Sie denken über eine PV-Anlage für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach? Mit der richtigen Vorbereitung stehen die Chancen gut, dass das Projekt gelingt. Eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus (MFH) erzeugt Strom dort, wo er gebraucht wird. Sie leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, bewirkt eine Wertsteigerung der Immobilie, verbessert die Vermietbarkeit und bietet ein gewisses Maß an Autarkie und Unabhängigkeit von hohen und schwankenden Strom- und Gaspreisen. Die gesetzlichen Erleichterungen der letzten Jahre – z. B. die Steuerfreiheit bei Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit bis maximal 100 kWp insgesamt und der Wegfall vieler bürokratischer Hürden – bieten attraktive Anreize für den Betrieb einer PV-Anlage. Aber es gibt auch einiges zu beachten, wie z.B. die technische Machbarkeit, die Berechnung der Wirtschaftlichkeit und das Gewinnen der Miteigentümer:innen und Mieter:innen im Haus. Dieser Leitfaden ist in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Engagierten entstanden – selbst erfahrene Betreiber:innen von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sowie ein ehemaliger WEG-Verwalter unter ihnen. Gemeinsam mit dem SFV-Beratungsteam und der Energieagentur Regio-Freiburg (EARF) wurden echte Anwender-Praxis und technisches Know-how inkl. Rechtsfragen zusammengetragen!

Dieser Leitfaden richtet sich an Mitglieder einer WEG, die mit dem Thema noch wenig Berührung hatten, aber Lust haben, ein solches Projekt umzusetzen. Er führt in mehreren Schritten durch die technischen und wirtschaftlichen Betrachtungen, die Vorbereitung innerhalb der WEG, die Betriebsmodelle, die Beschlussfassung und die Installation bis zu Abrechnungsfragen. Zu den einzelnen Schritten gibt es bei Bedarf mehr Details in verlinkten Boxen sowie Links zu externen Dokumenten wie Gesetzestexten und Beschlussvorlagen. Dieser Leitfaden wird immer wieder aktualisiert werden. 

1. Projektteam und erste Sondierungen

Oft ist der erste Schritt, sich mit ein paar gut bekannten Nachbar:innen zu einem Projektteam zusammenzuschließen. Dieses setzt sich zum Ziel, das Projekt zu entwickeln, Zahlen, Daten, Fakten zusammenzutragen und eine Mehrheit in der WEG zu gewinnen. Die Unterstützung der WEG und der Bewohner:innen ist entscheidend. Nur wenn ausreichend Interesse bei den Eigentümer:innen besteht, ist die Fortführung des Projekts erfolgversprechend. 

  • Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den anderen Eigentümer:innen und Nachbar:innen: Erklären Sie das Vorhaben, hören zu, was sie beschäftigt, und nehmen Sie Fragen und Bedenken ernst. Vorbehalte gibt es i.d.R. zu den Kosten, möglichen Dachschäden, Brandschutz, Bürokratie und Haftung. Veranstalten Sie zum Beispiel ein gemeinsames Hof- oder Gartenfest oder ein informelles Treffen im Eiscafé, um die Stimmung zu sondieren.
  • Sammeln Sie vorab die konkreten Argumente, mit denen Sie überzeugen können – etwa mit den Vorteilen einer Solaranlage, den jahrelangen Erfahrungen in Deutschland mit dieser Technologie und mit Beispielen erfolgreicher PV-Projekte in anderen WEGs.
  • Nehmen Sie auch Kontakt mit der Hausverwaltung (HV) auf. Würde sie die Umsetzung des Projektes aktiv unterstützen? Welche Kosten entstehen für die Mitwirkung der HV? Würde sie auch Aufgaben der Anlagen-Verwaltung übernehmen?

