegsgesetz“, meldet die Agentur afp[1], „lehnte Laschet allerdings ab“. Dies lässt aufhorchen, denn wie man in achteinhalb Jahren zehn Prozentpunkte mehr schaffen will, ohne den größten CO2-Emittenten Europas (und hier reden wir nur vom rheinischen Braunkohlerevier) anzutasten, erscheint ziemlich fraglich. Wie begründet der Kanzlerkandidat diese sonderbare Festlegung?

Laschet ließ sich mit dem Satz zitieren: „Wenn man ein Versprechen gemacht hat, sollte man da als Gesetzgeber nicht ständig nachlegen“. Mit dem „Versprechen“ bezog er sich ausdrücklich auf das späte Kohleausstiegsdatum 2038. Hierzu ist folgendes anzumerken:

  1. In dem „Kohleausstiegsgesetz“, das in der Klimaschutzbewegung eher als „Kohleausstiegsverzögerungsgesetz“ bezeichnet wird, sind selbst Mechanismen vorgesehen, nach denen der Endtermin des Ausstiegs überprüft und ggf. vorgezogen werden soll. Alle Beteiligten wissen also, dass der Termin 2038 unter Vorbehalt steht. So ehern ist das „Versprechen“ gar nicht!
  2. Laschets Aussage läuft auf so etwas hinaus, als habe er ein „Ehrenwort“ gegeben, an das er sich nun gebunden fühlt. Ist ein revolutionäres Urteil des höchsten deutschen Gerichts denn nicht Anlass genug, in der Politik ein gegebenes „Versprechen“, das diesem Urteil entgegensteht, zu überdenken? Und wenn nein, warum nicht?
  3. Es ist interessant zu untersuchen, für wen das Ausstiegsdatum 2038 ein „Versprechen“ ist. Im § 48 des „Kohleausstiegsgesetzes“ steht u.a., dass beim Tagebau Garzweiler nach wie vor sechs Dörfer abgebaggert und ihre Bewohner*innen auch gegen ihren Willen umgesiedelt werden sollen. Für diese ist es eine Drohung, was Armin Laschet als „Versprechen“ bezeichnet. – Ebensowenig stellt dieses Ausstiegsszenario ein „Versprechen“ für die Weltgemeinschaft dar, die um die Eindämmung der Erderhitzung und letztlich um die künftige Möglichkeit menschlicher Zivilisation auf unserem Planeten ringt. Wenn selbst die klare Ansage des Bundesverfassungsgerichts unsere Politiker nicht veranlasst, den RWE-Konzern anzutasten, der mit den Kraftwerken Neurath, Niederaußem und Weisweiler immer noch drei Spitzenreiter in der "Top Ten" der EU-weit schlimmsten CO2-Emittenten aufweist,[2] dann trägt das zur Entmutigung der weltweiten Klimaschutzbemühungen und zur Ermutigung der globalen Verschmutzer bei.
  4. Das „Versprechen“, das Laschet nicht antasten möchte, ist also eine Drohung für uns alle, ein Versprechen lediglich für den RWE-Konzern. Das überrascht nicht besonders, sondern ist konsistent mit der einseitigen pro-RWE-Politik, die der CDU-Vorsitzende bereits als NRW-Ministerpräsident an den Tag gelegt hat. Sollte Laschet Kanzler werden, ist mit einer Intensivierung dieser extrem klimaschädlichen Energiepolitik zu rechnen, zu der in NRW zuletzt auch ein Frontalangriff auf die klimaschonende Windenergie durch Festlegung sehr scharfer Abstandsregelungen zählte.

Vielleicht war Laschets „Versprechen“ ja ein Freud’scher Versprecher, der unfreiwillig eine Wahrheit offenbarte. In den kommenden Monaten bis zur Bundestagswahl wird es darum gehen, bei allen Parteien aufs „Kleingedruckte“ zu achten, um einschätzen zu können, wie ernst die voraussichtlich allerseits wohlklingenden Versprechungen jeweils zu nehmen sein dürften.

 

Foto: CC BY Christliches Medienmagazin pro
 

[1]             Vgl. z.B. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89965462/so-will-die-cdu-die-klimaschutzziele-verschaerfen.html

[2]            https://www.transportenvironment.org/press/shipping-company-carrying-your-christmas-presents-joins-eu%E2%80%99s-top-10-polluters