Kritik am Netzpaket – Worum gehts?
Verschleppte Modernisierung: Wenn die Netzinfrastruktur zum Nadelöhr wird
Eigentlich wollte das BMWE mit den geplanten Regelungen des Entwurfs auf das Problem von Netzengpässen reagieren. Fakt ist: Netzbetreiber kommen beim Ausbau und der Modernisierung der Verteilnetze nicht ausreichend voran. Auch bei der Bearbeitung von Netzanschlüssen für Batteriespeicher und bei der Digitalisierung bleiben sie hinter dem notwendigen Tempo zurück. Kostendruck, fehlende Standardisierung und Personalmangel machen die Energiewende zunehmend zum Problemfall. Die Lösung kann jedoch nicht heißen, einfach den Zubau Erneuerbarer Energien (EE) einzuschränken. Doch genau das sieht das neue Netzpaket vor. Was es stattdessen braucht: Das Stromnetz auf eine zunehmend dezentrale und dynamische erneuerbare Energieversorgung anzupassen.
Dass unser Stromnetz nur unzureichend auf die wachsende Einspeisung aus EE-Anlagen ausgelegt und begrenzter Kapazitäten im Verteil- und Übertragungsnetz Probleme erzeugen, ist allerdings seit Langem bekannt. Auf die Notwendigkeit, die Netzinfrastruktur mittel- und langfristig an die Dynamik der Erneuerbaren anzupassen, wurde seit 2010 regelmäßig hingewiesen – unter anderem durch den SFV1234. Dennoch hängt der Netzausbau hinterher – trotz hoher Eigenkapitalrenditen der Netzbetreiber. Anrufe von frustrierten Bürgern, weil sich Netzbetreiber beim Anschluss der PV-Anlage querstellen, gehören bei uns längst zum Tagesgeschäft. Auch der Ausbau von Speichern spielt energiepolitisch seit Jahren nur eine untergeordnete Rolle. Die Folgen sind heute deutlich spürbar: Netzengpässe, negative Strompreise und milliardenschwere Redispatch-Kosten.
Neue Macht für Netzbetreiber
Statt dieses Problem an der Wurzel zu packen, werden mit dem neuen Netzpaket Netzbetreiber nun quasi zu ‚Türstehern‘ des Netzzugangs erhoben. Sie allein sollen entscheiden, wer zu welchen Bedingungen einen Netzanschluss erhält. Sobald in einem Netzgebiet innerhalb eines Jahres mehr als 3% der verfügbaren Strommenge abgeregelt werden musste um die Netzstabilität aufrecht zu erhalten, darf ein Netzbetreiber den Netzanschluss einschränken. Neue PV- oder Windenergieanlagen dürfen dann nur angeschlossen werden, wenn sie auf Entschädigung bei Abregelung verzichten. Außerdem können alle, die eine EE-Anlage anschließen wollen, am Netzausbau über einen Baukostenzuschuss beteiligt werden. Der Netzbetreiber kann zudem verlangen, dass die Anlagen nicht mehr am nächsten Netzanschlusspunkt angeschlossen werden, sondern an weiter entfernten "Einspeisesteckdosen". Für Betreiber werden Investitionen in Erneuerbare dadurch teurer und komplizierter, für Netzbetreiber reduziert sich der Kostendruck und damit der Anreiz zum Netzausbau.
In Summe belohnt der Entwurf ausgerechnet jene Netzbetreiber, die den nötigen Netzausbau, Prozessoptimierungen und Digitalisierung jahrelang verschleppt haben. Bereits jetzt ist die Bewilligung oder Ablehnung zum Netzanschluss für die meisten Betreiber intransparent und kaum nachzuvollziehen, gesetzliche Regelungen zur Offenlegung von Prozessen werden selten eingehalten. Mit dem neuen Netzpaket würden die Umsetzung von EE-Anlagen noch mehr von der Interaktionen mit Netzbetreibern abhängen - dieses Problem würde sich also massiv verschärfen. Im Gegenzug werden Netzbetreiber nicht einmal verpflichtet, ihre Versäumnisse der letzten Jahre bis Jahrzehnte aufzuholen – diese notwendigen Modernisierungsaufgaben geraten im aktuellen Entwurf völlig in den Hintergrund. Zwar heißt es, dass Netzbetreiber das Netz in den kapazitätslimitierten Gebieten ausbauen sollen, aber es wurden keine Pönalen oder ähnliches im Fall von Nichteinhaltung festgelegt. So können Netzprobleme einfach in die Zukunft verschoben werden, und zwar bis zu 10 Jahre lang.