Bleiben Sie in dieser Phase flexibel. Wie Sie den PV-Strom nutzen wollen, ist sehr individuell und von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Das Betriebskonzept ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Stein gemeißelt. Wichtig ist zunächst, dass möglichst viele Beteiligte an einem Strang ziehen. Sinnvoll kann eine erste Beschlussfassung auf einer Eigentümerversammlung (ETV) sein, dass z.B. eine Projektgruppe beauftragt wird, das Projekt zu entwickeln und auch eine gewisse Summe, etwa für ein Dachstatikgutachten, ausgeben darf. Mit diesem Beschluss im Rücken hat das Projektteam dann mehr Sicherheit für die weiteren vorbereitenden Arbeiten. 

Die Ergebnisse, Unterlagen und Belege sollten Sie systematisch sammeln, evtl. in einem der WEG zugänglichen Web-Ordner.

Ziehen Sie frühzeitig gute Beratung hinzu - zum Beispiel vom SFV oder der EARF.

2. Technische Grundlagen und Machbarkeit

Zunächst sollte man sich darüber klar werden, wie groß das Potenzial der gemeinsamen Dachflächen zur Gewinnung von Strom ist, ob das Dach die Last tragen kann und welche zusätzliche Anlagentechnik notwendig ist, wie etwa der Wechselrichter und ein Batteriespeicher. 

Eignung der Dachfläche

Zentral für eine PV-Aufdach-Anlage sind die zur Verfügung stehenden Dachflächen. Um welche Art von Dach handelt es sich und welche Dachflächen sind für eine PV-Anlage geeignet? Am besten sind große zusammenhängende Flächen ohne zu viele Schornsteine, Gauben und Dachflächenfenster. Die Dachflächen sollten weitestgehend verschattungsfrei sein. Wenn Teile des Daches verschattet sind, ist dies bei der Planung der Dachbelegung und Modulverschaltung zu berücksichtigen. Wie groß ist die belegbare Dachfläche und in welcher Himmelsrichtung zeigt sie? Je 5-6 m² Dachfläche ergeben rund 1 Kilowattpeak (kWp) Anlagenleistung (Faustformel) und die zu erwartende Jahresstromproduktion wird abhängig von der Ausrichtung und Neigung eingeschätzt (in Deutschland je nach Region 800 bis 1.100 kWh/kWp und Jahr). Bei Flachdächern wird eine paarweise Ost-West-Ausrichtung der Module zur Eigenverbrauchsoptimierung und zur Reduktion der Windlast empfohlen. 

Das Potenzial für eine PV-Aufdach-Anlage kann grob über ein Satellitenbild des Gebäudes (z.B. Google Earth) eingeschätzt werden. Auch örtliche Solarkataster des Landes und/oder der Kommune unterstützen bei der ersten Einschätzung des PV-Aufdach-Potentials.

Technikaffine Wohnungseigentümer:innen können über eine kostenfreie PV*Sol Probeversion (30 Tage) eine erste Simulation der Dachbelegung erstellen

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) bietet eine umfassende erste Orientierung für die WEG mit Artikeln zur Dacheignung und zur Ertragsabschätzung. Erstberatungen zu möglichen PV-Potentialen auf dem Hausdach können Sie zudem bei der Energieagentur Regio Freiburg (EARF) bekommen, bzw. bei anderen regionalen Energieagenturen und -beratungen.

Mehr Infos & nützliche Links

Beratung zum Potenzial www.earf.de/pv
Potenzial grob selbst einschätzenwww.sfv.de/solarkataster
Welche Dachflächen sind geeignet?www.sfv.de/dacheignung
Welche Erträge sind ungefähr zu erwarten? www.sfv.de/ertragsabschaetzung
Profi-Tool “PV*Sol” zur Planung einer PV-Anlage https://valentin-software.com/downloads/

Statik

Das Dach sollte in einem Zustand sein, dass es mindestens noch 25 Jahre oder länger hält, denn Photovoltaik-Module haben eine Lebensdauer von 30-40 Jahren. Steht ohnehin in absehbarer Zeit eine Sanierung des Daches an, so kann es sinnvoll sein, diese vorzuziehen und mit einer PV-Anlagenmontage zu verbinden. Auf diese Weise können Kosten eingespart werden. Bei einer Sanierung des Daches sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Dämmung zu beachten. In verschiedenen Bundesländern gibt es eine PV-Pflicht, wenn das Dach grundlegend saniert wird, z.B. in BaWü, NRW, Berlin uva.

