In Bad Freienwalde in Brandenburg will ein Investor 370 Hektar Mischwald roden, um eine PV-Freiflächenanlage in der Größenordnung von 200 MW zu errichten.[1] [2] Der nahe der polnischen Grenze gelegene Wald gilt wegen früherer militärische Nutzung als „Konversionsfläche“ und ist daher gemäß EEG 2023 für den PV-Anlagenbau privilegiert.

Der SFV kämpft seit 36 Jahren für den raschen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und unterstützt auch die Aufnahme von Konversionsflächen in die Flächenkulisse des EEG. Aber diese Planung lehnt er entschieden ab! Hierfür sind zwei Gründe ausschlaggebend:

1.    Aus Gründen des Klimaschutzes und des allgemeinen Naturschutzes sind Mischwälder besonders schützenswert. Dies gilt oft insbesondere für Wälder auf früheren Militärgebieten, die nicht bewirtschaftet wurden und deshalb einen naturnahen Charakter haben.

2.    Die Zerstörung eines solchen Waldes für eine PV-Freiflächenanlage ist geeignet, die hohe Akzeptanz, die in der Bevölkerung für die Solarenergie existiert, aufs Spiel zu setzen. Damit wird der Energiewende ein Bärendienst erwiesen.

Wir brauchen ein maximales Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien – wegen der Klimakrise. Aus demselben Grund benötigen wir aber auch große Flächen intakter Wälder, u.a. als Kohlenstoffspeicher. Es wäre fatal und ist auch unnötig, diese beiden Interessen gegeneinander auszuspielen.

Statt hunderte Hektar Wald für einen Solarpark zu roden, wäre es grundsätzlich, auch für den Artenschutz, wesentlich günstiger, die entsprechende Peak-Leistung in Form von Windkraftanlagen in den Wald zu stellen. Diese würden den Baumbestand kaum beeinträchtigen und im Durchschnitt doppelt so viel Strom liefern wie eine Solarfarm. 

Doch bereits die frühere Überlegung des Freienwalder Investors, auf der fraglichen Fläche auch Windräder zu errichten, stieß auf Widerstand der Bevölkerung – anders als die Komplettrodung des Waldes!

Im Namen der raschen Energiewende, die auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen ist, ist der Gesetzgeber im Bund aufgerufen, im EEG die Bestimmungen über Konversionsflächen so zu präzisieren, dass die Rodung ganzer Wälder für große Freiflächenanlagen von der Privilegierung ausgenommen ist.

 

Foto (Symbolbild): Ryan McGuire, pixabay