Erneuerbare verlieren Netzanschlussgarantie
Gleichzeitig wird an den wichtigsten Stellschrauben der Energiewende gedreht: Erneuerbare Energien-Anlagen verlieren nicht nur ihre Netzanschlussgarantie, auch der Einspeisevorrang wird dadurch indirekt eingeschränkt. Eigentlich gehören Erneuerbare Energien zum “überragenden öffentlichen Interesse”. Sie gelten als die wichtigsten Hebel, um die bundesweiten Klimaschutzziele zu erreichen. Daher gilt für Erneuerbare Energien am Netz ein Einspeisevorrang: Solange Strom aus EE-Anlagen verfügbar ist, wird dieser zuerst ins Netz eingespeist. Außerdem sind Netzbetreiber verpflichtet, neue EE-Anlagen unverzüglich und spätestens nach 4 Wochen (<30 kWp) bzw. 8 Wochen (>30kWp) ans Netz anzuschließen. Ausnahmen gelten bislang nur, wenn die Kosten für den Netzanschluss für den Netzbetreiber als “unzumutbar” bewertet werden. Seit Jahren gibt es Diskussionen darüber, wann der Netzanschluss als "unzumutbar" abgelehnt werden kann. Nach den Vorschlägen zum Netzpaket sollen Netzbetreiber für Netzanschlussanfragen ganze drei Monate Zeit bekommen - ohne dass der Anschluss garantiert wäre. Wurde in einem Netzbereich in einem Jahr (möglicherweise witterungsbedingt) mehr als 3% des verfügbaren Stroms abgeregelt, kann der Netzbetreiber dieses Gebiet als “kapazitätslimitiert” ausweisen. Ein Anschluss ist dann nur noch möglich, wenn auf Entschädigungszahlungen bei Abregelung verzichtet wird. Auch die Entscheidung, welche Anlagen bei Stromüberschüssen zuerst abgeregelt werden, soll verstärkt unter ökonomischen Gesichtspunkten erfolgen. All das erzeugt neue Investitionshürden durch zusätzliche Bürokratie, Planungs- und Finanzierungsunsicherheit und größere Abhängigkeit von Netzbetreibern. Kurz: kontraproduktive Marktsignale für die Energiewende.
Widerspruch zwischen Klimazielen und Netzpaket
Nicht zuletzt steht der Entwurf damit im eklatanten Widerspruch zu den klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Zu Recht wirft das Netzpaket die Frage auf, wie das Ziel von 80 Prozent Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 (verankert in § 1 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz) erreicht werden soll. Um dieses Ziel zu erfüllen, müsste sich die durchschnittliche jährliche Zubaurate nahezu verdoppeln. Der Anteil Erneuerbarer Energien lag 2025 bei rund 55 Prozent. Bis 2030 wäre somit ein jährlicher Anstieg von mehr als vier Prozentpunkten erforderlich. In den vergangenen fünf Jahren betrug der durchschnittliche Zuwachs jedoch lediglich 2,3 Prozent pro Jahr. Statt den Ausbau zu bremsen, braucht es offensichtlich stärkere Anreize für zusätzliche Investitionen in Erneuerbare Energien. Dass das nur mit einer vorausschauenden Netzentwicklung und -Planung funktioniert, ist klar. Dazu gehören die Vereinheitlichung bei Bearbeitung von Netzanschlussanfragen, strikte Bearbeitungsfristen, konsequenter Netzausbau und -Modernisierung genauso sowie die Flexibilisierung der Stromnachfrage etwa durch Speicher, regionale Vermarktungsmodelle und intelligentes Lastmanagement.
Fazit
Auch wenn das Netzpaket durch Einschränkung der Erneuerbaren Netzengpassprobleme kurzfristig adressieren vermag, handelt es sich dabei lediglich um eine kurzfristige Symptombekämpfung: Die Einschränkung der Erneuerbaren lindert minimal den Druck im Netz, löst aber kein einziges strukturelles Problem. Es verlagert die Probleme stattdessen in die Zukunft und verhindert dabei wichtige Weichenstellungen, die wir akut für eine echte Transformation brauchen. Damit erweist sich das Paket als Bremsklotz für die Energiewende und führt uns weg von unseren eigentlichen Klimazielen.
Gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie und der DGS fordern wir daher das BMWE in einem gemeinsamen Appell auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.