Fragen Sie die Hausverwaltung zur Dachstatik, dem Baujahr des Gebäudes und zu den letzten Sanierungen. Nehmen Sie ggf. Einsicht in die Baupläne bei der Stadtverwaltung / beim Bauamt und erstellen Sie dort Kopien. Ein Statikgutachten kann für wenige 100 Euro beauftragt werden und sichert die WEG ab. 

SFV-Tipps: Prüfung der Dacheigung

Die meisten Dachflächen sind für die Solarstromerzeugung geeignet. Welche Flächen am sinnvollsten für die Nutzung einer PV-Anlage ist, haben wir in einem Wiki-Artikel zusammengefasst.

Weitere Anlagentechnik

Die weitere Anlagentechnik benötigt Platz im Gebäude, insbesondere für den Wechselrichter und den Stromspeicher. 

Der Wechselrichter wird i.d.R. an der Wand in einem Kellerraum aufgehängt. Das Gerät hat eine Lebenserwartung von ca. 15 Jahren. Wichtig ist, dass der Kellerraum WLAN-Empfang hat, um die notwendige Datenübertragung des Wechselrichters technisch realisieren zu können. Prüfen Sie, ob der Router eines Bewohners „sichtbar“ ist und nutzbar wäre, z.B. über ein Gäste-WLAN aus der WEG. Alternativ kann ein eigener Router mit Antenne und kostengünstiger Daten-SIM installiert werden.

Ein Stromspeicher sollte gleich mit installiert werden, da die Kosten in den letzten Jahren gesunken sind und er den hausinternen Sonnenstromverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit steigern kann. Alternativ kann der Stromspeicher nachträglich eingebaut werden. Dafür ist ein Hybridwechselrichter vorzusehen. Der Aufstellort sollte trocken, frostfrei, gut belüftet und nicht zu warm sein. Auch Sicherheitsaspekte sollten berücksichtigt werden, z.B. wer Zugang zur Anlagentechnik haben soll und wer nicht. In den meisten Gebäuden empfiehlt sich der Kellerraum mit den Stromzählern, den man abschließen kann. Aus brandschutztechnischen Gründen sollte der Raum frei von Brandlasten (alte Möbel, Holz, Bretter, etc.) sein.

Die Kabelwege von der Photovoltaikanlage zum Wechselrichter, von dort zum Batteriespeicher und dann zum Elektroschrank müssen geplant und realisiert werden. Sind eventuell Leerrohre, alte Kaminschächte vorhanden? Sollen die Leitungen außen an der Fassade verlegt werden? An welchen Stellen werden Wanddurchbrüche notwendig? Hier sind von der Installationsfirma brandschutztechnische Abschottungen und Durchführungen zu beachten. Bei energetisch sanierten Gebäuden muss die Dichtheit der Gebäudehülle gewahrt bleiben, wozu eventuell Dichtungsmanschetten verbaut werden.

Der Hausanschlusskasten und die bestehende Hauselektrik müssen für eine PV-Anlage geeignet sein und daher ggfs. modernisiert werden. Zur Angebotseinholung sollten die Installationsbetriebe Fotos vom offenen Zählerkasten erhalten. Damit können Sie die Situation vor Ort einschätzen und das Alter bestimmen. Später wird eine vor Ort Überprüfung weiteren Aufschluss geben. 

Zu allen technischen Details kann Ihnen Ihr lokaler Installateur beiseitestehen.

3. Betriebskonzept, Wirtschaftlichkeit und Beratung

Für den Betrieb einer PV-Anlage in einem Mehrfamilienhaus bieten sich verschiedene Betreibermodelle oder Betriebskonzepte an. Die WEG sollte sich für ein passendes Betriebskonzept für die PV-Anlage entscheiden. Welches Betriebskonzept sich eignet, hängt davon ab, wo im Haus wie viel Sonnenstrom genutzt werden kann. Dazu sind folgende Hinweise und Leitfragen hilfreich: 

Sinnvoll ist die Nutzung des Sonnenstroms für den Allgemeinstromverbrauch, der durch die gemeinsame Haustechnik verursacht wird. Treppen- und Außenlicht, Aufzug, die Pumpe des Heizungssystems, das Rolltor der Tiefgarage uvm. Weiterhin könnten Ladepunkte für Elektromobilität vorhanden oder in Planung sein. Auch diese können von der Solaranlage mitversorgt werden, wenn sie entsprechend angeschlossen ist.

Die letzte Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung gibt Aufschluss über den Jahresstromverbrauch. Auch kann der Hausstromzähler abgelesen und die Differenz binnen einer Woche oder zwischen abends und morgens gebildet werden. Es ergibt sich ein Schätzwert, über den sich der Jahresverbrauch bzw. der Nachtverbrauch (Grundlast) grob hochrechnen lässt. 

  • Wie viele Wohneinheiten gibt es? Welche werden vermietet und welche selbstgenutzt?
  • Wie viel Strom verbrauchen die einzelnen Haushalte im Jahr - abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt und der Warmwasserbereitstellung. Die PV-Anlage sollte einen spürbaren Teil des Stromverbrauchs der Wohnungen decken können, und es sollte mindestens 1/3 des PV-Stroms im Mehrfamilienhaus verbraucht werden können. Haushalte können - je nach Konzept, Anlagengröße und Verbrauch - 100-200 Euro und mehr pro Jahr an Stromkosten sparen.
  • Welche Haushalte sind daran interessiert, in eine PV-Anlage zu investieren und daran angeschlossen zu werden?

Diese zentralen Überlegungen erleichtern die Wahl eines für die WEG geeigneten Betriebsmodells und dessen voraussichtliche Wirtschaftlichkeit.

 

Mögliche Betriebskonzepte:

  1. Volleinspeisung: Der komplette Strom wird gegen EEG-Vergütung eingespeist. Dieses Betriebsmodell wird häufig im ersten Jahr gewählt, um die PV-Anlage erst einmal zu installieren und anzumelden. Im Folgejahr wird das Betriebskonzept dann durch Meldung beim grundzuständigen Messstellenbetreiber geändert. Achtung: Ab Januar 2027 entfällt die Vergütung voraussichtlich.
  2. Anlage zur Allgemeinstromversorgung: Der Strom wird für Treppenlicht, Fahrstuhl, zentrale Heiztechnik etc. eingesetzt, nicht für die Wohnungen - sinnvoll bei kleinen Anlagen und mehreren tausend Kilowattstunden Allgemeinstromverbrauch
  3. Einzelanlagen-Modell: Jedem (interessierten) Haushalt wird ein Teil der Gebäudedachfläche zugewiesen, auf der eine einzelne, technisch unabhängige Einzelanlage errichtet wird – wie in einem Einfamilienhaus. Jeder Haushalt kann so selbst investieren und seinen selbst produzierten Strom verbrauchen und für den überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung erhalten. Die Kosten für die Anlage werden im Vergleich sehr viel teurer (Preis pro Kilowattpeak).
  4. Balkonsolar: Die Anlagen können selbst installiert und in Betrieb genommen werden, es wird lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister gefordert. Aktuell sind Anlagen bis 800 W für die vereinfachte Anmeldung zugelassen. Der eingespeiste Strom wird jedoch nicht vergütet. Bei Umzug können die Anlagen mitgenommen werden.
  5. Einzählermodell (auch kollektive Selbstversorgung): Zur Belieferung einer Hausgemeinschaft werden alle Zähler auf einen einzigen Netzanschlusszähler zurückgebaut und dadurch Zähler- sowie Grundgebühren gespart. Der Reststrom wird über einen gemeinsamen Stromlieferant besorgt. Die Abrechnung kann intern gelöst werden – z. B. über private Unterzähler oder die Bildung von Rücklagen.
  6. Mieterstrom (mit und ohne Förderung) - Der Solarstrom wird allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt, nicht alle Haushalte müssen mitmachen. Der Betreiber der PV-Anlage wird für die Beteiligten zum Stromlieferant und ist verpflichtet, eine Vollversorgung durch Zukauf von Reststrom sicherzustellen. Er unterliegt somit allen Pflichten eines Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmens (EVU).
  7. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Technisch wird die PV-Anlage als Volleinspeiseanlage angeschlossen. Die Verrechnung des bezogenen Solarstroms findet virtuell statt. Voraussetzung für die Umsetzung einer GGV sind intelligente Stromzähler (Smart Meter). Sie berechnen im 15-Minuten-Takt, wer wie viel Sonnenstrom erhält und wie viel Strom aus dem Netz hinzugekauft wird. Alle können ihren Stromlieferanten für den Reststrom frei wählen.

Der SFV stellt im Beitrag “Mehrparteienhaus: Betriebskonzepte" die Besonderheiten der unterschiedlichen Betriebskonzepte genauer vor. Auch die EARF bietet in einem interaktiven Leitfaden weitere detaillierte Informationen. Beide Organisationen bieten unabhängige Beratung zu den Betriebskonzepten an. Es wird empfohlen, dass die Amortisationszeit der PV-Anlage max. 15-20 Jahre betragen sollte. Für die Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden solide Zahlen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung benötigt. 

Je nach ausgewähltem Konzept ergeben sich Änderungen der Hauselektrik (z.B. Zusammenschluss von Haustechnikstromkreisen, zusätzlicher Zählerkasten, Austausch der Stromzähler durch Smart Meter). 
 

Zu klären ist weiterhin:

  • Ob das Dach an einen Betreiber verpachtet werden soll, oder die WEG die Anlage selbst betreiben möchte.
  • Ob die Verwaltung und die Abrechnung von der WEG selbst übernommen wird oder an ein externer Dienstleister kostenpflichtig beauftragt werden soll.
  • Welche Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen es in der Kommune gibt. Die Möglichkeiten sollten frühzeitig geprüft werden. Sie können sich mit der Zeit ändern und müssen oft vor Beauftragung der Installation beantragt werden.
  • Lokale Solarteure mit guten Referenzen um ein erstes unverbindliches und kostenfreies Angebot bitten. Basierend auf Fotos vom Dach und vom Zählerkasten können erste Angaben dazu gemacht werden, wie groß die Anlagenleistung in Kilowattpeak (kWp) maximal sein kann, wie viel Strom erzeugt werden kann, was die Montage und elektrischen Installationen ungefähr kosten würden. Die ersten Angebote, das gewählte Betriebskonzept, der voraussichtliche Verbrauch im Haus zum anvisierten Sonnenstrompreis und die geschätzte Vergütung des ins Netz eingespeisten Stroms, ergeben eine erste Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese sollte leicht verständlich, in übersichtlicher, schriftlicher Form der WEG sowie den Mieter:innen im Haus vermittelt werden.

Zeichnet sich ein positives Bild in der WEG und hinreichend viel Beteiligung bei den Bewohner:innen ab, kann die Eigentümerversammlung (ETV) vorbereitet werden.

Checkliste zur Vorbereitung von Beschlussfassungen

4. Beschlussfassungen

Die Umsetzung einer Photovoltaikanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft basiert rechtlich auf dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Wird eine einfache Mehrheit erreicht, tragen nur die Eigentümer:innen die Kosten, die auch zustimmen. Fairerweise sollten dann auch nur diese die Einnahmen erhalten. Ein solches Vorgehen macht aber die Umsetzung des Projektes und Abrechnung des PV-Stroms komplizierter. Ziel sollte es sein - auch für den Frieden im Haus - eine doppelt qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Wird diese erreicht und amortisieren sich die Kosten laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtung innerhalb einer angemessenen Zeit (15-20 Jahre), tragen alle Eigentümer:innen die Kosten nach ihren Miteigentumsanteilen (§ 21 WEG), auch jene, die mit Nein gestimmt haben.

Es sind separate Beschlüsse oder ein kombinierter Beschluss durch die Eigentümerversammlung möglich. Empfohlen werden separate Beschlüsse, damit bei etwaigen Unklarheiten und Schwierigkeiten mit einem Beschlussteil, nicht das gesamte PV-Projekt ins Wanken gerät. Sind bestimmte Punkte noch nicht ausdiskutiert, kann man alternative Beschlussvorlagen wählen. Zum Beispiel TOP XX a) für “Allgemeinstrom”; TOP XX b) für GGV... die dann nacheinander abgestimmt werden. Knappe “Kampfabstimmungen” gegen erbitterten Widerstand sind zu vermeiden, um das weitere Zusammenleben im Haus nicht zu stören.

Hinweis: Wird eine Wohnung verkauft oder vererbt, geht der Anteil der Anlage auf den/die neue/n Eigentümer:in über, wenn nichts anderes festgelegt wird. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung sollte im Einzelfall geprüft werden.

Mustervorlagen für die WEG-Beschlusstexte

Der SFV und die EARF haben WEG-Beschlusstexte formuliert. Diese Formulierungsmuster sind als Beispiel zu sehen und können bei Bedarf angepasst und verändert werden. Weitere Vorlagen stellt auch die EARF auf der Webseite zur Verfügung. 

5. Beauftragung der Installation

Sobald drei vergleichbare Angebote und die Wahl des besten vorliegen, erfolgt basierend auf der Beschlussfassung die Beauftragung eines Fachbetriebs. Unser Tipp: Beziehen Sie die Beantwortungszeiten bei Rückfragen, Qualität der Antworten, Zahlungsbedingungen und Garantieangaben mit ein. 

Falls erwünscht, können der SFV oder die EARF mit der Begutachtung von bis zu zwei der vorliegenden Angebote beauftragt werden. 

Der Netzbetreiber sollte möglichst schon vor der Anlageninstallation über das gewählte Betriebsmodell informiert werden, um das passende Zählerkonzept umzusetzen. Am besten arbeitet die Installationsfirma mit dem Netzbetreiber zusammen und hält die WEG über die Schritte auf dem Laufenden.

Das Pflichtenheft an die Solarbetriebe für ein kostenfreies und unverbindliches Angebot sollte bestimmte Angaben umfassen, die wir für Sie im PDF zusammengefasst haben. 

6. Verträge je nach Betriebskonzept

Je nach gewähltem Betriebskonzept muss die WEG Verträge abschließen, um rechtssicher den PV-Strom an die Bewohner:innen weiterzugeben. Die interessierten Haushalte müssen über das Betriebskonzept informiert werden. 

  • Liegt eine Vollversorgung vor?
  • Benötigen sie einen Reststromvertrag?
  • Zu welchen Preisen und Konditionen können sie mit PV-Strom vom eigenen Dach versorgt werden?

Zum Beispiel ist das Kernstück der GGV der Gebäudestromnutzungsvertrag: Hier wird festgelegt, nach welchem Schlüssel der erzeugte Strom auf die Teilnehmenden verteilt wird (z. B. statisch nach Wohneinheiten oder dynamisch nach zeitgleichem Bedarf). Ebenso werden Vereinbarungen über das Entgelt pro Kilowattstunde oder eine Pauschale fixiert. Beim Mieterstromkonzept gibt es gesetzliche Vorgaben zur Preisgestaltung, wenn man den Mieterstromzuschlag möchte, bei der GGV ist der Preis frei verhandelbar. Der Vertrag muss regeln, wie die Kosten für Wartung, Betrieb und gegebenenfalls Reparaturen der Anlage getragen werden. 
 

Wichtig ist, dass der Stromnutzungsvertrag nicht Bestandteil des Mietvertrags sein und der Strom für die Wohnung nicht mit den Nebenkosten abgerechnet werden darf. Die Beendigung eines Vertrages darf nicht automatisch zur Beendigung des anderen führen (Ausnahme: Beendigung des Mietverhältnisses führt meist zum Ende der Stromnutzung vor Ort).

Folgende Informationen müssen im Stromnutzungsvertrag enthalten sein:

  • Festlegung wann und wie die Abrechnung erfolgt (z.B. monatlich oder jährlich).
  • Die Laufzeit darf maximal zwei Jahre betragen, wobei sich der Vertrag stillschweigend verlängern kann, sofern keine Kündigung erfolgt.
  • Messung und alle Angaben dazu, wie die Strommengen erfasst werden (z.B. über intelligente Messsysteme oder händische Ablesung vor Ort).

Im Stromeinspeisevertrag mit dem Netzbetreiber werden die Bedingungen festgelegt, unter denen Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet wird. 

Wird ein wettbewerblicher Messtellenbetreiber beauftragt, ist mit ihm ein Vertrag zu schließen, der die Leistungen, z.B. die Installation der Stromzähler, die Abrechnung, etc. umfasst.

Hinzu kommen je nach Beschlusslage Verträge zu Versicherung, Wartung und sonstigen Dienstleistungen (Projektierung, Umsetzung, Stromzähler, Abrechnungsdienste etc.).

Konkrete Vertragsvorlagen (insb. für die GGV und das Einzählermodell) werden über Kooperationspartner der EARF und des SFV, zum Beispiel die DGS Franken (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie), kostenpflichtig angeboten. 

7. Installation der PV-Anlage, Netzanschluss und Inbetriebnahme

Der beauftragte Solarteur meldet das Bauvorhaben beim Netzbetreiber inkl. Angabe des geplanten Betriebskonzeptes an. 

Nach der Bewilligung durch den Netzbetreiber erfolgt die fachgerechte Montage sowie Inbetriebnahme der PV-Anlage durch den Solarteur unter Beachtung der technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die Arbeitsfortschritte sollten immer wieder mit Fotos dokumentiert und festgehalten werden. 

Falls erforderlich, werden parallel die notwendige Modernisierung der elektrischen Anlagen und der Umbau der Zähleranlage durchgeführt. Sofern die Wohnanlage noch keine intelligenten Messsysteme (iMSys) hat, aber für das Betriebskonzept benötigt, werden die alten Stromzähler durch intelligente Messsysteme des gewählten Messstellenbetreibers (grundzuständiger oder wettbewerblicher MSB) ersetzt. 

Hinweis: Die Arbeitsabläufe von deutschlandweit über 860 Verteilnetzbetreibern unterscheiden sich. Nachfragen und in Kontakt bleiben gehört dazu. Manchmal ist es sinnvoll, die PV-Anlage zunächst in Volleinspeisung oder “nur” zur Allgemeinstromversorung anzuschließen, um die Installation, inkl. Gerüst- und Dacharbeiten, nicht verzögern zu müssen.

Sind alle Installationsarbeiten abgeschlossen, erfolgt die technische Abnahme der PV-Anlage durch den Netzbetreiber. Optional kann zusätzlich eine neutrale Abnahme durch eine von der WEG beauftragte qualifizierte Person erfolgen. 

Der Installationsbetrieb erstellt eine Dokumentation und übergibt alle Unterlagen an die “PV-Gruppe” der WEG oder an die Hausverwaltung. Nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgt die Fertigmeldung beim Netzbetreiber durch den Installationsbetrieb und die Registrierung im Marktstammdatenregister. Diese Unterlagen sollten in Kopie an die WEG bzw. die Hausverwaltung gehen.

8. Monitoring und Abrechnung

Während des laufenden Betriebes fallen kaufmännische und administrative Aufgaben an. Die PV-Gruppe übernimmt die jährlichen Abrechnungen und das Monitoring der PV-Anlage bzw. koordiniert die Beauftragung der Hausverwaltung oder eines externen Dienstleisters hierfür. 

Hilfestellungen gibt es von der EARF z.B. für das Einzählermodell. 

Weitere Aufgaben im laufenden Betrieb der PV-Anlage umfassen:

  • Die PV-Strom-Erfassung erfolgt bei intelligenten Messsystemen durch das Auslesen und Verarbeiten der Zählerdaten der Photovoltaikanlage durch den Messstellenbetreiber per Mobilfunkübertragung. Sind dagegen alte Stromzähler vorhanden, werden diese regelmäßig vom Netzbetreiber abgelesen oder die Bewohner:innen werden dazu aufgefordert. Ein Mitglied der PV-Gruppe sollte jährlich alle Zähler im Haus ablesen und die eigenen Daten zur Überprüfung der Berechnungen durch die erfassten Strommengen haben.
  • Die Stromverbrauchsabrechnung wird monatlich oder jährlich, basierend auf dem vereinbarten Verteilungsschlüssel (statisch oder dynamisch) erstellt. Je nachdem, was von der WEG beschlossen und vertraglich vereinbart wurde, erfolgt dies durch den Messstellenbetreiber, durch die Hausverwaltung oder einen beauftragten Dienstleister. Die regelmäßige Datenübermittlung an den Netzbetreiber zur korrekten bilanziellen Zuordnung der Strommengen erfolgt durch den Messstellenbetreiber.
  • Die Einspeiseabrechnung des Überschussstroms, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, erfolgt jährlich durch den Netzbetreiber.
  • Das Teilnehmermanagement beinhaltet die Abwicklung von Ein- und Auszügen sowie eventuelle Anpassungen der Verteilungsschlüssel sowie die Erstellung neuer Verträge mit Stromnutzer:innen im Haus.
  • Die Finanzbuchhaltung sichert die Überwachung der Zahlungseingänge und die Abwicklung der steuerlichen Pflichten (z. B. Umsatzsteuer, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift).
  • Die Fernüberwachung der Anlagenleistung, oft einfach mit der App des Wechselrichterherstellers, ermöglicht es, Ertragsausfälle oder Defekte zeitnah zu erkennen (z. B. Wechselrichter-Störungen). Die Fernüberwachung erfolgt durch die Hausverwaltung, einen Beauftragten der WEG oder der PV-Gruppe.
  • Regelmäßig (z.B. alle 2-3 Jahre) sollte eine technische Inspektion und Wartung der PV-Anlage und gegebenenfalls eine Reinigung der Module erfolgen. Für die technische Inspektion bietet sich ein Wartungsvertrag mit dem Installationsbetrieb oder einem Elektrofachbetrieb an. Die Inspektion der Module kann auch zusammen mit der jährlichen Dachinspektion durch den Fachbetrieb erfolgen.
  • Zum Störungsmanagement gehört die Beauftragung und Koordination von Elektriker:innen bei technischen Defekten.

Bei der Rücklagenbildung der WEG sind Rücklagen für eventuelle Reparaturen und einen Austausch des Wechselrichters zu berücksichtigen.

Es bietet sich an, die jährlichen Erträge der PV-Anlage auf den jeweiligen Eigentümerversammlungen vorzustellen. Transparenz über die Erfolge und Einsparungen schaffen Vertrauen und stärken die Gemeinschaft. Vom einfachen TOP auf der Tagesordnung bis hin zu einer Bildschirmeinspielung im Eingangsbereich, bringt jede Art der Kommunikation einen Mehrwert. 

Der SFV bietet ein Monitoring-Tool an, mit dem die Stromerträge von PV-Anlagen bundesweit gemonitort und vergleichbar sind. So lässt sich die eigene PV-Anlage überwachen und die Daten als Grundlage für Abrechnungen und Co. nutzen. 

Hinweis zum Haftungsausschluss: 

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden lediglich der allgemeinen Information dient und eine individuelle Fachberatung nicht ersetzen kann. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der Inhalte übernommen. Insbesondere rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen unterliegen ständigen Änderungen; daher wird dringend empfohlen, vor der Umsetzung rechtlichen Rat einzuholen oder einen Steuerberater zu konsultieren. 

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